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Grundlaufzeit bei Fitnessverträgen-vorzeitige Kündigung?

Dies ist eine Diskussion zu Grundlaufzeit bei Fitnessverträgen-vorzeitige Kündigung? innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.10.2008, 19:32
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Question Grundlaufzeit bei Fitnessverträgen-vorzeitige Kündigung?

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an Person A würde mit dem Unternehmen B einen Fitnessvertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten (Grundlaufzeit) abschließen (Vertragsbeginn: 01.06.08).

A hatte mit B während der Vertragsaushandlung bereits mündlich vereinbart, dass im Falle einer Verschlechterung der finanziellen Lage von A ein Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten innerhalb der Grundlaufzeit zustünde (Individualabrede?!)

Leider wurde diese mündliche Vereinbarung nie schriftlich fixiert (fehlende Beweismöglichkeit)

Person A möchte nun den Vertrag kündigen und beruft sich auf die 2-monatige Kündigungsfrist innerhalb der Grundlaufzeit - B entgegnet aber, er habe keinerlei Unterlagen mehr und könne sich quasi "an nix erinnern".

Abgesehen von diesem Malheur - überlegt A, ob er vorzeitig kündigen kann! Leider liegen keinerlei Gründe vor, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnten (Umzug,Schwangerschaft, etc.)

Deshalb fragt A nun, ob....

a) eine Möglichkeit besteht, den Vertrag über eine möglicherweise unwirksame Grundlaufzeit ordentlich
zu kündigen?
Wie steht es mit Quellen wie: http://www.verbraucher-urteile.de/ve...iocontent.html ?

Wie steht der BGH generell zu der Sache? Ein Urteil des BGH soll sich nur auf eine unwirksame
Verlängerungsoption von mehr als der Grundlaufzeit beziehen?

Kann man sich auf dieses Urteil (wenngleich von 1989) noch beziehen?
LG Saarbrücken, Az.: 13 BS 342/89, Berufungsurteil vom 9. April 1990 (früherer § 9 Absatz 1
AGB-Gesetz) --> ist ein pdf-file!

b) Gibt es andere Möglichkeiten einer vorzeitigen Vertragsauflösung, wie z.B. Übertragung des Vertrages
auf eine Person X?

Bin für jede Hilfe dankbar und hinterlasse ganz liebe Grüße

Maestro
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 15:32
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AW: Grundlaufzeit bei Fitnessverträgen-vorzeitige Kündigung?

Derzeit gültige Laufzeit 24 Monate, max. Verlängerung 12 Monate max. Kündigungsfrist 3 Monat vorher.

Sonderkündigungsrecht: Umzug, Krankheit.
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