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Kündigung Fitnessstudio Umzug ohne Ummeldung

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitnessstudio Umzug ohne Ummeldung innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 10:27
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Kündigung Fitnessstudio Umzug ohne Ummeldung

Hallo zusammen,

angenommen Kunde K unterschreibt einen Vertrag bei einem Fitnessstudio F in Stadt B, die 40 km entfernt von dem Heimatort A ist, da Kunde K auch plant seinen festen Wohnsitz von A nach B zu verlegen.
Bei Abschluss des Vetrags gibt K die Adresse des Wohnsitzes in B an, fügt auch hinzu, dass er noch nicht in B gemeldet sei, weil der Umzug gerade läuft - für F kein Problem, Adresse in B wird akzeptiert.
Zur Sprache kommt auch, dass mein bei Umzug zurück zu Wohnort A jederzeit wieder kündigen kann, im Vertrag ist festgehalten, dass bei Umzug von mehr als 30km zum darauffolgenden Monat gekündigt werden kann.

Da der Umzug nicht abgeschlossen wird und K wieder zurück nach A zieht, reicht er zur Kündigung wie vereinbart eine aktuelle Meldebestätigung ein.

Nun akzeptiert F dies nicht als Kündigungsgrund, da keine Ummeldung stattgefunden hat und besteht auf eine Abmeldungsbeshceinigung aus B.

Ist F hier im Recht? Muss sich K nochmal etwas in B suchen, wieder in B An und Abmelden?

Danke und viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 10:40
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AW: Kündigung Fitnessstudio Umzug ohne Ummeldung

Zitat:
Zitat von curmudgeon Beitrag anzeigen
Ist F hier im Recht? Muss sich K nochmal etwas in B suchen, wieder in B An und Abmelden?
Meiner Meinung nach nein. Die Vereinbarung ist eindeutig, die Fakten waren dem Studio vor Vertragsabschluss bekannt.

Abgesehen davon ist eine Abmeldebescheinigung selbst bei einem Umzug nicht unbedingt verpflichtend, sie ist nur ein guter Beleg für einen Umzug.

Der Kunde sollte auf der Kündigung bestehen.

Übrigens: eins ist hier unklar formuliert, ich hoffe, im Vertrag steht es anders: wenn bei einem umzug eine Kündigung "im nächsten Monat" ermöglicht wird, ist die Frist für den Vertragsablauf nicht vereinbart. Das Studio könnte also sagen: Klar kannst Du kündigen, aber der Vertrag läuft noch bis zum Ende 2011!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 10:58
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AW: Kündigung Fitnessstudio Umzug ohne Ummeldung

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach nein. Die Vereinbarung ist eindeutig, die Fakten waren dem Studio vor Vertragsabschluss bekannt.

Abgesehen davon ist eine Abmeldebescheinigung selbst bei einem Umzug nicht unbedingt verpflichtend, sie ist nur ein guter Beleg für einen Umzug.

Der Kunde sollte auf der Kündigung bestehen.

Übrigens: eins ist hier unklar formuliert, ich hoffe, im Vertrag steht es anders: wenn bei einem umzug eine Kündigung "im nächsten Monat" ermöglicht wird, ist die Frist für den Vertragsablauf nicht vereinbart. Das Studio könnte also sagen: Klar kannst Du kündigen, aber der Vertrag läuft noch bis zum Ende 2011!
Danke für die Antwort,

die Formulierung ist in der Tat anders, und zwar:

"... kann der Vertrag nach Vorlage einer Meldebstätigung mit einer Frist von 1 Monat zum nächsten Monatsende gekündigt werden" und zwar wenn "... der Nutzer seinen Wohnsitz mehr als 30 km wechselt"

Sollte der Kunde K neben des Bestehens auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung zusätzlich noch die Einzugsermächtigung vom Bankkonto widerrufen, also dem Fitnessstudio F dies zusätzlich schriftlich mitteilen? Oder besser die einzelnen Abbuchungen abfangen und bei der Bank die Abbuchung rückgängig machen?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 11:37
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AW: Kündigung Fitnessstudio Umzug ohne Ummeldung

Zitat:
Zitat von curmudgeon Beitrag anzeigen
"... kann der Vertrag nach Vorlage einer Meldebstätigung mit einer Frist von 1 Monat zum nächsten Monatsende gekündigt werden" und zwar wenn "... der Nutzer seinen Wohnsitz mehr als 30 km wechselt"
Das ist natürlich wiederum ein Problem, denn der Kunde hat seinen Wohnsitz nicht 30 km weit weggelegt. Korrekt wäre gewesen "kann ....gekündigt werden, wenn der Kunde einen Wohnsitzt 30 Kilometer außerhalb von (Stadt 2) wählt".

