Dies ist eine Diskussion zu Gutscheine innerhalb des Forums Sportrecht
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| Gutscheine Ein Fitnesstudio gibt bei Vertragsschluss (24 Monate)3 Gutscheine aus die alle für folgenden Zweck benutzt werden können. -Kostenloser Probemotat für einen dritten. -Urlaubsmonat -Kostenlose Verlängerung des Vertrages Auf dem Gutschein selber sind keinerlei Beschränkungen bezüglich Gültigkeit vermerkt. Im Mietvertrag des Fitnesstudios gibt es einen Passus der die Aussetzung des Vertrages bei Krankheit regelt. Wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird kann ab 4 wöchiger Krankheit der Vertrag gestundet werden und die Laufzeit verlängert sich um die Dauer der Stundung. Gefolgt von einem weiteren Passus "Diese Regelung gilt auch für alle anderen Unterbrechungen" Angenommen der Vertrag wird nun gekündigt und es wurden die Gutscheine eingelöst. Verlängert sich nun der Vertrag um die 3 Monate oder nicht. Können Gutscheine generell so eingeschränkt werden ? Es wäre ja dann kein Gutschein sondern eher eine kostenlose Stundung. Gruss Limpi |
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| AW: Gutscheine Hm ... Bin mir nicht ganz sicher, ob ich das alles richtig verstanden habe. Also mit Hilfe von "Gutscheinen" kannst Du den Vertrag unterbrechen, egal, ob Du krank bist oder Urlaub machst. Wird ein Gutschein eingelöst (auch z.B. um einem Dritten einen entgeltfreien Trainingsmonat zu ermöglichen), dann verlängert sich der Vertrag um den Zeitraum in dem er "gestundet" war (sprich Anzahl der Gutscheine = Anzahl der Monate). Was soll daran nun nicht korrekt sein? Offensichtlich geht der Fitneßtreibende davon aus, daß das Wort Gutschein suggeriert, er bekomme nun irgendetwas "gut" und zwar als geldwerten Vorteil (hier also die entgeltfreien Monate während der Zeit, als die Gutscheine eingelöst wurden). Der Anlagenbetreiber wird dagegenhalten, daß der Vorteil des Gutscheins in dem Höchstmaß an Felxibilität liegt. Außerdem: Muß ein Gutschein wirklich einen monetären Vorteil bringen, mir also wirklich was "gut"geschreiben werden? Bei mir lagen schon Gutscheine im Briefkasten, mit denen ich - wenn ich sie denn "einlöse" - die Chance habe, bei einer Lotterie den Hauptpreis zu gewinnen ... |
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| AW: Gutscheine Soweit richtig verstanden. Nun ja man könnte dagegen halten, das eine durch Benutzung des Gutscheines implizierte Vertragsverlängerung auf dem Gutschein selber vermerkt werden müsste. Weiterhin: Wenn auf dem Gutschein eine Leistung (Kostenfreier Trainingsmonat, oder kostenlose Verlängerung des Vertrages um einen Zusatzmonat beim Einlösen des Gutscheins) angeboten wird, diese sehr wohl einem Gegenwert entspricht - nämlich genau dem Wert "kostenfreies Trainieren einem Monat lang". Insofern müsste doch die Auswahlmöglichkeit "Urlaubsmonat" den anderen Angeboten gleichgestellt sein oder es müsste explizit auf dem Gutschein vermerkt werden das dem nicht so ist. Im Urlaubsmonat kann der trainierende ja keine Leistung in Anspruch nehmen ist also wirklich nicht da -> ergo Keine Leistung ausser der Stundung bei Wahl des "Urlaubsmonats" - der Vertrag verlängert sich durch Benutzung des Gutscheines um 1 Monat das Studio bekommt genau das Geld was sie ohne Gutschein auch bekommen hätten und müssen auch 1 Monat keine Leistung erbringen. Angenommen man benutzt den Gutschein am Ende der Laufzeit des Vertrages dann kann man ja theoretisch bei 3 Gutscheinen 27 Monate real trainieren und bei Benutzung des Gutscheins als Urlaubsmonat (man ist ja nicht da) nur real 24 Monate. Der Vertrag liefe dann allerdings auch über 27 Monate. Die Frage ist ob man auf einem Gutschein 3 verschiedene Wertigkeiten eines Gutscheinangebotes vermerken darf ohne dem Gutscheineinlösenden klar zu sagen das es zwischen den einzelnen möglichen Gutscheinleistungen signifikante nicht ohne weiteres zu erkennende Unterschiede im Angebot gibt. Insbesondere wenn es vorher im "Verkaufsgespräch" nicht so dargestellt wurde. Der Gutscheineinlösende muss doch denken das er den Urlaubsmonat wie die anderen Gutscheinmöglichkeiten ebenfalls "umsonst" bekommt. Erst in Verbindung mit dem eigentlichen Vertrag könnte man dann darauf kommen wie das vom Studio wirklich gemeint war. Das halte ich ehrlich gesagt aber für ausgesprochen hinterhältig. Ich bin mir nicht sicher ob das nicht eine bewusste Täuschung des Verbrauchers darstellt. Gruss Limpi |
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