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Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Dies ist eine Diskussion zu Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 22:33
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Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Schönen guten Abend.

Nehmen wir mal an, Mitglied A ist seit knapp 2 Jahren in einem Fitness-Studio angemeldet. Die Entfernung beträgt ca. 6 km.

Nun zieht das Mitglied um in eine andere Stadt und der Weg zum Studio würde nun 11 km betragen.

Das Mitglied teilt dem Studio den Umzug mit und bittet um eine außerordentliche Kündigung.

Das Studio garantiert schriftlich eine vorzeitige Vertragsbeendigung unter Vorlage der Ummeldebescheinigung.

Mitglied A reicht diese wie besprochen nach und bittet um die garantierte Vertragsaufhebung.

Nun weigert sich das Studio aber, da die Entfernung zum Studio nicht mehr als 30 km beträgt.

Könnte sich das Mitglied auf das schriftliche, garantierte Einverständnis berufen ?

Welche Rechte hätte das Mitglied?

Wir nehmen an, das in den AGB´s auch nichts davon steht.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 23:41
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Zitat:
Zitat von NeoBlueEye Beitrag anzeigen

Das Studio garantiert schriftlich eine vorzeitige Vertragsbeendigung unter Vorlage der Ummeldebescheinigung.
wie wäre denn der genaue wortlaut dieser klausel?
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  #3 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 17:47
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Wir nehmen mal an, es wäre keine Klausel sondern eine schriftliche Bestätigung in einem Brief des Studio´s.

Das Schreiben wäre die Antwort auf die Umzugsmitteilung.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 18:04
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Da kommt es auf jedes Wort an. Abgesehen davon sind 11 Kilometer (also nur 5 mehr) eigentlich locker zumutbar und kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Meines Wissens geht es bei so etwas eher um +25km.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 18:51
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Den genauen Wortlaut kann man Morgen erfahren, da das Mitglied den Brief nicht zur Hand hat.

Es geht nur darum, dass das nächste Fitness-Studio nur 7km in der neuen Stadt entfernt liegt und dieses moderner ist und viel mehr Geräte, Kurse und Sauna zu Verfügung hat.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 18:56
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Zitat:
Zitat von NeoBlueEye Beitrag anzeigen
Es geht nur darum, dass das nächste Fitness-Studio nur 7km in der neuen Stadt entfernt liegt und dieses moderner ist und viel mehr Geräte, Kurse und Sauna zu Verfügung hat.
naja, das hat aber nichts mit den pflichten aus dem fiktiven alten vertrag zu tun.
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  #7 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 22:35
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Vertragsreue berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung.

Letztens habe ich eine Frau gesehen, die mir besser gefiel als meine. Darf ich mich nun fristlos scheiden lassen und auf Unterhalt verzichten?
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  #8 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 12:17
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Ihr seid mir ja welche Aber da ist was wahres dran

Stellen wir uns einfach mal vor, der genaue Wortlaut vom Studio würde lauten:

Kündigungsbestätigung

Sehr geehrter ......

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Kündigungsschreibens.

Ihre Mitgliedschaft endet TT.MM.2012

Bis zum oben genannten Termin können Sie gerne am Training teilnehmen.

Bezüglich Ihres mitgeteilten Umzugs können wir Ihnen eine vorzeitige Vertragsauflösung unter Vorlage der offiziellen Ummeldebescheinigung garantieren

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine außerordentliche Kündigung ohne offizielle Ummeldebestätigung leider nicht möglich ist.


Nachdem das Mitglied die Ummeldebestätigung nachgereicht hat, kam dann die Aussage, dass die Entfernung nicht ausreichen würde.

Könnte sich das Mitglied nicht auf dieses Schreiben berufen ? Unabhänging von der Entfernung ?

Denn es wurde ja eine vorzeitige Vertragsaufhebung garantiert und im Schreiben stand ja nichts von den 30 km Entfernung.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 12:27
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

Zitat:
Zitat von NeoBlueEye Beitrag anzeigen
Ihr seid mir ja welche Aber da ist was wahres dran

Stellen wir uns einfach mal vor, der genaue Wortlaut vom Studio würde lauten:

Kündigungsbestätigung

Sehr geehrter ......

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Kündigungsschreibens.

Ihre Mitgliedschaft endet TT.MM.2012

Bis zum oben genannten Termin können Sie gerne am Training teilnehmen.

Bezüglich Ihres mitgeteilten Umzugs können wir Ihnen eine vorzeitige Vertragsauflösung unter Vorlage der offiziellen Ummeldebescheinigung garantieren

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine außerordentliche Kündigung ohne offizielle Ummeldebestätigung leider nicht möglich ist.


Nachdem das Mitglied die Ummeldebestätigung nachgereicht hat, kam dann die Aussage, dass die Entfernung nicht ausreichen würde.

