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Kameras in den Umkleidenbereichen

Dies ist eine Diskussion zu Kameras in den Umkleidenbereichen innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 09:30
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Kameras in den Umkleidenbereichen

Hallo alle zusammen

Ich habe mal eine Frage:

Wäre es ein besonderer Kündigungsgrund, wenn ein Fitnessstudio plötzlich Kameras in der Umkleidekabine installiert, welche auch in den Duschbereich einblicken?
Sagen wir einfach, dies würde vorher nicht im Vertrag erwähnt.

Vielen Dank
MfG Jens
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 14:30
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AW: Kameras in den Umkleidenbereichen

Zumindest ist das ein Verstoß gegen das BDSG:

Zitat:
§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

[...]
Ich kenne mich mit den Sonderkündigungsrechten bei Fitnessstudios zwar nicht so aus, vermute aber doch, dass dies durchaus einen fristlosen Kündigungsgrund darstellt.

Überdies freut sich der zuständige Datenschutzbeauftragte (in NRW das Landesamt für Datenschutz und Informationstechnik) über einen Hinweis.

Leider, so meine Beobachtungen, werden die geltenden Gesetze diesbezüglich nur sehr selten eingehalten.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 14:46
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AW: Kameras in den Umkleidenbereichen

Könnte solch ein Fitnessstudio die Überwachung nicht dadurch begründen, dass die Spinde vor Diebstahl geschützt werden sollen?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 14:49
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AW: Kameras in den Umkleidenbereichen

Zitat:
Zitat von jens206
Könnte solch ein Fitnessstudio die Überwachung nicht dadurch begründen, dass die Spinde vor Diebstahl geschützt werden sollen?
Wofür sind Spinde denn abschließbar? Und warum sollte man dazu auch die Dusche mitüberwachen dürfen? Abgesehen davon muss auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Gut, meist gibt es winzige Hinweise, die man erst mal suchen muss. Das reicht aber nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 14:53
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AW: Kameras in den Umkleidenbereichen

Die Duschen sind ja die gleiche Raeumlichkeit wie der Umkleidebereich.

Gäbe es nicht die Möglichkeit, dass der Betreiber zu einer Überwachung genehmigt ist, wenn er das Videomaterial nur bei Verdacht auf eine Straftat anschaut?(habe ich per Google gelesen)
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  #6 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 15:16
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AW: Kameras in den Umkleidenbereichen

Zitat:
Zitat von jens206
Die Duschen sind ja die gleiche Raeumlichkeit wie der Umkleidebereich.

Gäbe es nicht die Möglichkeit, dass der Betreiber zu einer Überwachung genehmigt ist, wenn er das Videomaterial nur bei Verdacht auf eine Straftat anschaut?(habe ich per Google gelesen)
Geht es hier nun um die Kündigung oder doch primär um die Videoüberwachung? Ob im gleichen Raum oder nicht spielt doch keine Rolle. Kameras sind nicht dazu da den eventuellen sexuell motivierten Voyeurismus des Besitzers oder der Angestellten zu befriedigen! Niemand muss sich nackig filmen lassen. Und wie schon gesagt, es bedarf einer Kennzeichnung der Videoüberwachung.

Warum nicht einfach den Versuch einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung unternehmen? Sollte das Fitnessstudio sich weigern, was mir wahrscheinlich erscheint, so kann man bei einem Anwalt eine einmalige Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Kosten halten sich wirklich in Grenzen. Und ist der Kunde am Ende im Recht, muss es sich aber erst gerichtlich erstreiten, so zahlt die Zeche am Ende ja doch das Sportstudio.
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