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Kündigung Fitnessstudio - Gebühren trotz Attest + weiteres Facharztattest

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitnessstudio - Gebühren trotz Attest + weiteres Facharztattest innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 27.12.2010, 21:20
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Kündigung Fitnessstudio - Gebühren trotz Attest + weiteres Facharztattest

hallo,

herr x möchte seinen vertrag im fitnessstduio kündigen,da er aus gesundheitlichen gründen leider auf unbestimmte zeit keinen sport mehr betreiben darf
ein ärztliches attest hat er bereits vom hausarzt bekommen

nun liest er aber,dass ab einer zeit von 3 monaten ein fachärztliches attest vorgelegt werden muss mitsamt krankheitsbild.

der ganze spaß soll dann auch noch 20€ bearbeitungsgebühr kosten.

berufen tun die sich auf die amtgesrichtentscheidung bad homburg 2c1744/03,geinhausen 53x1244/03 und hanau az 2s 228/04

was kann herr x jetzt tun?muss er zum facharzt,muss er die 20€ zahlen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 08:01
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AW: Kündigung Fitnessstudio - Gebühren trotz Attest + weiteres Facharztattest

Zitat:
Zitat von Viruz-X Beitrag anzeigen
...auf unbestimmte zeit
Diese Formulierung kann man vergessen. Eine Kündigung ist möglich, wenn Sport "andauernd" nicht mehr betrieben werden darf.

Zitat:
nun liest er aber,dass ab einer zeit von 3 monaten ein fachärztliches attest vorgelegt werden muss mitsamt krankheitsbild.
Das halte ich für doppelten Quatsch, denn erstens ist ein Hausarzt ein Facharzt, und zweitens geht das Erkrankungsbild den betreiber nichts an.

Zitat:
der ganze spaß soll dann auch noch 20€ bearbeitungsgebühr kosten.


Zitat:
berufen tun die sich auf die amtgesrichtentscheidung bad homburg 2c1744/03,geinhausen 53x1244/03 und hanau az 2s 228/04
Und? Durchgelesen?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 09:58
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AW: Kündigung Fitnessstudio - Gebühren trotz Attest + weiteres Facharztattest

wunderbar,dass deckt sich ja dann mit den gedanken des herrn x.denn er kann es sich auch nicht vorstellen,dass dem fitnessstudio betreiber das krankheitbild erläutert werden muss

müssen die 20€ denn bezahlt werden?steht ja so in den AGB drin

die gerichtsurteile hat er gelesen.sind ja nur amtsgerichtsbeschlüsse,also für herrn x jetzt total egal,da die ja nichts aussagen

im attest steht jetzt drin "beim oben genannten patienten bestehen bis auf weiteres einwände gegen die fortführung eines fitnesstrainings aus med. gründen."

so sieht die fiktive kündigung aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gesundheitlichen Gründen kann ich leider kein Fitnesstraining mehr betreiben und kündige mit sofortiger Wirkung meinen Fitnessvertrag in ihrem Hause. In Kopie erhalten sie ein fachärztlich ausgestelltes Attest das meine Trainingsunfähigkeit bestätigt.

Mit Eingang diesen Schreibens entziehe ich ebenfalls die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für das Konto:

kann herr x die kündigung so einreichen?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 10:24
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AW: Kündigung Fitnessstudio - Gebühren trotz Attest + weiteres Facharztattest

Zitat:
Zitat von Viruz-X Beitrag anzeigen
müssen die 20€ denn bezahlt werden?steht ja so in den AGB drin
In AGBs steht vieles drin.

Zitat:
sind ja nur amtsgerichtsbeschlüsse,also für herrn x jetzt total egal,da die ja nichts aussagen
Ganz so ist es nicht. Zwar sind die Beschlüsse nicht bindend, sie zeigen aber in eine Richtung: eine Erkrankung muss glauhaft nachgewiesen werden, und auch, dass sie von anhaltender Dauer ist.

Zitat:
im attest steht jetzt drin "beim oben genannten patienten bestehen bis auf weiteres einwände gegen die fortführung eines fitnesstrainings aus med. gründen."
Na, dann kann man den Vertrag "bis auf weiteres" stilllegen. Noch einmal: stichhaltig ist nur, wenn der Arzt bescheinigt, die Sportunfähigkeit dauere anhaltend (also beispielsweise für die nächsten 20 Jahre) an!

Zitat:
kann herr x die kündigung so einreichen?
Mir als Betreiber würde das nicht reichen. Und ich bin schon ein guter Mensch, was bei einem Betreiber, der eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro verlangt, ganz sicher nicht der Fall ist.
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Alt 28.12.2010, 11:17
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AW: Kündigung Fitnessstudio - Gebühren trotz Attest + weiteres Facharztattest

Zitat:
Zitat von Viruz-X Beitrag anzeigen
wunderbar,dass deckt sich ja dann mit den gedanken des herrn x.denn er kann es sich auch nicht vorstellen,dass dem fitnessstudio betreiber das krankheitbild erläutert werden muss

müssen die 20€ denn bezahlt werden?steht ja so in den AGB drin

die gerichtsurteile hat er gelesen.sind ja nur amtsgerichtsbeschlüsse,also für herrn x jetzt total egal,da die ja nichts aussagen

im attest steht jetzt drin "beim oben genannten patienten bestehen bis auf weiteres einwände gegen die fortführung eines fitnesstrainings aus med. gründen."

so sieht die fiktive kündigung aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gesundheitlichen Gründen kann ich leider kein Fitnesstraining mehr betreiben und kündige mit sofortiger Wirkung meinen Fitnessvertrag in ihrem Hause. In Kopie erhalten sie ein fachärztlich ausgestelltes Attest das meine Trainingsunfähigkeit bestätigt.

