Dies ist eine Diskussion zu Kündigung eines unvollständig ausgefüllten Mietvertrages(Fitnessstudio) innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigung eines unvollständig ausgefüllten Mietvertrages(Fitnessstudio) Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Nutzer N des Fitnessstudios F möchte seine Mitgliedschaft beenden, also seinen Mietvertrag kündigen. Nun ist der Mietvertrag vom Betreiber des Studios F unvollständig ausgefüllt worden, d.h. die Spalte "Mindestvertragslaufzeit" blieb bei Unterzeichnung des Vertrages von Betreiber F und Nutzer N unausgefüllt. Folgende Bedingungen für die Kündigung des Vertrages gelten: 1. Der Vertrag läuft zunächst für die Dauer der angegebenen Mindestvertragslaufzeit ( die in diesem Fall nicht angegeben wurde ) 2. Die Dauer des Vertrages verlängert sich um 6 Monate, falls der Nutzer nicht 6 Wochen vor Vertragsende (der Mindestlaufzeit) eine schriftliche Kündigung einreicht. Es stellt sich also hier die Frage, wann kann der Nutzer N die Kündigung des Vertrages einreichen ? Ist der Vertrag überhaupt rechtskräftig? Eine fiktive Darstellung des Vertrages als Bild: http://www.abload.de/img/vertraghyoi4.png Ich bedanke mich im Vorraus. |
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| AW: Kündigung eines unvollständig ausgefüllten Mietvertrages(Fitnessstudio) Zitat:
Ist in beiden Vertragsversionen, also in der von Nutzer N und in der von Studio F keine Mindestlaufzeit angegeben? Falls ja - so meine Meinung als Laie - gibt es auch keine Mindeslaufzeit, da keine vereinart wurde. Folglich ist der Vertrag unter Einhaltung einer gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit kündbar. Welche Kündigungsfrist hier anzuwenden ist, weiß ich nicht. Dann: Soweit ich informiert bin, sind Fitneßvertrage Dienstleistungsverträge und keine Mietverträge. Schwach kann ich mich erinnern, daß das schon von verschiedenen Gerichten kassiert worden ist (da die typischen Voraussetzungen für einen Mietvertrag fehlen, z.B. feste Mietzeit zur exklusiven Nutzung eines oder mehrerer Geräte durch den Mieter). Mein Vorschlag: Nutzer N kündigt einfach mit dem Hinweis auf die nicht vereinbarte Mindeslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat. Und dann abwarten, was Fitneßbetreiber F macht. |
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| AW: Kündigung eines unvollständig ausgefüllten Mietvertrages(Fitnessstudio) Ich sehe das hier etwas anders. Ein Fitnessstudiovertrag hat ganz üblicherweise eine Mindestlaufzeit. Das ist branchenüblich. Darüber hinaus existiert die Zeile "Mindestvertragslaufzeit" im Vertrag. Diese Zeile wurde anscheinend auch nicht durchgestrichen und ein Verzicht auf die Mindestlaufzeit wurde auch nicht festgesetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass das Ausfüllen der Zeile einfach vergessen wurde. Ich würde daher den Willen der Vertragsparteien auslegen. Hier würde ich dann wohl dazu kommen, dass die übliche Mindestlaufzeit in der Branche anzusetzen ist. Falls das konkrete Studio üblicherweise geringere Mindestlaufzeiten anbietet, natürlich diese. |
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| AW: Kündigung eines unvollständig ausgefüllten Mietvertrages(Fitnessstudio) Zitat:
Soweit ich gelesen habe, wurde auch kein Preis (Mitgliedsbeitrag/Mietzins) eingetragen. Stünde dort der Beitrag, der in dem Studio üblicherweise z. B. für ein 1-Jahres-Abo genommen wird, hätte man sicher einen Ansatz herauszufinden, was der Vertragswille war und ist. . |
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| AW: Kündigung eines unvollständig ausgefüllten Mietvertrages(Fitnessstudio) Aber auch hinsichtlich des Kaufpreises ist im Falle einer Lücke wohl weniger die Lücke selbst entscheidend als vielmehr das was vereinbart ist. Es wird zumindest eine mündliche Einigung geben, die sich in monatlichen Ratenzahlungen manifestiert hat. Daraus könnte sich das Notwendige ableiten lassen. Wenn es tatsächlich so ist, dass das ganze Problem vor der ersten Rate entsteht und somit keine Vertragslaufzeit und kein Preis herauszufinden ist, dann wirds wirklich spannend. Das stimmt. Dann könnte man dazu kommen, dass ein wirksamer Vertrag gar nicht erst entstanden ist. |
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