Dies ist eine Diskussion zu Formolierung im ärztlichen attest bei Kündigung vom fitnissstudio innerhalb des Forums Sportrecht
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| Formolierung im ärztlichen attest bei Kündigung vom fitnissstudio Mal angenommen... Eine Frau bekommt eine Knieendoprothese und muss nun Gerätetraining machen um die Muskeln wieder aufzubauen. Weiter angenommen, sie kann keine weiten Wege zurücklegen und das einzige das bleibt ist ein Fitnissstudio vor Ort. Sie meldet sich also dort an und bespricht beim Erstgespräch die Problematik mit dem Betreiber der Einrichtung. Dieser versichert der Frau, das auch andere Kunden mit gleicher Problematik dort Trainieren und keine Probleme haben. Weiter angenommen, es treten schon beim Einführungstraining ( nach Abschluss des Vertrages) Probleme auf, die sich daraus ergeben das die Geräte sich nicht richtig einstellen lassen und somit ein richtiges Training von dem betroffenen Bein nicht möglich wird. Das wird aber übergangen mit der Aussage man könnte die Geräte auch so einstellen, das die Wirkung zwar nicht ganz Korrekt sind aber die Ausführung auch so möglich sei, als weitere alternative wird vielleicht auch genannt, das operierte Knie vom Training auszuschließen. Nun wird aber zum Beispiel schon bei der dritten Trainingseinheit klar, das sich die mangelhafte Einstellung der Geräte dahingehend negativ auswirkt, das die Hebelwirkung der Geräte auf das operierte Knie viel zu stark ist und eine Verschlimmerung der Sympromatik ein Maß erreicht das es auf jeden Fall zu einer Gefährdung für das operierte Knie kommen wird wenn das Training auf dieses Weise fortgestetzt werden würde. Nun bringt diese Frau ein ärztliches Attest der behandelnden Hausärztin bei, in dem vielleicht steht... Die Patientin ist auf Grund der Knie endoprothese in keinster weise mehr belastbar ist. Als Antwort nehmen wir an, schreibtr der betreiber das die Kündigung so nicht angenommen werden kann, er fordert ein Attest von einem Facharzt mit der genauen diagnose und der genauen Dauer, für die ein Training unmöglich ist. Angenommen, die Frau hat eine totale Arztphobie, und kann darum auch keinen Facharzt mehr aufsuchen, auch sind die Schmerzen so stark, das sie selbst bei bestem Willen den Weg in einen anderen Stadtteil nicht mehr überwinden kann in dem der Facharzt ist der das Knie operierte. Fragen... Könnte in einem solchen Fall der Betreiber des Fitnissstudios wirklich ein Facharztattest verlangen oder würde das Attest von dem behandelnden Hausarzt reichen? In wie weit müsste in diesem Attest die genaue Diagnose stehen und die Dauer festgelegt werden für die ein Training unmöglich ist? Wenn die genaue Diagnose drin stehen muss, wie sieht es da mit der Schweigepflicht des Hausarztes aus? Müsste in dem Attest auch stehen das es in diesem Fall auch an den Geräten liegt, die nicht fachgerecht angewendet werden können? Vielen Dank für eure Geduld beim lesen und antworten. Rieke |
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| AW: Formolierung im ärztlichen attest bei Kündigung vom fitnissstudio 1. So, wie es hier dargestellt ist, wurde der Vertrag nur unter der Bedingung geschlossen, dass das Studio für die Patientin geeignet ist. Diese Eigenschaft wurde vom Studiobetreiber zugesagt. Offensichtlich ist die Eigenschaft nicht vorhanden. Die Patientin sollte den Mangel dem Studiobetreiber schildern und ihn auffordern, ihn zu beheben. Gelingt dies nicht, ist die Patientin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 2. In einem ärztlichen Attest muss stehen, dass der Patientin Sport anhaltend nicht mehr möglich ist. Weder ist der Studiobetreiber berechtigt, ein fachärztliches Attest einzuholen, noch braucht er die Diagnose zu kennen. Nur, wenn die Patientin den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht befreit (das kann sie auch extrem begrenzt machen, beispielsweise nur für das Attest und nur für die entscheidende Diagnose), darf der Arzt Entsprechendes in das Attest schreiben.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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