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Fittnessstudio, außerordentliche Kündigung, eigene Getränke

Dies ist eine Diskussion zu Fittnessstudio, außerordentliche Kündigung, eigene Getränke innerhalb des Forums Sportrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 23:07
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AW: Fittnessstudio, außerordentliche Kündigung, eigene Getränke

Das hast du jetzt aber sehr schön zusammengefasst.

Volle Zustimmung, vielleicht mit der Einschränkung, dass das gerade aus der Aufzählung deutlich wird, dass hier das it den Getränken eben nicht dazu passt.

Denn Krankheit, Wohnortwechsel etc. verhindern ja, dass man die HAUPTLEISTUNGSPFLICHT des Dienstleisters in Anspruch nimmt. Kurz: Man KANN nicht mehr trainieren - ob mal will oder nicht. Dann erscheint es schlicht unbillig, dass der eine Teil kassiert, während der andere Teil leer ausgeht - und zwar ohne sein Verschulden.

Bei den Getränken, na ja... Man kann notfalls trainieren, ohne zu trinken. Man könnte den Fitnessbereich verlassen und draußen trinken, sich im Raum Getränke kaufen etc. Und - das darf hier nicht vernachlässigt werden - eben auch seine eigenen Getränke verzehren.

Daran sieht man ja auch, wie blutleer (nicht uninteressant, aber eben an der Wirklichkeit vorbei) diese Diskussion eigentlich ist.

Denn: Wenn ich das unwirksame Verbot ignoriere und nichts passiert - warum dann kündigen?

Anders, wenn das Fitnessstudio sein Verbot auch tatsächlich durchsetzt, also z.B. durch Gewalt oder Androhung mit Gewalt. Dann allerdings haben wir eine andere Situation und ggf. ist tatsächlich eine fristlose Kündigung möglich, zumindest wenn ich die Gegenseite nach 314 Abs. 2 zunächst abgemahnt habe oder diese Abmahnung aufgrund der Umstände entbehrlich ist, z.B. weil mir eben der Betreiber eine scheuert.
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  #12 (permalink)  
Alt 22.06.2007, 23:23
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Thumbs up AW: Fittnessstudio, außerordentliche Kündigung, eigene Getränke

Da kann man sicherlich noch mehr von machen, wenn man wollte, aber ich kann mit dem Ergebnis letztlich gut leben. Immerhin war es zumindest für mich nicht so blutleer, da man sich auch einmal fruchtbar mit einer anderen Sichtweise auseinandersetzen muss. Horizonterweiterung - man gönnt sich ja sonst nix!
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  #13 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 08:17
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AW: Fittnessstudio, außerordentliche Kündigung, eigene Getränke

Zwischeneinwurf, Fragen:


Bekanntermaßen ist bei Sport der Flüssigkeitsverlust sehr hoch und muss deshalb schon aus medizinischer Sicht unbedingt ausgeglichen werden.

Somit kommt die Gesundheit ins Spiel!


Der Betreiber hindert mich daran mit seinem mehrfachen Verbotsausspruch, welches er in Form von seinem Hausrecht ausübt.
Um mich aber nicht an der Gesundheit zu gefährden, nötigt er mich sein zum Verkauf stehendes Mineralsuperfitnessgetränk "Hausmarke Luftsprudel Classic" , der Becher, 200ml zu 8,50 € zu erwerben.

Nötigung????

Ich muss diesen aber kaufen, da ich nach 10.000 Meter am Laufband bereits mit dem Kreislauf kämpfe.


Lg.


"Das Mitbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht gestattet",kenne ich von Restaurants.
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

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Alt 23.06.2007, 10:01
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AW: Fittnessstudio, außerordentliche Kündigung, eigene Getränke

Nein, keine Nötigung. Schon mangels Verwerflichkeit, § 240 Abs. 2 StGB.

Es wird übrigens auch nicht wirklich Gewalt angewendet oder mit einem empfindlichen Übel gedroht. Soll heißen es fehlt das "du kaufst jetzt, oder...!". Hindert dich ja niemand, nach 9000 Metern Laufband das Studio kurz zu verlassen, ins Auto zu gehen und dort dein Wasser zu trinken.

Dass das mit dem Flüssigkeitsverlust beim Sport ein gesundheitliches Problem darstellt, ist klar. U.a. deswegen werden entsprechende AGB ja auch als unwirksam angesehen.

Ist aber eine rein zivilrechtliche Geschichte.
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  #15 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 11:10
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Im Grunde sieht es dann so aus, dass man auf sein Rechtsprechungsrecht beharren muss und bringt sich seine Plastikflasche mit. Da der Studioinhaber keinen Präzedenzfall kreieren will, wird er sodann Konsequenzen ziehen mit z.B. Hausverbot oder dergl.
Das würde dann dazu führen, dass man aus dem Vertrag fristlos aussteigen kann.

Die vorangegangene Diskussion ist nur deshalb geführt worden, weil mein Standpunkt recht schlecht rübergekommen ist. Zu verstehen war ich so, dass die unwirksame AGB zur Kündigung berechtigt. Im Kopf hatte ich aber stillschweigend, dass diese AGB für den Kunden unbeachtlich ist und beim Studio zwangsläufig im Falle der Nichtbeachtung Konsequenzen nach sich ziehen wird, die ich in Gedanken auch schon hinzuaddiert hatte.

Anders gesagt:
Studioinhaber, deine AGB ist nichtig. Ich trinke deshalb mein eigenes Getränk, da mir das Recht von Gerichts wegen zusteht. Studioinhaber spricht daraufhin Trainings-/Hausverbot aus, um keinen Präzendenzfall zu schaffen, denn dann kann er den eigenen (teuren) Getränkeverkauf vergessen. Das Verbot rechtfertigt jetzt die fristlose Kündigung. Eigentlich auch ein chronologische Reihenfolge, die einleuchtet. Unwirksame AGB --> Missachtung dieser durch den Kunden --> Verbot durch Inhaber --> fristlose Kündigung. Dieses Gesamtpaket macht es aus.

Die Sprache ist die Basis vieler Missverständnisse...
Trotzdem war es lehrhaft, dieses einmal auseinanderzupflücken, schon um zu lernen, sich noch präziser auszudrücken.
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AW: Fittnessstudio, außerordentliche Kündigung, eigene Getränke

Ich finde, dass du dich ziemlich präzise ausdrückst.

Sollte ich mal einen langen, komplexen Sachverhalt zusammenfassen müssen, bist du meine erste Wahl.

Winzige Ergänzung noch: Um ganz sicher zu gehen, wegen § 314 Abs. 2 BGB das Studio abmahnen, bzw. Frist zur Aufhebung des Hausverbots setzen. *klug*******rmodus aus* Kommt es dem nicht nach, solle einer fristlosen Kündigung wohl nichts mehr im Wege stehen.
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  #17 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 12:52
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AW: Fittnessstudio, außerordentliche Kündigung, eigene Getränke

Danke für die Blumen. Allerdings habe ich es in diesem Thread wohl nicht geschafft, denn der Eindruck mit der AGB als Grundlage für die fristlose Kündigung kommt mir beim erneuten Durchlesen selbst. Da hatte ich mehr im Kopf als im Beitrag...

Mit der Abmahnung:
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