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Getränke im Fitnesstudio

Dies ist eine Diskussion zu Getränke im Fitnesstudio innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 10.07.2006, 16:47
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Getränke im Fitnesstudio

Hallo!
A möchte im Fitnesstudio B trainieren gehen. Jedoch verbietet der Inhaber des Studios ihm, eigene Getränke mitzubringen! Darf B das? Ich meine mal von einem Urteil gelesen zu haben, welches besagt, dass man es den Mitgliedern in einem Fitnesstudio nicht verbieten darf, beim Sport zu trinken...

Gruß 30sabo
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  #2 (permalink)  
Alt 10.07.2006, 16:51
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AW: Getränke im Fitnesstudio

Das Studio kann verbieten, wegen der Verletzungsgefahr Glasflaschen mitzubringen. Der Verzehr eigener Getränke (z.B. in Plastikflaschen) darf er dagegen nicht verbieten. Darüber gibt es in der Tat mindestens 2 gerichtliche Entscheidungen. Der Inhaber des Studios sollte sich mal schlau machen. Die Rechtsprechung gilt auch für ihn!
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  #3 (permalink)  
Alt 10.07.2006, 16:54
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AW: Getränke im Fitnesstudio

vielleicht hat jemand dieses urteil zufällig zur hand, damit A es dem Inhaber unter die Nase halten kann
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  #4 (permalink)  
Alt 10.07.2006, 16:56
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AW: Getränke im Fitnesstudio

Das BGH Urteil müßte von 2004 sein. Ich erinnere mich vage.

JEdenfalls sind auf der Seite des BGH alle Urteile ab 2000 onnline abrufbar.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.07.2006, 16:58
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AW: Getränke im Fitnesstudio

Es sind sogar 3 Urteile :

Zitat:
Fitnessstudio – eigene Getränke

1. – 4. …
5. In der Verwendung der Klausel „Das Mitbringen von eigenen Getränken ist im gesamten Tennis- und Freizeitcenter untersagt“ liegt ein Verstoß gegen § 9 AGBG.

Der Beklagte war mithin zur Unterlassung dieser Klauseln zu verurteilen. Die Befugnis zur Veröffentlichung der Urteilsformel mit der Bezeichnung des verurteilten Beklagten ergibt sich aus § 18 AGBG.

LG Stade, Urteil v. 29.10.1998 – 4 O 35/97 = VuR 1999, 172

Der Betreiber eines Fitnessstudios darf seinen Kunden nicht verbieten, eigene Getränke mit zum Training zu bringen, wenn es sich dabei nicht um Glasflaschen handelt, die im Falle des Zerbrechens durch die Splitter eine Verletzungsgefahr mit sich bringen würden. Zudem müssen die Sportler während der Übungseinheiten ihren erhöhten Flüssigkeitsbedarf decken und sind nicht verpflichtet, das zu den relativ hohen „Center-Preisen“ zu tun.

LG Frankfurt, Urt. v. 24.11.2004 – 2/2 O 307/04

Die Klausel in von Fitnessstudios benutzten Geschäftsbedingungen, dass das Mitbringen von Getränken nicht gestattet sei, ist unwirksam.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein und verlangte von dem Fitnessstudio, den Verzehr von mitgebrachten Getränken nicht zu untersagen und die Klausel zu streichen.
Nach Ansicht der Richter enthält diese Klausel eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und sei damit unwirksam. Würde man den Kunden eigene Getränke verbieten, könnten die Fitnessstudios diese zu unangemessenen und überhöhten Preisen anbieten. Dies würde die Kunden erheblich benachteiligen.
Zudem führe die sportliche Betätigung zu einem zwangsläufigen Flüssigkeitsverlust, der Getränkekonsum unumgänglich macht. Ein schutzwürdiges Interesse der Beklagten, durch diese Klausel die Hygiene im Sportstudio zu gewährleisten vermochten die Richter nicht zu erkennen.

OLG Brandenburg, Urt. v. 25.06.2003 – 7 U 36/03
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  #6 (permalink)  
Alt 10.07.2006, 17:09
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AW: Getränke im Fitnesstudio

stimmt, ich werde wohl alt. Hätte schwören können, die Entscheidung sei vom BGH. Dessen Seite schützt aber Nichtwissen vor.
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  #7 (permalink)  
Alt 18.11.2006, 21:30
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AW: Getränke im Fitnesstudio

Wie sieht es aus, wenn genau dieser Fall vorliegt, der Betreiber es aber gestattet eigene Getränke in die Flaschen des Fitnessstudios umzufüllen?
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  #8 (permalink)  
Alt 18.11.2006, 21:39
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Question AW: Getränke im Fitnesstudio

Ich sehe das Problem nicht: Wenn das Studio den Verbrauch eigener Getränke erlaubt, was hat das Umfüllen dann für einen Sinn? Das Gericht hat nur untersagt, wegen der Verletzungsgefahr Glasflaschen zu benutzen. Wenn ich eine Plastikflasche Getränk mitbringe, soll ich die dann wirklich in eine Plastikflasche des Studios umfüllen? Das ist doch sinnfrei. Oder wollen die noch Getränkeflaschen verkaufen oder vermieten? Mich wundert in dieser Branche nix mehr!
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  #9 (permalink)  
Alt 18.11.2006, 21:53
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AW: Getränke im Fitnesstudio

jap, man darf nur in die gekauften plastikflaschen des studios was umfüllen.
bloss ich frage mich, ob es den ärger wert ist oder ich einfach 3€ für die flasche zahle ... hmmm
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  #10 (permalink)  
Alt 19.11.2006, 20:57
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AW: Getränke im Fitnesstudio

Ich kenne mich in dem Rechtsgebiet zwar nicht aus, aber es ist nachvollziehbar, was 13 schreibt, gegenteilig ist das Verhalten von B. Man könnte ihn jetzt noch nach Sinn und Zweck seiner Regelung befragen (auf die er warscheinl. keine verständliche, akzeptable Antwort haben wird) oder eher klein bei geben, in dem Sinne, daß man künftig nur noch Getränke bei ihm kauft. Praktisch gesehen würde ich sogar den Vertrag zu lösen versuchen, wenn beides 1. scheitert.
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