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Fitnesstudiovertrag - 12 Monate Laufzeit, Betreuungspauschale etc.

Dies ist eine Diskussion zu Fitnesstudiovertrag - 12 Monate Laufzeit, Betreuungspauschale etc. innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2010, 20:15
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Fitnesstudiovertrag - 12 Monate Laufzeit, Betreuungspauschale etc.

Folgendes Szenario: Person X hat einen Fitnesstudiovertrag für Schüler (unterschrieben von Erziehungsberechtigtem und Minderjährigem) der 19,90€ im Monat kostet, 3 Monate Kündigungsfrist hat und sich ansonsten automatisch um 12 Monate verlängert. Zum Termin der Vertragserneuerung kämen weitere 29,95€ "Betreuungspauschale" hinzu.
Angenommen weitere vermutlich zweifelhafte Klauseln im Vertrag würden besagen "bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitglieds nicht ausführbar ist), können sämtliche Beträge bis zum nächsten Kündigungstermin sofort fällig werden" sowie "Das monatliche Entgeld erhöht sich jeweils um € 10.- wenn die Lastschriftvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird".

Wenn Person X diesen Termin (3 Monate vor dem 01.02.2011) um nun 24 Tage verpasst hätte würde der Vertrag für weitere 2 + 12 Monate sowie die Betreuungspauschale laufen.

Bestünde da jegwelche rechtliche Habe für Person X den Vertrag zu beenden?


Persönliche Einigungsversuche wie beispielsweise das Übertragen des Vertrages oder die Beendigung auf Kulanz (auf Grund der nur kurzen Überschreitung) würden vom Betreiber per se mit der Begründung das dies beidseitiger Vertragsbruch wäre abgelehnt.
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Alt 25.11.2010, 18:06
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AW: Fitnesstudiovertrag - 12 Monate Laufzeit, Betreuungspauschale etc.

Zitat:
Zitat von Donnerhall Beitrag anzeigen
Folgendes Szenario: Person X hat einen Fitnesstudiovertrag für Schüler (unterschrieben von Erziehungsberechtigtem und Minderjährigem) der 19,90€ im Monat kostet, 3 Monate Kündigungsfrist hat und sich ansonsten automatisch um 12 Monate verlängert. Zum Termin der Vertragserneuerung kämen weitere 29,95€ "Betreuungspauschale" hinzu.
Da sehe ich ehrlich gesagt kein Problem. Kündigungsfrist und Verlängerungsoption sind nicht zu bemängeln. Auch eine wie auch immer genannte (einmalige?) Pauschale von 29,95 EUR ist m.E. nicht zu beanstanden. Letzendlich sind die Teil des Entgeltes und wenn das Entgelt vorher akzeptiert wird, gibt es nach meiner (laienhaften) Einschätzung keinen Grund, sich später darüber zu beschweren.



Zitat:
Zitat von Donnerhall Beitrag anzeigen
Angenommen weitere vermutlich zweifelhafte Klauseln im Vertrag würden besagen "bei schuldhafter, nicht termingerechter Bezahlung von 2 monatlichen Beiträgen (bzw. wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitglieds nicht ausführbar ist), können sämtliche Beträge bis zum nächsten Kündigungstermin sofort fällig werden"
Da ist nichts Zweifelhaftes dran, das ist mittlerweile ein Standardpassus (wenn auch deutlich besser formuliert) und definitiv gerichtsfest. Persönlich finde ich das auch in Ordnung, schließt obliegt es der Verpflichtung von Person X dafür zu sorgen, daß das Entgelt vertragskonform entrichtet wird.

Zitat:
Zitat von Donnerhall Beitrag anzeigen
... sowie "Das monatliche Entgeld erhöht sich jeweils um € 10.- wenn die Lastschriftvereinbarung auf Veranlassung des Nutzers entfällt bzw. widerrufen wird".
Auch das sehe ich als völlig korrekt an: Person X hat zwei Möglichkeiten, sein Entgelt zu entrichten a) im elektronischem Lastschriftverfahren (Bankeinzug) für 19,90 EUR oder in bar, per Scheck oder mittels Überweisung, dann eben für 29,90 EUR. Mir jedenfalls ist kein Urteil bekannt, wo das gekippt worden wäre. Aber vielleicht wissen die anderen da ja mehr. Ich werde das aber auch mal recherchieren.

Zitat:
Zitat von Donnerhall Beitrag anzeigen
Wenn Person X diesen Termin (3 Monate vor dem 01.02.2011) um nun 24 Tage verpasst hätte würde der Vertrag für weitere 2 + 12 Monate sowie die Betreuungspauschale laufen.

Bestünde da jegwelche rechtliche Habe für Person X den Vertrag zu beenden?


Persönliche Einigungsversuche wie beispielsweise das Übertragen des Vertrages oder die Beendigung auf Kulanz (auf Grund der nur kurzen Überschreitung) würden vom Betreiber per se mit der Begründung das dies beidseitiger Vertragsbruch wäre abgelehnt.
Also, "Kulanz" und "Vertragsbruch" beißen sich hier.
Aber unabhängig davon: Der Vertrag verlängert sich auch dann, wenn die Kündigungsfrist um lediglich einen Tag verpaßt wurde. Das spielt auch vor Gericht keine Rolle. Pocht der Betreiber auf Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen, so verlängert sich der Vertrag um ein Jahr. Und das ist völlig korrekt! Pacta sunt servanda!
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