Dies ist eine Diskussion zu Gebühren für Erstausstellung Mitgliedsausweis rechtens? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Gebühren für Erstausstellung Mitgliedsausweis rechtens? ich hätte da zwei Fragen: 1.) Darf ein Fitnessstudio bei Vertragsabschluss Gebühren für die Erstausgabe eines Mitgliedsausweises verlangen? Im Forum habe ich unter http://www.juraforum.de/forum/t14624/s.html folgendes gefunden: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studios war geregelt, dass der Kunde 25 DM bezahlen sollte, wenn ihm der ausgestellte Clubausweis verloren ginge, beschädigt werde oder auch nur von den im Club benutzten Kartenlesegeräten nicht mehr entziffert werden könne. Das LG erklärte die gesamte Klausel wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz für unwirksam, denn die Einführung eines Clubausweises erfolgt im alleinigen Interesse des Fitness-Studio-Betreibers. Die Erhebung einer Zusatzgebühr kann daher von vornherein nicht in Betracht kommen, wenn dem Kunden die Beschädigung oder die fehlende Kartenlesbarkeit etwa bei Abnutzung des Ausweises gar nicht angelastet werden kann. (Az: 17 O 338/98) Bei diesem Urteil geht es ja aber um eine Folgeausstellung und nicht um die Erstausstellung. 2.) Stellen wir uns vor, dass in der Vergangenheit für den Mitgliedsausweis ein Pfand von X Euro einbehalten wurde. Neue Verträge sehen eine Gebühr vor. Darf der Betreiber dieses Pfand rückwirkend und stillschweigend in eine Gebühr umwandeln? Sprich: Wenn gekündigt wird, bekommt der Kunde dann sein Pfand zurück oder muss er die Umwandlung in eine Gebühr akzeptieren? Vielen Dank für Eure Anworten |
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