Dies ist eine Diskussion zu Kündigung der Mitgliedschaft im Fitnessstudio innerhalb des Forums Sportrecht
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| Kündigung der Mitgliedschaft im Fitnessstudio ich habe mal eine Frage bezüglich des Themas"Mitgliedschaftsvereinbarung" im Fitnessstudio. Mal angenommen folgender Sachverhalt würde sich ergeben: Eine Person X hat am 01.09.2007 eine Mitgliedschaftsvereinbarung über 12 Monate Mitgliedschaft im Fitnessstudio unterzeichnet, auf dieser Vereinbarung wurde darauf hingewiesen, dass Person X mit der Unterschrift die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, auf der Rückseite des Vertrages waren jedoch keine AGBs abgedruckt. Nach Ablauf der 12 Monate hat Person X in dem Studio weiter trainiert und seinen Mitgliedsbeitrag via Einzugsermächtigung gezahlt, es gab keinen Hinweis über eine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft. Jetzt möchte Person X das Fitnessstudio auf Grund der Verschlechterung des Studios, der Leistung und des Services wechseln und den Vertrag kündigen. Am Telefon teilte man nun Person X mit, dass sein Vertrag noch bis zum 31.08.2009 laufen würde, da sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der 12 Monate automatisch um weitere 12 Monate verlängert hat. Person X hat nun dennoch den Vertrag sowie die Einzugsermächtigung per Einschreiben mit Rücksein am 28.02.2009 zum 31.03.2009 gekündigt. Muss Person X wohl damit leben, dass der Vertrag stillschweigend um 12 Monate verlängert wurde? Handelt Person X mit der Kündigung richtig, oder muss Person X sich an gesetzliche Vorschriften halten? Mich würden zu diesem fiktiven Fall mal eure Meinungen interessieren! Viele Grüße und besten Dank im Voraus! Christian |
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| AW: Kündigung der Mitgliedschaft im Fitnessstudio Wenn in den AGB drauf hingewiesen wurde, das nach Vertragsablauf die Laufzeit sich um die Ursprünglich vereinbarte Laufzeit automatisch verlängert, sehe ich da keine große Chance. Außer Sonderkündigungsrecht wegen Umsatz, Erkrankung. |
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