Dies ist eine Diskussion zu Inkassoverfahren wegen Kündigung innerhalb des Forums Sportrecht
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| Inkassoverfahren wegen Kündigung |
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| AW: Inkassoverfahren wegen Kündigung Zitat:
Zunächst: XY erkundigt sich bei einem Mitarbeiter seines Vertragspartners "nach den Regeln für eine außerordentliche Kündigung"? Dann bekommt XY "den Auftrag die Beiträge zurückzubuchen"? Auch noch vom Betreiber? Ich hoffe nicht, daß XY dies einem deutschen Amtsrichter erzählen möchte. Aber mal zur Sache: 1. Was genau steht in der Kündigung? (ordentlich, außerordentlich, aus wichtigem Grund, zu nächsten Termin, usw. usf.). 2. Hat XY eine Empfangsbestätigung der Kündigung? (am besten auf der Kopie der Kündigung, versehen mit Name, Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel des Betreibers) 3. Nach Auffassung des BGH berechtigt ein Umzug grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung von Laufzeitverträgen. Ob dies auch uneingeschränkt für Fitneßverträge gilt, wird in diesem Forum allerdings kontrovers diskutiert. |
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| AW: Inkassoverfahren wegen Kündigung Ich weiß das sich die ganze Angelegenheit sehr wirr und unwahrscheinlich anhört. Ist aber tatsächlich so passiert. Leider gibt es keinerlei Bestätigung, außer mündlich, über den Eingang der Kündigung. zu 1. Betreff: Kündigung wegen Umzug - Vorgabe des Studio-Mitarbeiters; Termin zum Ende des Jahres 2010 zu 2. nichts dergleichen - YX hat dafür den Fehler eingesehen und wird nicht mehr vorkommen zu 3. darum die Anfrage im Studio, dieses sieht eine solche Begründung durchaus als Grund. Die Kündigung steht auch nicht zur Debatte, nur der Zeitpunkt. Der wurde nicht anerkannt ohne das es mitgeteilt worden ist. |
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| AW: Inkassoverfahren wegen Kündigung Zitat:
XY geht in das Studio und erkundigt sich nach einer außerordentlichen Kündigung. Studiomitarbeiterin erklärt, daß er "wg. Umzug" kündigen muß. XY macht das, kündigt zu Ende 2010. XY bekommt aber keine Empfangsbestätigung. Studio bestreitet nicht den Empfang der Kündigung. Studio bucht aber weiterhin in 2011 die Beiträge ab, rät aber XY fernmündlich, diese zurückzubuchen. Studio ist der Auffassung, daß die Kündigung erst später wirksam ist (als von XY angenommen). Meine Fragen: Wie begründet das Studio denn die Auffassung, daß der Vertrag erst später beendet sei? Und warum soll dann XY zurückbuchen? |
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