Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Gebühren für Erstausstellung Mitgliedsausweis rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Gebühren für Erstausstellung Mitgliedsausweis rechtens? innerhalb des Forums Sportrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2009, 10:01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Fragenmeer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Gebühren für Erstausstellung Mitgliedsausweis rechtens?

Hallo,

ich hätte da zwei Fragen:

1.) Darf ein Fitnessstudio bei Vertragsabschluss Gebühren für die Erstausgabe eines Mitgliedsausweises verlangen?

Im Forum habe ich unter

http://www.juraforum.de/forum/t14624/s.html

folgendes gefunden:

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studios war geregelt, dass der Kunde 25 DM bezahlen sollte, wenn ihm der ausgestellte Clubausweis verloren ginge, beschädigt werde oder auch nur von den im Club benutzten Kartenlesegeräten nicht mehr entziffert werden könne. Das LG erklärte die gesamte Klausel wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz für unwirksam, denn die Einführung eines Clubausweises erfolgt im alleinigen Interesse des Fitness-Studio-Betreibers. Die Erhebung einer Zusatzgebühr kann daher von vornherein nicht in Betracht kommen, wenn dem Kunden die Beschädigung oder die fehlende Kartenlesbarkeit etwa bei Abnutzung des Ausweises gar nicht angelastet werden kann. (Az: 17 O 338/98)

Bei diesem Urteil geht es ja aber um eine Folgeausstellung und nicht um die Erstausstellung.

2.) Stellen wir uns vor, dass in der Vergangenheit für den Mitgliedsausweis ein Pfand von X Euro einbehalten wurde. Neue Verträge sehen eine Gebühr vor. Darf der Betreiber dieses Pfand rückwirkend und stillschweigend in eine Gebühr umwandeln? Sprich: Wenn gekündigt wird, bekommt der Kunde dann sein Pfand zurück oder muss er die Umwandlung in eine Gebühr akzeptieren?

Vielen Dank für Eure Anworten
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gebühren, Gebühren... Standesrecht 27.02.2010 09:41
GEZ Gebühren Medienrecht und Presserecht 14.01.2010 16:00
GEZ-Gebühren Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 08.02.2008 23:47
RA gebühren bei 1,43 € Kostenrecht 30.07.2007 21:50
GEZ-Gebühren!! Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.01.2007 17:13





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sportrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN