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Formulierung Attest für Sportstudio

Dies ist eine Diskussion zu Formulierung Attest für Sportstudio innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 27.04.2011, 11:21
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Formulierung Attest für Sportstudio

Hallo Forengemeinde,

Wie sähe es mit dem Recht auf außerordentliche Kündigung wegen Krankheit (sofern das Studio es in den AGB auch ausdrücklich bei langanhaltender Krankheit erlaubt) mit folgender Formulierung eines Attestes aus?

"Der o.g. Patient darf aus medizinischer Sicht bis zum Ablauf des Vertrages am Fitnesstraining nicht teilnehmen."

Kann das Studio auf eine Stilllegung des Vertrages bestehen (in den AGB würde die Möglichkeit dazu gegeben werden) und diese Ruhezeit anschließend beitragspflichtig hinten anhängen, wenn der Vertrag in 7 Monaten ablaufen würde? Angenommene Gesamtlaufzeit wäre 24 Monate.

Was meint Ihr?
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Alt 27.04.2011, 11:33
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AW: Formulierung Attest für Sportstudio

Ich halte die Formulierung für katastrophal, weil sie medizinisch-fachlich unqualifiziert ist. Entweder es wird eine Sportunfähigkeit für 7 Monate attestiert (dann kann der Vertrag stillgelegt werden), oder es wird eine andauernde Sportunfähigkeit attestiert (dann ist laut AGB der Rücktritt möglich).
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2011, 17:07
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AW: Formulierung Attest für Sportstudio

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Hallo Forengemeinde,

Wie sähe es mit dem Recht auf außerordentliche Kündigung wegen Krankheit (sofern das Studio es in den AGB auch ausdrücklich bei langanhaltender Krankheit erlaubt) mit folgender Formulierung eines Attestes aus?

"Der o.g. Patient darf aus medizinischer Sicht bis zum Ablauf des Vertrages am Fitnesstraining nicht teilnehmen."

Kann das Studio auf eine Stilllegung des Vertrages bestehen (in den AGB würde die Möglichkeit dazu gegeben werden) und diese Ruhezeit anschließend beitragspflichtig hinten anhängen, wenn der Vertrag in 7 Monaten ablaufen würde? Angenommene Gesamtlaufzeit wäre 24 Monate.

Was meint Ihr?
Ich schließe mich Einschätzung von Humungus an. Auch die Grammatik des Arztes ist - sehr zurückhaltend formuliert - "gewöhnungsbedürftig".

Man ist ja schon einiges Schräges von Muckibudenbesitzern gewohnt, was sich aber so manche Kunden vorstellen, ist zuweilen schon - gelinde gesagt - schwer nachzuvollziehen. Wie man ernsthaft in Erwägung ziehen kann, so ein Attest überhaupt vorzulegen, bleibt mir ein Rätsel.

Aber mal zum Vorgang: Wenn der Vertrag noch 7 Monate läuft und so ein Attest kommt, heißt das m.E., daß der Vertrag in der Regel bis zum ordentlichen Ende ruhendgestellt wird und sich dann um die Ruhezeit verlängert (ob es aber einen Rechtsanspruch auf diese Ruhendstellung gibt, weil man temporär unpäßlich ist, weiß ich nicht).
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attest, fitnessstudio, krankheit, kündigung

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