Dies ist eine Diskussion zu Fitnessvertrag innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitnessvertrag Besteht wirklich eine Forderung gegen B, die den Vertrag nicht unterschrieben und auch zu keinem Zeitpunkt Beiträge gezahlt hat? |
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| AW: Fitnessvertrag Zitat:
Ausgangslage: A hat den Vertrag im Auftrag von B abgeschlossen. B hat diesen Vertrag auch akzeptiert und daraus Nutzen gezogen. Etwas ganz anderes wäre es m.E., wenn A für sich selbst einen Vertrag abschließt aber mit Zustimmung von Herrn Fitneßbetreiber B damit trainieren läßt. Dann wäre der Vertrag mit dem Tod von B beendet. Ich gehe allerdings davon aus, daß in Deinem fiktiven Beispiel von A für B ein Vertrag abgeschlossen wurde. Schlußfolgerung: B haftet für den Vertrag, da B Vertragspartner gegenüber Herrn Fitneßbetreiber ist. B kann nur noch ordentlich kündigen, da der Umzug schon zu lange her ist, um für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund herangezogen zu werden. Die Forderung, das ist meine persönliche Einschätzung, besteht zu recht. 970 EUR plus alle weiteren Entgelte bis zum ordentlichen Ende, plus Mahngebühren, plus Gerichtsgebühren, plus Zinsen, plus Anwaltskosten der Gegenseite. Nicht schlecht! Meine Empfehlung an B: B sollte anwaltlich prüfen lassen, inwieweit seine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit den Abschluß des Vertrags durch A konterkariert. Da wäre zu prüfen, ob die monatlichen Fitneßentgelte weit über ein übliches altersgerechtes Taschengeld hinausgehen. In der Regel ist aber ein normaler Fitneßvertrag als altersübliches geringfügiges Geschäft anzusehen. Falls die Prüfung negativ verläuft (wovon ich persönlich ausgehe) sollte B unbedingt eine einvernehmliche Lösung herbeiführen, auf die eigene evtl. vorhandenen Zahlungsunfähigkeiten hinweisen um so eine halbwegs gütliche Einigung und halbwegs akzeptable Restschuld mit dauerhaft zahlbaren Raten zu vereinbaren. Es gibt aber Gläubiger, denen ist das alles wurscht. Die hohlen sich den Titel und haben dann dreißig Jahre Zeit, gegen Leute wie B vorzugehen. Und machen das auch. |
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