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Kündigung Fitness Studio wg. Umzug

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitness Studio wg. Umzug innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2010, 16:25
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Kündigung Fitness Studio wg. Umzug

Servus,

Der Schüler K. hat am 01.07.2006 einen 1 Jahres Fitnessstudio Vertrag abgeschlossen. Beginn der Mitgliedschaft 01.07.2006.

In den AGB des Fitnesstudios steht, das wenn der Vertrag nicht zu angemessen Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit auf unbeschränkte Zeit. Die Kündigungsfrist in diesem Falle beträgt 6 Monate.

-> Ist diese Klausel rechtens?!

K. hatte den Vertrag nicht gekündigt, sondern weiterlaufen lassen.
Am 01.09.2009 zieht K in eine 80 Km entfernte Stadt, um dort eine Fortbildung zu absolvieren. K. ist mit dem 1. Wohnsitz in dieser Stadt gemeldet.

Da K. Regelmässig an Wochenenden an seinem Alten Wohnsitz (elterliches zu Hause) ist kündigt er nicht, und trainiert hin und wieder im Studio.

Ab 01.10.2010 wir K. wieder in ein ca 400Km entfernte Stadt ziehen um ein Studium zu absolvieren.

Kann K. sich aus dem Vertrag durch gebrauch eines Sonderkündigungsrecht "herausziehen"?! Gibt es gesetztlcihe Regelungen zu solchen Fällen (Paragraphen)?!


Ist es möglich eine Fristlose Künidgung zum 01.10.2010 zu schreiben, da K. nicht zumutbar ist weiterhin in dem Studio zu trainieren.

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2010, 18:13
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AW: Kündigung Fitness Studio wg. Umzug

1. Die Kündigungsfrist von sechs Monaten ist zu lang, §309 Ziffer 9 Buchstabe c BGB.

2. Bei Umzug über 50 Kilometer ist eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich. Nicht auf Restlaufzeiten bequatschen lassen. Notwendig ist das Zusenden einer Meldebescheinigung am neuen Wohnort (Einschreiben! Rückschein! Zeugen beim Eintüten!)

3. Die Kündigung sollte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug geschehen.

Im Übrigen nutz doch mal die Suchfunktion hier. Zum Thema außerordentliche Kündigung (="Sonderkündigung") bei Umzug ist schon x-mal was geschrieben worden.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2010, 11:49
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AW: Kündigung Fitness Studio wg. Umzug

Danke für die Antwort....

Kurze Frage...§309 Absatz 9 Ziffer b..besagt ja das auch eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages um mehr als ein Jahr, ebenso nicht rechtens ist!
Das bedeutet ja, die verlängerung auf unbestimmte Zeit ist sowieso ungültig oder?! + Die Kündigungsfrist darf nicht mehr als 3 Monate sein (Ziffer c)

Ja, K. würde halt gern bis Oktober noch trainieren, bis dann der 2. Umzug in die andere Stadt (400km) zieht. Aber wenn das Fitnessstuio nicht mit sich reden lassen würde, muss K. halt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen...und kann ja mit seinem jetzigen Meldebescheid ohne Probleme fristlos kündigen.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2010, 12:03
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AW: Kündigung Fitness Studio wg. Umzug

Zitat:
Zitat von MrFastFood Beitrag anzeigen
Kurze Frage...§309 Absatz 9 Ziffer b..besagt ja das auch eine stillschweigende Verlängerung des Vertrages um mehr als ein Jahr, ebenso nicht rechtens ist!
Das bedeutet ja, die verlängerung auf unbestimmte Zeit ist sowieso ungültig oder?! + Die Kündigungsfrist darf nicht mehr als 3 Monate sein (Ziffer c)
Das sehe ich anders. Es kann sehr wohl unbefristete Verträge geben, es geht darum, wie lange man an sie gebunden ist.

Also: ein Telefonanbieter schließt mit einem Kunden einen unbefristeten Vertrag ab. Er ermöglicht eine wöchentliche Kündigung. Da sehe ich kein Problem. Er ermöglicht eine sechsmonatige Kündigung: damit bindet er den Partner zu lange.

Zitat:
Ja, K. würde halt gern bis Oktober noch trainieren, bis dann der 2. Umzug in die andere Stadt (400km) zieht. Aber wenn das Fitnessstuio nicht mit sich reden lassen würde, muss K. halt vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen...und kann ja mit seinem jetzigen Meldebescheid ohne Probleme fristlos kündigen.
Nicht mit seinem jetzigen Meidebescheid. Ich bin der Meinung, dass hier ein Dienstvertrag nach §626 BGB Absatz 2 nur innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten des wichtigen Grunds außerordentlich gekündigt werden kann.
Und auch wenn man den Vertrag als Dauerschuldverhältnis ansehen würde, wäre die "angemessene Frist" (§314 Absatz 3 BGB) im Oktober längst überschritten.

Also: die jetzige Meldebescheinigung ist kein jederzeit gültiger Joker. Die neue im Oktober kann natürlich dann genutzt werden.
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AW: Kündigung Fitness Studio wg. Umzug

Zitat:
Zitat von MrFastFood Beitrag anzeigen
Das bedeutet ja, die verlängerung auf unbestimmte Zeit ist sowieso ungültig oder?!
Folgt man dieser Logik, wäre jeder unbefristete Mietvertrag ungültig

Im Übrigen trete ich den Ausführungen von Humungus vollinhaltlich bei
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Alt 15.05.2010, 13:38
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@Humungus - Vielen Dank, damit ist eig alles geklärt!

@charles0308 - Ähm nein, ich seh das anderst, der besagte Mietvertrag von dir verlängert sich ja nicht Stillschweigend!
Ist im Grunde auch Egal....ich habe meine Lösung ja bekommen
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  #7 (permalink)  
Alt 15.05.2010, 15:16
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