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Fitnessvertrag kündigen...

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessvertrag kündigen... innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 16:32
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Fitnessvertrag kündigen...

Kunde A hat bei Fitnessstudio B einen 1 jahres vertrag der noch 10 monate läuft.
kunde A musste für 40€ ein "Startpaket" kaufen das einen Ausweiß und eine Trinkflasche enthält.
im vertrag steht das jährlich eine "Trainergebühr" von 49€ zu entrichten sei...

Kunde A geht seit 2 monaten 3-4x die woche zum trainieren und hat doch noch keinerlei anleitung oder "trainer" gesehen...

Kunde A kommt sich verarsch vor und möchte den Vertrag auflösen...
Kunde A hat außerdem ein Atest das einen LWS Schaden offenbart samt Röntgenaufnahmen.


Kann Kunde A ohne viele Scherereien den Vertrag mit Studio B Kündigen?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 16:53
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AW: Fitnessvertrag kündigen...

Zitat:
Zitat von TeemitRum
Kann Kunde A ohne viele Scherereien den Vertrag mit Studio B Kündigen?
Das bezweifle ich.

Hat der Kunde denn die Vertragserfüllung gefordert sprich eine Beratung durch den Trainer?

Was der LWS-Schaden vor 2 Monaten noch nicht vorhanden? Abgesehen davon braucht er ein Attest, dass die Sportausübung andauernd verbietet.
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Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 17:00
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AW: Fitnessvertrag kündigen...

Es wurde einmal nach einem Trainer gefragt aber man wurde vertröstet der Chef sei nicht da...
bekannt ja aber durch die aktuelle ausübung von sport spürbar schlimmer
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 17:21
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AW: Fitnessvertrag kündigen...

Wenn die Erkrankung schon vor dem Abschluss bekannt war, muss der Patient glaubhaft machen, dass eine Verschlechterung eingetreten ist. Sonst könnte er diese Erkrankung jederzeit als einfachen "Notausgang" nutzen, was das Fitnessstudio benachteiligen würde.

Im ärztlichen Attest sollte somit nicht nur stehen, dass die Sportausübung andauernd unmöglich ist, sondern dass sich die Erkrankung wesentlich verschlechtert hat.

Das Mitglied sollte das Studio schriftlich oder unter Zeugen zur Erfüllung des Bestandteils "Trainerberatung" auffordern und dafür eine Frist von zwei Wochen geben.
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