Mit Eingang diesen Schreibens entziehe ich ebenfalls die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für das Konto:

kann herr x die kündigung so einreichen?
Das mit dem "Facharzt" und den 20 EUR wurde ja schon hinreichend und qualifiziert beantwortet. Bei der Kündigung möchte ich zu berücksichtigen geben, daß durch Herrn X zweifelsfrei nachgewiesen werden muß, daß der Umstand der nun eine Nutzung der Sportstätte dauerhaft unmöglich erscheinen läßt, erst nach Vertragsabschluß eingetreten ist. Dies muß der behandelnde Arzt u.U. vor Gericht bestätigen, sofern der Kläger dies verlangt. Herr X sollte seinen Arzt da vorab schon einmal auf diese mögliche Rolle vorbereiten.


Dazu einige nützliche Hinweise für Herrn X:

Zitat:
Eine Studiokundin behauptete (Amtsgericht München (133 C 12871/04)), dass „nach Vertragsschluss in Folge einer plötzlichen schwerwiegenden Erkrankung an der Schilddrüse und damit einhergehenden Atemschwierigkeiten“ die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die Betroffene unzumutbar wäre. Das Gericht hat Beweis erhoben und festgestellt: „Nach den überzeugenden und widerspruchsfreien Aussagen des unbeteiligten Zeugen Dr. … litt die Beklagte bereits über 10 Jahre vor dem Vertragsschluss an Atemproblemen und einer Schilddrüsenerkrankung. Es seien immer wieder erhebliche Krankheitsschübe zu verzeichnen gewesen. Die Beklagte hätte ihn in dem Jahr 2000 nicht dazu befragt, ob es ihr aus ärztlicher Sicht geraten werden konnte, aktiv Mitglied in einem Fitness-Studio zu werden. Erst als die Beklagte wegen eines neuerlichen Krankheitsschubes im November 2000 zu ihm gekommen sei, hätte sie ihm von der Mitgliedschaft im Fitnessclub berichtet. Darauf hätte er ihr empfohlen, aus ärztlicher Sicht diesen Sport nicht weiter zu betreiben. Aufgrund dieser Aussage ist die Darstellung der Beklagten widerlegt, dass es im November 2000 zu einer Neuerkrankung gekommen sei, aufgrund derer sie sportuntauglich wurde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Beklagte bereits seit 10 Jahren und insbesondere auch zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Mai 2000 gesundheitlich beeinträchtigt war.“ Aufgrund dieses Umstandes nimmt das Gericht die Studiokundin besonders in die Pflicht. Das Gericht führt weiter aus: „Die Beklagte hätte sich vor Vertragsschluss bei ihrem Arzt informieren müssen, ob ihr aufgrund ihrer Erkrankung aus ärztlicher Sicht eine aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessclub möglich war. Dies hat sie unterlassen und damit selber das Risiko für ihre Sporttauglichkeit übernommen. Der neuerliche Krankheitsschub im November 2000, basierend auf der ihr seit langem bekannten Vorerkrankung, konnte eine außerordentliche Kündigung jedenfalls nicht rechtfertigen.“

Diese Rechtsansicht, dass der Fitness-Studiokunde bei Kenntnis von einer Erkrankung das Risiko für seine Sporttauglichkeit trägt, teilt auch das Amtsgericht Rothenburg a. d. Fulda (2 C 38/05 (70). Es führt aus: „Spielt jemand mit dem Gedanken, langfristig einen Vertrag mit einem Fitness-Studio abzuschließen, fällt es selbstverständlich ausschließlich in den Risikobereich dieses zukünftigen Mitgliedes, ob es gesundheitlich überhaupt in der Lage ist, die Angebote des Sportstudios zu nutzen. Stellt sich einige Tage oder Wochen nach der Erstnutzung des Sportstudios heraus, dass die Betätigung im Sportstudio bei dem Mitglied in erster Linie Schmerzen verursacht, hat sich ein Risiko verwirklicht, welches allein das Mitglied zu tragen hat.“
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  #6 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 18:46
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noch eine frage.

herr x hat zuvor für das fitnessstudio gearbeitet und dadurch den günstigen mitarbeitertarif bekommen.dieser war auf ein jahr beschränkt,mit dem vermerkt,dass wenn herr x nicht mehr für das studio arbeitet,der alte tarif wieder in kraft tritt

so...der günstige tarif ist ende oktober ausgelaufen,es wurde aber bis dezember weiter dieser betrag abgebucht.jetzt,nachdem herr x sagte,er möchte kündigen,wurde der vertrag auf den alten,teuren tarif umgestellt.
aber herr x hat nie eine kündigung seitens des arbeitgebers bekommen.es handelte sich um einen 400€ job.muss der arbeitgeber auch eine kündigung mir arbeitgeber zukommen lassen?

wäre interessant zu wissen,da der nächste beitrag jetzt abgebucht wird und herr x dann auch noch was in der hand hätte
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  #7 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 19:04
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Zitat:
Zitat von Viruz-X Beitrag anzeigen
muss der arbeitgeber auch eine kündigung mir arbeitgeber zukommen lassen?
Eine Arbeitsplatzkündigung bedarf der Schriftform. Diese Frage würde ich allerdings im Forum Arbeitsrecht stellen. Und auch, ob eine konkludente Beendigung des Arbeitsverhältnisses (x scheint ja da nicht mehr zu arbeiten) eine ausbleibende Lohnzahlung rechtfertigt.

Achtung: handelt es sich um Aushilfsjobs, ist es durchaus möglich, dass man nix kriegt, wenn man nix arbeitet.
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