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Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Dies ist eine Diskussion zu Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.04.2010, 16:52
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Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Angenommen ein Fitnessstudio bietet an seine Servicegebühr bei Eintritt durch einen Gutschein von der Krankenkasse zu verrechnen.
Kunde A geht zu seiner KK und bekommt den Gutschein (Bsp. für Herz-Kreislauf-Training).
Der Vertrag bei dem Fitnessstudio läuft über 2 Jahre, man kann aber in dem ersten Monat von den Vertrag kündigen. (Probemonat) Die Servicegebühr muss aber bezahlt werden.
In dem Eintrittsgespräch wird "kein Risiko" suggeriert, da die KK ja die Servicegebühr übernimmt.
Jetzt kündigt Kunde A nach einem Monat den Vertrag und das Fitnessstudio will die 75 EUR zurück, da kein entsprechender Kurs belegt wurde.
Der Kunde wurde aber nie darüber aufgeklärt, dass ein Kurs notwendig sei. Ihm wurde suggeriert, der Monat Fitnessstudio reicht aus. Im Vertrag mit dem Studio ist auch nichts dergleichen vereinbart.

Wer muss für die 75 EUR aufkommen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 11:01
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Die Krankenkasse bezuschusst idR einzelne Kurse, d.h. man muss logischerweise erst an einem dieser Kurse teilgenommen haben, bevor man einen Zuschuss erhält . Für die Teilnahme muss sich das Mitgleid idR einen Nachweis im Fitnessstudio holen. Dieser wird bei der KK eingereicht und es erfolgt eine Gutschrift über den Betrag X.

Wenn das Mitglied an keinem Kurse teilgenommen hat, bekommt es auch kein Geld von der KK. Wieso auch? Die Servicegebühr muss mM nach von A bezahlt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 11:51
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Danke für die Antwort.
In dem Fall ist es aber so, dass das Fitnessstudio direkt mit der Krankenkasse abrechnet.
Lt. Fitnessstudio ist die einzige Voraussetzung, dass der Kunde Mitglied wird.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 11:56
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Zitat:
Zitat von Huhnchen
Danke für die Antwort.
In dem Fall ist es aber so, dass das Fitnessstudio direkt mit der Krankenkasse abrechnet.
Lt. Fitnessstudio ist die einzige Voraussetzung, dass der Kunde Mitglied wird.
Ja, das ist auch gut möglich. Nichts desto trotz ist die Voraussetzung, dass das Mitglied einen der genannten Kurse belegt, z.B. Herz-Kreislauf oder Rückenschule.

Ob das Mitglied am Ende tatsächlich an den Kursen teilgenommen hat oder nicht, sei mal dahingestellt
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  #5 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 15:33
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Das heißt, wenn das Fitnessstudio bestätigt, dass das Mitglied teilgenommen hat, bekommt es sein Geld.

Wenn Sie sich querstellen und darauf bestehen muss das Mitglied im Zweifel die 75,- EUR an das FS zahlen?!

Danke!
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  #6 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 15:35
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Zitat:
Zitat von Huhnchen
Das heißt, wenn das Fitnessstudio bestätigt, dass das Mitglied teilgenommen hat, bekommt es sein Geld.!
JA!
Zitat:
Zitat von Huhnchen
Wenn Sie sich querstellen und darauf bestehen muss das Mitglied im Zweifel die 75,- EUR an das FS zahlen?!
JA!
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  #7 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 21:39
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Dem Kunden wurde aber laut SV suggeriert, dass man eben nicht an einem Kurs teilnehmen muss. Das ist so nicht in Ordnung.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #8 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 08:39
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Zitat:
Zitat von 2much
Dem Kunden wurde aber laut SV suggeriert, dass man eben nicht an einem Kurs teilnehmen muss. Das ist so nicht in Ordnung.
Mag sein, dass hierauf nicht explizit hingewiesen wurde, macht aber keinen Unterschied. A Ende wird der Kunde zahlen müssen...
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  #9 (permalink)  
Alt 12.04.2010, 09:01
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Zitat:
Zitat von Mucki58
Mag sein, dass hierauf nicht explizit hingewiesen wurde, macht aber keinen Unterschied. A Ende wird der Kunde zahlen müssen...
Gerade im Hinblick auf das Geschäftsgebaren vieler Fitnessstudios und der Tatsache, dass wir nicht viel über den Sachverhalt wissen, habe ich doch noch einige Zweifel daran. Mag sein, dass du Recht hast, sicher ist es aber aus meiner Sicht nicht.
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Alt 03.05.2010, 17:33
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AW: Krankenkassengutschein bei Fitnessstudiovertrag

Okay, spinnen wir die Geschichte mal etwas weiter:

Das Fitnessstudio schreibt dem Kunde, dass er den Kurs nach Absprache beenden kann. Daraufhin ruft der Kunde da an, allerdings ohne Ergebnis, da der Mitarbeiter den Vorgang nicht kennt. Es will sich aber jemand melden, was aber nicht geschieht usw. Sprich es kommt keine Komunikation zu Stande.

Das Fitnessstudio meldet sich nur noch 1x im Monat indem die 75 EUR (zzgl. ansteigender Gebühren) abgebucht werden. Selbst eine schriftliche Entziehung der Einzugsermächtigung bringt nichts.

Wie sollte sich der Kunde verhalten? Er hat ja Interesse den Kurs zu beenden, nur weiß er nicht wie.

Danke für eine Info!!
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