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Fitnessvertrag - Beendigung trotz stillschw. Verlängerung

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessvertrag - Beendigung trotz stillschw. Verlängerung innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 02.11.2008, 13:50
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Fitnessvertrag - Beendigung trotz stillschw. Verlängerung

Hallo,

ich würde gern den folgenden Fall als angenommen voraussetzen.

Kunde K ist Student und Mitglied des Fitnessstudios F. Aus einem Zufall heraus erfährt er im Jahre 2007, dass F besondere ermäßigte Beitragstarife für Studenten anbietet. Am 29.10.2007 schließt er einen Neuvertrag über die Nutzung des F ab (Geltungszeitraum 01.11.2007 - 31.10.2008), welcher die bis dato bestehende Mitgliedsvereinbarung aus 2006 über einen Beitrag von 40 EUR/Monat ablöst. Darin wird das Leistungsangebot als "Vertragsart 12 Monate, Fitness-Kurse-Sauna - ermäßigt, Student bis 10/08" beschrieben. Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt 28 EUR/Monat.

3/2008 erhält K eine schriftliche Mitteilung des F, dass er derzeit den Tarif "Fitness-Kurse-Saune ermäßigt" nutzt. Ferner wird ihm in diesem Zusammenhang eröffnet, dass F aufgrund "steigender Betriebskosten (Strom, Gas, Wasser)" den Mitgliedsbeitrag ab 4/2008 für den "Exklusivtarif - ermäßigt" auf 33 EUR/Monat erhöht. K nimmt dies zunächst rügelos hin.

Anfang 11/2008 entscheidet sich K, die Dienste des F nicht weiter in Anspruch nehmen zu wollen. Sein Studium hat er, wie in der damals eingereichten Studienbescheinigung angegeben, 10/2008 erfolgreich abgeschlossen. Die Kündigungsfrist von einem Monat bis Vetrragsende ist zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen, so dass sich lt. AGB des F die Vertragslaufzeit stillschweigend um weitere 12 Monate verlängern würde. Die AGB des F enthalten in diesem Zusammenhang u.a. folgende Klauseln:

§5 Vertragslaufzeiten und Kündigung
1. ...
2. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von 6 oder 12 Monaten verlängert sich der Mitgliedsvertrag stillschweigend um die entsprechende Grundvertragslaufzeit.

§10 Beitragsanpassungen und Gebühren
Die Beiträge enthalten die zur Zeit gültigen Mehrwertsteuersätze. Bei einer gesetzlichen Änderung werden diese automatisch angepasst. Bei Verlängerung der Mitgliedschaft ist F berechtigt, einen angemessenen höheren Beitrag zu verlangen. F wird dem Mitglied die Preisanpassung rechtzeitig bekannt geben. Es resultiert hieraus ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Vertragsende.


F bucht daraufhin - ohne vorherige Ankündigung - den im voraus zu entrichtenden Monatsbeitrag für den ab 11/2008 geltenden Tarif "Exklusiv (ohne Ermäßigung)" i.Hv. 45 EUR vom Konto des K ab.

K überlegt nun, wie er sich auch nach Verstreichen der Kündigungsfrist vom Vertrag lösen kann. Er denktdeshalb darüber nach, die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung zu erklären. Begründung: Er wurde von F nicht über die Beitragserhöhung informiert und erlangte erst durch Einzug des Geldes vom Bankkonto sichere Kenntnis davon. Ihm müsste das Recht zur außerordentlichen Kündigung daher auch rückwirkend zustehen.

Dazu noch eine Erweiterung:
K nutzte die Einrichtungen des F zum letzten Mal am 01.11.2008. Kann F in diesem Zusammenhang gegen ihn Ansprüche (aus ungerechtfertigter Bereicherung ???) geltend machen, ggf. in welcher Höhe?

Wie würdet ihr diesen fiktiven Sachverhalt beurteilen? Welche Rechte kann K geltend machen? Ich bin für jede Reaktion dankbar.

Geändert von Viper (02.11.2008 um 15:40 Uhr).
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Alt 04.11.2008, 21:46
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AW: Fitnessvertrag - Beendigung trotz stillschw. Verlängerung

Um die Geschichte ein wenig zu erweitern:

K. verfasst unmittelbar nach Kenntnisnahme der Banklastschrift folgendes Kündigungsschreiben und lässt dieses per Einschreiben/Rückschein übermitteln.

-------------
Kündigung der Mitgliedsvereinbarung vom 29.10.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich, rückwirkend zum 31.10.2008, die außerordentliche Kündigung des Vertrags vom 29.10.2007. Gleichzeitig widerrufe ich eine Abbuchungsermächtigung von meinem Konto über den Kündigungszeitpunkt hinaus.

Begründung:
Entsprechend der o.a. vertraglichen Vereinbarung wurde auf Grundlage des Beitragstarifs „Fitness-Kurse-Sauna – 12 Monate, ermäßigt“ ein monatliches Entgelt in Höhe von 28,00 EUR zur Nutzung der Einrichtungen des F. festgelegt. Gemäß Ihrer Mitteilung vom 13.03.2008 erhöhte sich das zu entrichtende Entgelt per 01.04.2008 auf den Beitragssatz von 33,00 EUR/Mt. Mit Bedauern musste ich feststellen, dass nunmehr per XXX ein Lastschrifteinzug für den Abrechnungszeitraum 11/2008 über 45,00 EUR vorgenommen wurde.
Die Abbuchung vom XXX erfolgte jedoch nicht auf Grundlage des Vertrags vom 29.10.2007. Einer weiteren Beitragserhöhung bzw. Eingruppierung in einen anderen Tarif als „Fitness-Kurse-Sauna, ermäßigt“ wurde meinerseits zu keinem Zeitpunkt weder explizit, noch stillschweigend, zugestimmt. Insbesondere existiert keine vertragliche Nebenabrede oder Klausel innerhalb Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche die stillschweigende Umwandlung eines ermäßigten Tarifs in einen solchen ohne vergünstigten Beitragssatz rechtfertigt.
Es ist aus den genannten Gründen davon auszugehen, dass eine einseitige Beitragsanpassung im Sinne von § 10 Ihrer AGB vorliegt. Hierzu erfolgte vorab keine gesonderte – rechtzeitige – Information, was als Pflichtverletzung Ihrerseits zu werten ist. Die termingerechte Inanspruchnahme des mir in diesem Zusammenhang zustehenden außerordentlichen Kündigungsrechts war daher nicht möglich. Eine Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses zu den per 01.11.2008 geänderten Bedingungen ist mir mithin nicht zuzumuten.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und Rückerstattung des rechtsgrundlos eingezogenen Betrags in Höhe von 45,00 EUR. Die Rückgabe der Mitgliedskarte werde ich gesondert – gegen Auszahlung der im Rahmen des Vertragsschlusses hinterlegten Kaution in Höhe von 10,00 EUR - vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

K.
-------------
Was ist davon zu halten?

Geändert von Viper (04.11.2008 um 22:18 Uhr).
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