Könnte sich das Mitglied nicht auf dieses Schreiben berufen ? Unabhänging von der Entfernung ?

Denn es wurde ja eine vorzeitige Vertragsaufhebung garantiert und im Schreiben stand ja nichts von den 30 km Entfernung.

Was steht denn in den AGB des Studios bezüglich einer außerodentlichen Kündigungsmöglichkeit bei Wegzug?
__________________
Gruß

Klaus
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  #10 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 13:40
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AW: Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio

So da bin ich wieder. War mal wieder viel los auf der Arbeit

Also die AGB´s würden so ausschauen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Jedes Mitglied unterliegt der separat im Studio aushängenden Hausordnung.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus zum ersten eines Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen, nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet und können von der ***** aus organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen auf eine maximale Nutzungsdauer pro Öffnungstag begrenzt werden. Die Servicepauschale ist jeweils am 15.03./15.06./15.09./15.12. des ltd. Kalenderjahres fällig. Bei Widerruf der Berechtigung zur Abbuchung innerhalb der Vertragslaufzeit, erhebt die ***** monatlich eine Verwaltungsgebühr von fünf Euro. Das Mitglied verpflichtet sich in diesem Fall, den monatlichen Beitrag inklusive der Verwaltungsgebühr bis spätestens zum ersten des jeweiligen Monats im Voraus auf das Konto der ***** überwiesen zu haben.

3. Für jede vom Mitglied zu verantwortende Rückbuchung erhebt die ***** eine Pauschale in Höhe von zehn Euro, für jede schriftliche Mahnung drei Euro. Bei schuldhaftem Verzug von zwei Monatsbeiträgen werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Weiterhin ist die ***** in diesem Falle dazu berechtigt, den Vertrag zum Ende der ordentlichen Laufzeit zu kündigen und etwaigen Schadensersatz zu verlangen.

4. Entscheidet sich das Mitglied für eines der Pauschal- bzw. Vorauszahlungsangebote ***** und kann infolge von Krankheit, Umzug oder anderer, nicht in den Risikobereich der FITNESS GYM Iserlohn GmbH fallender bzw. nicht von der ***** zu vertretenden Umstände nicht die gesamte Vertragslaufzeit in Anspruch nehmen, so besteht kein Anspruch des Mitglieds auf anteilige Rückerstattung.

5. Wird der Vertrag vom Mitglied oder der ***** nicht spätestens drei Monate (ausschlaggebend zur Fristwahrung ist der Tag des Zugangs der Kündigung) vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils weitere zwölf Monate. Ist das Mitglied aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der vertragsmäßig vereinbarten Leistung der ***** gehindert und hat das Mitglied nicht rechtmäßig außerordentlich gekündigt, bleibt das Mitglied bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Grundpreises abzüglich hierdurch ersparter Aufwendungen verpflichtet.

6. Bei Verlust oder selbstverschuldeter Beschädigung der Clubcard, kostet die Ersatz-Clubcard zehn Euro. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer bzw. kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied den nachgewiesenen Betrag. Die Clubcard darf vom Mitglied nur höchstpersönlich genutzt werden und nicht an Dritte überlassen werden.

7. Die Nutzung der Solarium-Flatrate ist gemäß §4 des Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung für Personen unter 18 Jahren verboten.


8. Für den Verlust von mitgebrachten Bekleidungs- und Wertgegenständen wird nicht gehaftet, soweit der Verlust nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden der ***** beruht. Die Zurverfügungstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Wertgegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Die ***** ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Spinde kostenpflichtig öffnen zu lassen. Eine Haftung für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und Gerate zuzieht, ist ausgeschlossen, sofern diese nicht aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der ***** oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ***** oder aus einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht resultieren.

9. Ab Antragstellung kommt der Mitgliedschaftsvertrag mit der Unterschrift des Kunden soforf zustande, es sei denn die Annahme des Vertrags wird durch die ***** oder eine ihre Verwaltungsaufgaben ausführende Gesellschaft innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Kunden abgelehnt. Mögliche Ablehnungsgründe stellen dann insbesondere Verstöße gegen die Hausordnung, mangelnde Einwilligung der Erziehungsberechtigten, temporäre Kapazitätsmängel oder negative Bonitätsauskünfte dar. Sofern dem antragstellenden Kunden während dieser Zeit eine Clubcard ausgestellt wird und ihm der Zutritt zum Studio gestattet wird, begründet dies im Falle einer Ablehnung seines Antrags keinen Rechtsanspruch auf AbschIuss eines Vertrages oder eines weiteren Trainings.

10. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Wären die zehn Euro so eigentlich rechtens ?

So dann bin ich ja mal gespannt
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