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Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Dies ist eine Diskussion zu Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 21.05.2009, 14:31
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Unhappy Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Hallo,

mal angenommen, in den AGBs des Fitness-Studios steht wortwörtlich:

"... Bei Sportunfähigkeit und Ortswechsel (mindestens 30 km Entfernung) ist
jede Mitgliedschaft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, sobald ein Attest oder eine neue Meldebescheinigung erbracht wird ..."

und Mitglied X kündigt und reicht ein Attest ein, welches in etwa so formuliert ist:

Fachärztliches Attest

X, geb. am XX.XX.XXXX, wohnhaft in Y, darf auf Grund der bestehenden Schwangerschaft aus ärztlicher Sicht nicht mehr am Fitnessprogramm teilnehmen.

Das sollte doch reichen, den Vertrag innerhalb von 4 Wochen zu verlassen?

Das Fitness-Studio weigert sich jedoch, da aus dem Attest nicht hervorgeht, das eine dauerhafte Sportunfähigkeit vorliegt bzw. die Krankheit nicht schwer genug (genannte Bsp: Herzinfarkt, MS, Krebs) ist. Daher soll der Vertrag nicht innerhalb von 4 Wochen sondern von 3 Monaten aufgelöst werden. Die 90€ Mehrkosten möchte X dem Fitnessstudio natürlich nicht schenken!

Nachdem X das Fitnessstudio aufgefordert hat, die entsprechenden AGBs vorzulegen, wo genau dieser Wortlaut draus hervorgeht, ist plötzlich eine Schwangerschaft kein Kündigungsgrund mehr - obwohl ja auf Grund des ärztlichen Attestes gekündigt worden ist.

Einzugsermächtigung wurden dem Fitnessstudio von X schon entzogen, jetzt flattern nach und nach die ersten Mahnungen ins Haus. Wie sollte sich X jetzt verhalten, einfach aussitzen? Hat das Fitnessstudio eine Chance?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 08:25
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AW: Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Schwangerschaft ist außerordentlicher Kündigungsgrund. Selbst die vier Wochen Kündigungsfrist des Studios sind nicht korrekt.

Nutz hier die Suchfunktion (für 90 Euro kann man schon mal etwas suchen, nicht?). Da findest Du das Thema schon besprochen, das Urteil des Gerichts und die Art und Weise, wie man vorgeht.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 20:35
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AW: Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Die Geschichte geht noch weiter, da das Fitnessstudio weitere Mahnungen sendete und anschließend die Forderung anscheinend an ein Inkasso-Unternehmen "verkauft" hat.

Plötzlich kommen Mahnungen vom Inkassobüro, X weist die Forderungen allesamt schriftlich zurück. Anschließend Vollstreckungsbescheid. X geht in Wiederspruch. Abschließend noch ein letzter "Formbrief" vom Inkasso-Büro, das die Forderungen 100% rechtens sind und bei Nichtbezahlung wird Klage eingereicht.

Gibt es eine Zeitspanne , wann spätestens nach einem Wiederspruch gegen den Vollstreckungsbescheid die Gegenseite Klage einreichen muss?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.07.2010, 22:55
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AW: Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Wie? "Vollstreckungsbescheid"? Vorher muss doch ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen...kam dieser ominöse Vollstreckungsbescheid vom Inkassobüro oder vom Gericht?

Irgendwas stinkt hier plötzlich arg. Mich wundert auch, dass ein Inkassobüro nach dem Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid noch einen Formbrief schreibt. Ist das ganze nur eine Finte?

X sollte hier gut aufpassen!
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  #5 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 17:58
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AW: Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Eine Frist gibt es nicht, es hätte ja auch gleich die Klage eingereicht werden können.
Eine Frist gibt es nur zw. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid soweit ich weis! Diese ist 6 Monate.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 18:33
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AW: Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Zitat:
Zitat von Schau ma mal Beitrag anzeigen
Eine Frist gibt es nur zw. Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid soweit ich weis! Diese ist 6 Monate.
Ein Schuldner wird aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen.
- Nach dieser Frist kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dafür hat er sechs Monate Zeit.
- Der Schuldner wiederum kann gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, sonst wird dieser rechtskräftig, und der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung trotz eines späteren Einspruchs des Schuldners betreiben.

Heißt für einen Schuldner: am besten jeweils innerhalb von zwei Wochen reagieren, sonst wird es schewieriger.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 22:58
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AW: Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Den Ausführungen von Humungus ist nichts hinzuzufügen. Das Studio hat sich durch die "Abgabe" der Forderung aus der Affäre gezogen, denn es ist allgemein bekannt, dass eine Schwangerschaft immer dazu berechtigt, außerordentlich zu kündigen. Das Inkassounternehmen versucht natürlich bis zuletzt, die Forderung durchzusetzen. Man darf sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wenn es ans Bezahlen geht, wird sich das Unternehmen schon überlegen, wie weit es geht.
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Gruß
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Alt 16.11.2010, 12:08
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AW: Kündigung Fitness-Studio trotz Attest abgelehnt

Zitat:
Zitat von 13 Beitrag anzeigen
Den Ausführungen von Humungus ist nichts hinzuzufügen. Das Studio hat sich durch die "Abgabe" der Forderung aus der Affäre gezogen, denn es ist allgemein bekannt, dass eine Schwangerschaft immer dazu berechtigt, außerordentlich zu kündigen. Das Inkassounternehmen versucht natürlich bis zuletzt, die Forderung durchzusetzen. Man darf sich nicht ins Bockshorn jagen lassen. Wenn es ans Bezahlen geht, wird sich das Unternehmen schon überlegen, wie weit es geht.


Daß eine Schwangerswchaft immer zu einer außerordentlichen Kündigung berichtigt ist nicht unumstritten. Der Fitneßbetreiber könnte der Schwangeren auch eine Ruhendstellung des Vertrages anbieten, so daß die Frau nach der Entbindung das Training wieder aufnehmen kann. Dies kann z.B. so vereinbart werden, daß während der Ruhezeit keine Entgelte zu entrichten sind und der Vertrag nach ordentlicher Kündigung sich um die Ruhezeit entgeltpflichtig verlängert (oder es wird auch auf die Verlängerungsoption verzichtet).

Außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kann bei Schwangerschaft gekündigt werden, wenn die Fitneßtreibende nachweist, daß sich ihre Lebensumstände grundlegend und gravierend durch die zu erwartende Niederkunft ändern werden, so daß sie auf nicht absehbarer Zeit nicht mehr am Training teilnehmen kann (z.B. alleinerziehende Mutter ohne familiäre Unterstützung, usw.). Des Weiteren muß die Kündigung unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft ausgesprochen werden. Was unmittelbar in der Praxis bedeutet, vermag ich im Moment nicht sicher zu sagen. Ich meine mich zu erinnern, einmal was von 14 Tage gelesen zu haben.

Ergo:
Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Allerdings entscheiden Amtsrichter hier sehr oft zugunsten der Schwangeren.
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