Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung Person X unterschreibt Vertrag mit Fitneßstudio zum 1.9.2009, Vertragslaufzeit 12 Monate. Unter Kündigung steht: Der Vertrag kann mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden. Bei Nichtkündigung bzw. nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um denselben Vertragszeitraum mit gleichbleibender Kündigungsfrist. Person X hat leider nicht 6 Wochen, sonder 4 Wochen vorher gekündigt, so dass sich der Vertrag verlängerte. Dies bedeutet, dass Person X ein weiteres Jahr zahlen muss. Kann sie dennoch vorher kündigen? Es gibt ja das Gerichtsurteil, dass Kündigungsklauseln, in denen immer nur zu einem bestimmten Termin im Jahr mit 6 Wochen Kündigungsfrist gekündigt werden kann, unwirksam sind. Trifft dies auch auf obenstehende zu? Kann dann normal nach gesetzlicher Kündigungsfrist (4 Wochen) gekündigt werden? Danke schon mal im voraus. |
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| AW: Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung Zitat:
Eine Kündigungsfrist von sechs Wochen in den AGB ist nicht unzulässig. Man sehe §309 Ziffer 9 Buchstabe c BGB.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung Hallo, das "Problem" sind nicht die 6 Wochen Kündigungsfrist, sondern das man nur 1x im Jahr zu einem bestimmten Termin kündigen kann. Folgendes habe ich dazu gefunden: "Die meisten Gerichtsurteile sehen eine Kündigungsfrist von einem Monat als angemessen an, aber auch gegen eine dreimonatige Kündigungsfrist bestehen zum Teil keine Bedenken - pochen Sie jedoch auf eine einmonatige Kündigungsfrist. Unwirksam ist eine Regelung, wo dem Kunden jährlich nur ein bestimmter Termin eingeräumt wird, zu dem er mit einer Frist von sechs Wochen kündigen darf. AG Dortmund (AZ: 132 C 10555/98)." Darauf beziehe ich mich mit meiner Frage. Grüße, Susann |
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| AW: Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung das war ein vertrag auf unbestimmte laufzeit. hier ist es aber ein vertrag, der sich nur um ein jahr verlängert hat... ich vermute, das ist der unterschied. |
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| AW: Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung Ich denke, der Unterschied liegt darin, dass nicht nur ein Tag bestimmt ist (beispielsweise der 31.12. für alle Mitglieder), sondern dass der Vertrag sich automatisch verlängert. Der Schluss aus dem Argument, hier liege eine Festlegung auf einen Tag vor, würde dazu führen, dass sämtliche Laufzeitverträge dahingehend ungültig wären.
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| AW: Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung |
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| AW: Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung Zitat: Aber warum "saurer Apfel"? Das war doch schließlich von Person X so gewollt! Pacta sunt servanda! Geändert von FCM1400 (21.11.2010 um 19:50 Uhr). |
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| AW: Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung Der Apfel ist deswegen sauer, weil Person X geschäftlich sehr viel unterwegs ist und nun für etwas zahlt, was sie nicht nutzen kann ![]() Aber sie hat nun auch gelernt, dass man sich doch sehr genau die Kündigungsklauseln durchlesen sollte :-) |
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| AW: Kündigung Fitneßstudio bei automatischer Vertragsverlängerung Hier noch einmal das Thema Kündigung bei automatischer Vertragsverlängerung. Mein Kenntnisstand ist das ein Einjahresvertrag der sich automatisch verlängert hat nach der ersten Verlängerung immer sechs Wochen zu Quartalsende gekündigt werden kann, egal was in den AGB`s steht. Ist das immer noch so richtig? Gibt es da Beispielurteile? |
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