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Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Dies ist eine Diskussion zu Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio innerhalb des Forums Sportrecht

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  #21 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 14:52
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Welch Annahmen oder Vermutungen das Studio hier gehabt haben mag ist m.E. irrelevant, es kommt darauf an, was erklärt wurde.
nenene!

es kommt drauf an, was erklärt werden sollte. willenserklärungen sind nach treu und glauben auszulegen, nicht nach dem wortsinn! (siehe § 133 +157 bgb).

jede einigermaßen klar-denkenden ist klar, dass das studio hier von einem wegzug ausging, nicht dass jemand jetzt drei häuser weiter wohnt.

eine entfernung von 9,9 oder 11,7km spielt sowas von keine rolle, dass jemand überhaupt auf den trichter kommt, deswegen son fass auf zu machen.....
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  #22 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 15:24
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
nenene!

es kommt drauf an, was erklärt werden sollte. willenserklärungen sind nach treu und glauben auszulegen, nicht nach dem wortsinn! (siehe § 133 +157 bgb).

jede einigermaßen klar-denkenden ist klar, dass das studio hier von einem wegzug ausging, nicht dass jemand jetzt drei häuser weiter wohnt.

eine entfernung von 9,9 oder 11,7km spielt sowas von keine rolle, dass jemand überhaupt auf den trichter kommt, deswegen son fass auf zu machen.....
Ach, nun raub mir doch nicht die Freude, mal den advocatus consumenti zu geben....

Natürlich kann man meine Argumentation als "zu eng" betrachten, aber warum soll ich die "eindeutige" Erklärung des Studios nur zum Nachteil des Kunden auslegen? Zweifelsohne hat sich das Studio mindesten "ungeschickt" ausgedrückt - noch dazu mit dem Verwenden von Ausdrücken wie "garantieren".
__________________
Gruß

Klaus
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  #23 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 15:42
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Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Ach, nun raub mir doch nicht die Freude, mal den advocatus consumenti zu geben....
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  #24 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 16:36
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Natürlich kann man meine Argumentation als "zu eng" betrachten, aber warum soll ich die "eindeutige" Erklärung des Studios nur zum Nachteil des Kunden auslegen? Zweifelsohne hat sich das Studio mindesten "ungeschickt" ausgedrückt - noch dazu mit dem Verwenden von Ausdrücken wie "garantieren".
Indeed: Die Erklärung des Studios ist eindeutig: Zieht die Person weg, ist der Vertrag garantiert beendet. Aber kein normaler Mensch geht von einem "Weg"zug von 4,9 km aus. Schon allein die Tatsache, dass das Studio eine amtliche Ummeldebescheinigung verlangt hat zeigt deutlich, dass es hier von etwas ganz anderem ausging. Und wer weiss, was der Kunde dem Studio vorher erklärt hat.
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  #25 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 16:40
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Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
eine entfernung von 9,9 oder 11,7km spielt sowas von keine rolle, dass jemand überhaupt auf den trichter kommt, deswegen son fass auf zu machen.....

Da kommt sicher niemand auf den Trichter, es sei denn, man kennt die wahre Motivationslage:


Zitat von NeoBlueEye :
Es geht nur darum, dass das nächste Fitness-Studio nur 7km in der neuen Stadt entfernt liegt und dieses moderner ist und viel mehr Geräte, Kurse und Sauna zu Verfügung hat.

Kommentar überflüssig!
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  #26 (permalink)  
Alt 08.11.2011, 16:44
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Zitat:
Zitat von FK1958 Beitrag anzeigen
Indeed: Die Erklärung des Studios ist eindeutig: Zieht die Person weg, ist der Vertrag garantiert beendet. Aber kein normaler Mensch geht von einem "Weg"zug von 4,9 km aus. Schon allein die Tatsache, dass das Studio eine amtliche Ummeldebescheinigung verlangt hat zeigt deutlich, dass es hier von etwas ganz anderem ausging. Und wer weiss, was der Kunde dem Studio vorher erklärt hat.

Nolens volens gebe ich mich ja geschlagen... nein, überzeugt

Wahrscheinlich würde ein Gericht die Sichtweise haben, dass der Kunde aufgrund der geschilderten Tatsachen vernünftigerweise nicht die Entlassung aus dem Vertrag erwarten durfte.
__________________
Gruß

Klaus
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  #27 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 09:42
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Moin moin,

na dann hat das Mitglied einfach mal Pech gehabt

Aber ganz bestimmt wollte ich hiermit "kein Fass aufmachen"

Es ist aber echt erstaunlich, wie viele unterschiedliche Sichtweisen es gibt

Trotzdem erstmal Danke an alle

Falls jemand doch noch eine Idee hätte
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  #28 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 13:07
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Eine neue Idee habe ich nicht. Aber einen allgemeinen Gedanken vielleicht, den ich hier noch nicht gelesen habe. Bisher wird davon ausgegangen, dass in einem tatsächlichen Wegzug ein wichtiger Kündigungsgrund gegeben wäre. Aber ist das hier so klar? Ich finde, seit dem DSL-Urteil des BGH nämlich nicht. Dort wurde entschieden, eine Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der Leistung, die in der Sphäre des Kunden liegt, stellt keinen wichtigen Grund dafür dar, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das wurde im Wesentlichen auf zwei Argumente gestützt. Zum einen, dass ein Umzug Sache des Vertragspartners ist und zum anderen, dass sich solche Angebote, gerade wenn sie einen Bonus zu Vertragsbeginn enthalten, erst im zweiten Vertragsjahr für den Anbieter lohnen.
Zumindest wenn der Kunde hier zu Beginn des Vertrags eine Vergünstigung erhielt, ist die Lage wohl vergleichbar. In dem Fall liefe eine solche Kündigung sowieso nur über Kulanz.
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  #29 (permalink)  
Alt 09.11.2011, 14:29
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Nein das Mitglied hat generell keine Vergünstigungen erhalten.
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