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Kündigung Fitnesstudio bzw. SonderKündungsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitnesstudio bzw. SonderKündungsrecht innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 02.07.2009, 11:26
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Kündigung Fitnesstudio bzw. SonderKündungsrecht

Hallo,

mal angenommen folgender fikitiver Fall liegt vor:

Am 08.08.2004 hat Kunde A einen Vertrag mit Fitnesstudio F abgeschlossen bei dem die Laufzeit auf die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen wurde. Im Vertrag steht
Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn Sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Nach Ablauf eines Jahres, entsprechend dem Vertragsbeginn, wird pro Folgejahr eine Trainerpauschale in Höhe von Euro 49,00 erhoben.

Bis wann muss Kunde A nun kündigen, wenn er Sportstudio F nicht mehr besuchen will?

Das Vertragsende war demnach der 08.08.2005 und damit kann Kunde A jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, richtig? Wie verhält es sich dann mit der Trainerpauschale?

Die andere Frage die aufkommt ist die, ob Kunde A nicht eine fristlose Kündigung erwirken kann, da das Studio F seit kurzem deutlich kürzere Öffnungszeiten haben wird (mind. 2 Stunden weniger pro Tag) und da Kunde A das sehr ungelegen kommt, da er das Angebot dann einfach nicht mehr vernünftig wahrnehmen kann.
Im Vertrag des Kunden A mit Studio F wird nichts über Öffnungszeiten erwähnt und enthält keine weiteren Formulierungen zu Kündigungsfristen bzw. Sonderkündigungsrecht.

Gruss
Markus

Geändert von odihdasen (02.07.2009 um 12:39 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 02.07.2009, 14:21
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AW: Kündigung Fitnesstudio bzw. SonderKündungsrecht

Zitat:
Bis wann muss Kunde A nun kündigen, wenn er Sportstudio F nicht mehr besuchen will?
Frist von 3 Monaten zum Vertragsende. Das steht doch schon da.
Zitat:
Das Vertragsende war demnach der 08.08.2005 und damit kann Kunde A jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen, richtig?
Nein: Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn Sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Das steht doch auch schon da.
Zitat:
Wie verhält es sich dann mit der Trainerpauschale?
Die fällt im zweiten Jahr an, wenn nicht gekündigt wird.
Zitat:
Im Vertrag des Kunden A mit Studio F wird nichts über Öffnungszeiten erwähnt und enthält keine weiteren Formulierungen zu Kündigungsfristen bzw. Sonderkündigungsrecht.
Da dürfte man wohl ein Sonderkündigungsrecht haben.
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