Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitnessstudio innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigung Fitnessstudio , eine Frage bezüglich des Vertragsrechtes. am 01.04.2011 wurde einem Fitnessstudio beigetreten (Vertragslaufzeit 6 Monate). Sobald nicht innerhalb der ersten sechs Monate gekündige würde, würde sich der Vertrag um weitere 6 Monate verlängern. In den ersten 6 Monaten (also bis 01.09.2011) war der Nutzer als Diplomand in einem Unternehmen beschäftigt. Das monatliche Nutzungsentgelt betrug dabei 35€. Durch die Diplomphase sowie der Verteidigung und einem anschließendem Umzug war es nicht möglich seit September ins Fitnessstudio zu gehen. Ebenfalls trug der Fahrtweg ~35 Kilometer sowie eine verlängerte Arbeitszeit dazu bei. Somit wurde der Vertrag am 01.01.2012 zum 01.03.2012 gekündigt. Das Fitnessstudio antwortete, dass seit Oktober 2011 kein Beschäftigung als Student mehr vorläge und sich das Nutzungsgeld von 35€ auf 50€ erhöhen würde. Gleichzeitig wäre der Kündigungstermin der 01.04.2012. Auf dem Vertrag steht eine solche Regelung allerdings nicht beschrieben. Aus Kulanzgründen will man das höhere Nutzungsgeld für 2011 aber nicht einfordern, jedoch für den Rest der Vertragslaufzeit ab 01/2012. Als Sondervereinbarung ist auf dem Vertrag ein "Studententarif" beschrieben. Da der Vertrag nur aus einem Blatt besteht, steht allerdings auch nirgends, dass sich das Nutzungsentgeld irgendwann und um irgendeinen Betrag erhöhen würde. Eine außerordentlich Kündigung entfällt, da der Umzug bereits im November stattfand. Die Frage also, welche Möglichkeiten bestehen gegen das Fitnessstudio vorzugehen? Ist es rechtlich möglich mehr Nutzungsentgeld zu verlangem, obwohl dies nicht explizit auf dem Vertrag beschrieben ist? Gibt es gegebenenfalls ein Schlupfloch um eher aus dem Vertrag zu kommen, da sich die Vertragsbedingungen ja geändert haben und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müsste? Danke für Eure Hilfe auf die Frage!! |
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