Nun wird das Studio sagen, der Kunde sei ja gar nicht umgezogen und der Vertrag würde deshalb weiter laufen. Hat der Kunde denn tatsächlich mal in B gewohnt - auch wenn er sich nicht umgemeldet hat? Er könnte hier auch noch schildern, unter welchen Umständen der Vertrag abgeschlossen worden sei und was über das Schriftliche hinaus vereinbart gewesen wäre.

Wenn sich der Kunde im Recht fühlt, sollte er prinzipiell die Einzugsermächtigung widerrufen und Abbuchungen rückgängig machen.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 11:54
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Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Das ist natürlich wiederum ein Problem, denn der Kunde hat seinen Wohnsitz nicht 30 km weit weggelegt. Korrekt wäre gewesen "kann ....gekündigt werden, wenn der Kunde einen Wohnsitzt 30 Kilometer außerhalb von (Stadt 2) wählt".

Nun wird das Studio sagen, der Kunde sei ja gar nicht umgezogen und der Vertrag würde deshalb weiter laufen. Hat der Kunde denn tatsächlich mal in B gewohnt - auch wenn er sich nicht umgemeldet hat? Er könnte hier auch noch schildern, unter welchen Umständen der Vertrag abgeschlossen worden sei und was über das Schriftliche hinaus vereinbart gewesen wäre.

Wenn sich der Kunde im Recht fühlt, sollte er prinzipiell die Einzugsermächtigung widerrufen und Abbuchungen rückgängig machen.
Der Kunde hat tatsächlich für kurze Zeit in B gewohnt, war dort aber nicht gemeldet - was bei Vertragsabschluss auch erwähnt wurde.

Da die Vetragsbedingungen entsprechend formuliert wurden - "... der Nutzer seinen Wohnsitz mehr als 30 km wechselt" - und das Fitnessstudio auf Stadt A als Wohnsitz beharrt, wäre es da sogar rechtens, wenn sich K wieder in Stadt B (die Stadt des Fitnessstudios) anmeldet, seinen Wohnsitz dadurch mehr als 30km wechselt und nun ohne weiteres kündigen kann?
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  #6 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 12:13
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Das Studio könnte argumentieren, der tatsächliche Wohnsitz habe sich nie nach B verlagert. Die Ummeldung sei nur eine Scheinummeldung (darum sage ich ja: so ein Formular ist ein Indiz, aber kein Beweis).

Sinnvoller ist in meinen Augen, dass der Kunder argumentiert, er habe bereits in B gewohnt und sei wieder zurückgezogen. Außerdem sei die ungewöhnliche Klausel vereinbart worden, um diesen besonderen Vertrags- und Lebensumständen Rechnung zu zollen.
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  #7 (permalink)  
Alt 30.08.2010, 23:39
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AW: Kündigung Fitnessstudio Umzug ohne Ummeldung

Hallo nochmal,

da der juristische Begriff des Wohnsitz durch §§7 ff BGB definiert ist durch:

§ 7
Wohnsitz; Begründung und Aufhebung

(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.

(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.

(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.


Zum Einen: Kann ein Wechsel des Wohnsitzes überhaupt "belegt" werden?

Zum Anderen: Da im Vertrag vereinbart ist "Wechselt der Nutzer seinen Wohnsitz mehr als 30 km, so kann der Vertrag nach Vorlage einer Meldebestätigung mit einer Frist von 1 Monat zum nächsten Monatsende gekündigt werden." und im Vertrag selbst als Wohnort eindeutig Stadt B angegeben ist:
So müsste die Vorlage einer Meldebestätigung aus Stadt A (dort ist vermerkt, dass der Kunde K seit Anfang 2009 mit Hauptwohnung gemeldet ist, vor Vertragsabschluss mit Fitnessstudio F) die Vertragsbedingungen doch erfüllen?

Danke und viele Grüße
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