Dies ist eine Diskussion zu Geaenderte Kurszeiten und Einschaltung eines Anwaltes durch Fitnesscenter innerhalb des Forums Sportrecht
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| Geaenderte Kurszeiten und Einschaltung eines Anwaltes durch Fitnesscenter wer haette einen Tipp? ![]() Angenommen Frau S hat einen 7 jaehrigen Sohn Y, welcher in einem Fitnesscenter ausschliesslich zu einem Tae Kwon Do Kurs angemeldet wird. Der Vertrag erstreckt sich ueber 1 Jahr. Die Kurszeit ist bei Vertragsabschluss von 17 bis 18 Uhr und es ist ein Kurs fuer Kinder. Nun hat das Studio 5 Monate nach Beginn des Kurses entschieden, die Zeiten um 1 Stunde nach hinten zu verlegen (also von 18 bis 19 Uhr) und den Erwachsenenkurs, der normalerweise zu dieser Zeit stattfindet, mit dem Kinderkurs zu vereinen. Frau S kann nun ihr Kind nicht mehr bringen, da dieses schulpflichtig ist und deshalb zeitig ins Bett muss. Bei Beendigung des Kurses um 19 Uhr koennen die gewohnten Schlafenszeiten nicht mehr eingehalten werden. Nach Anfrage von Frau S beim Studio wegen einer ausserordentlichen Kuendigung wird diese abgelehnt mit der Begruendung, es handele sich ja nur um 1 Stunde Zeitverschiebung. Frau S bucht daraufhin in den kommenden 3 Monaten die Beitraege zurueck und sieht sich erst willens einer Weiterzahlung, wenn die ursprgl. Voraussetzungen wieder gegeben werden und Kind Y den Kurs wieder besuchen kann. Das Studio sendet 1 Mahnung und im 2. Schritt wird ein Anwalt eingeschaltet, der nun auch noch die gesamten verbleibenden Beitraege im Voraus bis zum Ende der Mitgliedschaft einfordert. Was kann Frau S tun? ![]() Vielen Dank vorab fuer hilfreiche Beitraege |
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| AW: Geaenderte Kurszeiten und Einschaltung eines Anwaltes durch Fitnesscenter 'Für den Fall, dass der Sportclub die Öffnungszeiten ändert, darf man nicht sofort kündigen. Zunächst man muß das Fitnessstudio schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein, auffordern, die ursprünglichen Bedingungen wieder herzustellen. Dazu setzt man hierzu eine Frist von drei Wochen. Geschieht nichts, und bleibt es bei den geänderten Öffnungszeiten, dann kann man eine sofortige außerordentliche Sonderkündigung des Fitness-Vertrags aussprechen. Das kann man auch bereits im ersten Schreiben tun.' Quelle: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratge...fitnessstudio/ Gleiches dürfte auch für geänderte Kurszeiten gelten.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (07.06.2011 um 19:35 Uhr). |
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| AW: Geaenderte Kurszeiten und Einschaltung eines Anwaltes durch Fitnesscenter Zitat:
Daß das generell auch für Kurszeiten gilt, sehe ich so nicht. Schließlich ändert sich hierdurch nichts wesentliches. Meiner Meinung nach müßten schon gravierendere Kurzeitänderungen vorliegen. (z. B. der Dienstagvormittagkurs findet nur noch Donnerstagabend statt, ö.ä.). Als gravierende Änderung stufe ich jedoch ein, daß es nun kein reiner Kinderkurs mehr ist. Ein gemischter Kurs (Erwachsene/Kinder) ist etwas ganz anderes und viele Eltern würde das wahrscheinlich im Vorfeld nicht wollen. Das muß m.E. nicht akzeptiert werden. Hier sollte eine Änderung verlangt werden. Geht das nicht, sollte eine fristlose Kündigung erfolgen. Ansonsten ist der Verweis eher schwach (z.B. "Ergibt sich aus Ihrem beigefügten Attest, dass Sie derzeit dauerhaft keinen Sport machen können, so kann Ihr Fitnessclub hiergegen keine Einwendungen vorbringen." u.a.) |
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| AW: Geaenderte Kurszeiten und Einschaltung eines Anwaltes durch Fitnesscenter Zitat:
Um trotzdem auf das fiktive Beispiel einmal einzugehen teilen Sie doch freundlicherweise mal kurz mit, was dazu in den AGB der Anmeldung statt, wie die Mahnung begründet wird oder ob sie nur rein formell ist und zu welcher Rechtsauffassung der Anwalt gelangt ist. . |
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| AW: Geaenderte Kurszeiten und Einschaltung eines Anwaltes durch Fitnesscenter Ich sehe auch keinen Kündigungsgrund wegen der Std. außer es ist ein Bestandteil des Vertrag gewesen, welche dann einseitig gebrochen wird. Aber ich finden ein Kündigungsgrund wäre eher, wenn jetzt nicht nur Kinder sondern Kinder mit Erwachsene trainieren, denn das ist schon eine sehr starke Änderung! |
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