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Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 14:16
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Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Angenommen eine Person P. hat einen Vertrag mit einem Fitnessstudio, den sie wegen Umzug kündigen muss.
Die Kündigung hat P. bereits im August abgeschickt, die Ummeldebestätigung allerdings erst am 15.10.
Nun bekam P. die Kündigungsbestätigung vom Fitnessstudio mit dem Hinweis, das der Vertrag am 30.11. endet. Außderdem schrieb das Fitnessstudio, dass P. (die nun 300km entfernt wohnt) selbstverständlich weiterhin am Training teilnehmen kann.

Ist P. dazu verpflichtet den Beitrag auch noch für den Monat November zu bezahlen, obwohl sie bereits im Oktober umgezogen ist?

Im Vertrag steht nichts bzgl. der außerordentlichen Kündigung.
Es ist nur vermerkt, dass bei Vertragsbeendigung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 9,95 Euro erhoben wird. Ist das rechtens?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 14:29
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AW: Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Habe ich das richtig verstanden, im Vertrag wird die Kündigungsmöglichkeit nicht angesprochen?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 14:44
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AW: Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

die außerordentliche Kündigung wird nicht angesprochen, es steht nur folgendes in Ps Vertrag:

Vertragsdauer/ Kündigung:
a) der Vertrag wird für die Dauer von 24 Monaten geschlossen; wird der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt, so verlängert er sich automatisch um 12 Monate.
c) Für den Fall einer fristlosen Kündigung des Vertrages durch Fitnessstudio F, die auf einem grob vertragswidrigem Verhalten des Kunden beruht, ist F berechtigt, die gesamten ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und abgezinst als Schadensersatz zu verlangen.
d) Bei Vertragsbeendigung wird eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 9,95 Euro erhoben.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 16:24
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AW: Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Lies mal hier nach:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ12561349390...nk213852A.html
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  #5 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 16:37
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AW: Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Ich werde daraus leider nicht schlau bzw. das beantwortet meine Frage nicht.

P. hat bereits im August gekündigt, konnte die Ummeldebestätigung aber erst im Oktober verschicken und soll jetzt noch im November bezahlen obwohl sie 300 km vom Fitnessstudio entfernt wohnt (und bezahlt somit im Oktober und November ohne das Studio nutzen zu können).
Außerdem hat P. dem Studio die Einzugsermächtigung bereits entzogen.
Darf das Fitnessstudio einfach den Beitrag für einen weiteren Monat abbuchen, obwohl gekündigt wurde und die Umzugsbestätigung vorliegt?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 17:28
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AW: Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Zitat:
Zitat von shivapcici
Ich werde daraus leider nicht schlau
Außerdem können Verbraucher immer dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses Recht kann durch Vertrag nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wann ein solcher Kündigungsgrund vorliegt, beurteilen die Gerichte unterschiedlich. Beim Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil kommt man sofort aus dem Vertrag heraus, wenn das Fitnessstudio nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Etwas weitere oder schwierigere Anfahrtswege muss der Kunde aber in Kauf nehmen. Wird eine Kündigung nur bei „Umzug von mindestens 50 km Entfernung“ zugelassen, kann man die Klausel ignorieren (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.11.1990, Az: 12 O 190/90).

300 km sind weit genug.
Wenn monatlich abgebucht wird dürfen die ab Kündigungstermin nicht mehr abbuchen.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 17:50
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AW: Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Oh, wie peinlich, das muss ich überlesen haben, vielen Dank!

Dann bleibt nur die Frage offen, wie P. auf das Schreiben des Fitnessstudios reagieren soll...
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  #8 (permalink)  
Alt 21.10.2009, 18:54
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AW: Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Kann P. folgenden Brief an das Fitnessstudio schicken?

Sehr geehrte Damen und Herren,

In Ihrem Schreiben vom... bestätigen Sie meine Kündigung zum 30.11.

Ich beziehe mich auf § 314 BGB. Danach kann ich bei einem Dauerschuldverhältnis wie meinem Umzug ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Ich wohne ca. 300 km von Ort X entfernt. Vor diesem Hintergrund ist es unzumutbar, das Vertragsverhältnis bis zum 30.11.09 fortzusetzen.

Die Einzugsermächtigung habe ich Ihnen bereits entzogen.
Falls Sie erneut einen Monatsbeitrag von meinem Konto abbuchen, werde ich das Geld zu Ihren Kosten zurück buchen lassen.

Für den Fall, dass Sie auf meine fristlose Kündigung nicht eingehen, kündige ich rein vorsorglich die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe an.

Mit freundlichen Grüßen
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Alt 21.10.2009, 19:22
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AW: Kündigung Fitnessstudio wg. Umzug

Es heißt "auf Ihre Kosten", und den Satz mit dem Anwalt würde ich auch weglassen. Der Rest klingt gut.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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