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Fitnesstudio - Umzug

Dies ist eine Diskussion zu Fitnesstudio - Umzug innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 11:15
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Fitnesstudio - Umzug

Hallo zusammen,

das Thema ist hier ja schon öfter aufgekommen aber ich würde gerne die Meinung zu dem Speziellen Fall hören.

Fitnessstudiokund XY und seine Freundin haben aufgrund Umzug ihren Vertrag mit dem Fitnesstudio ausserordentlich gekündigt. Dies war Ihnen vorher vom Betreiber des Fitnessstudios auch mündlich zugesichert worden. Nach der Kündigung kam aber ein Brief das die Kündigung aufgrund zu geringer Entfernung nich akzeptiert werde. (etwas über 20km). Dann haben beide gleichzeitig die Einzugsermächtigung entzogen. Darauf hin wurden Pro Monat zusätzlich 5€ Bearbeitungsgebühr berechnet. Die beiden habe dann versucht den Betreiber des Fitnessstudios zu erreichen um die Angelegenheit zu klären. Dieser hat mich trotz vielfachen Versprechungen der Angestellten nie zurück gerufen. Irgendwann kam dann ein Brief vom Inkasso-Unternehmen das Sie den gesamt Betrag bis zum Vertragsende inklusive der Bearbeitungsgebühr + Inkassogebühr etc. zu zahlen hätten. Auf die erneute Nachfrage beim Fitnessstudio hat sich natürlich wieder niemand gemeldet. Da sich bei beiden der Lebensmittelpunkt auch durch Jobwechsel anfang des Jahres sowie dadurch die Lebensumstände Massiv geändert haben (die beiden kämen ohnehin nicht zum Trainieren). Der Vertrag hatte sich übrigens (Grundlaufzeit 12 Monate) in Januar um weitere 12 Monate verlängert.

Meine Fragen sind jetzt.
Ich weiß es ist von der Rechtssprechung abhängig aber ich brauche dringend mal Meinungen.
1. Sind die Kündigungen Rechtsgültig? (In den AGB´s steht keine Entfernung für Kündigung).
2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das es das Unternehmen wirklich auf ein Verfahren ankommen lässt da die ja vor der gleichen unklaren Rechtslage stehen?
3. Wie sieht das mit der Mündlichen zusage aus?
4. Dürfen die auch für Monate die noch nicht Stattgefunden haben Bearbeitungsgebühr kassieren bzw. Da ja der Gesamtbetrag fällig wird ist ja de Facto neben Mahngebühr auch nur eine Bearbeitung entstanden.?
5. Ist eine automatische Verlängerung von 12 Monaten bei 12 Grundlaufzeit zulässig?

Geändert von Danny99 (21.10.2011 um 11:50 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 11:25
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  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 11:37
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AW: Fitnesstudio - Umzug

Ok sorry.

Also angenommen Fitnessstudiokunde XY schreibt im Juraforum den ersten Beitrag in diesem Post. Wie wäre zu verfahren?

Keine sorge mit der Rechtsberatung hat Kunde XY schon gesprochen, nur aufgrund der unklaren Situation möchte er ein paar Meinungen zu dem Thema.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 11:45
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Du müsstest bitte den Eingangsbeitrag ändern
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Alt 21.10.2011, 11:52
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So eingangspost angepasst. Ist ja hier wie bei Asterix - Passierschein A39.
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Alt 24.10.2011, 10:33
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AW: Fitnesstudio - Umzug

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Zitat von Danny99 Beitrag anzeigen
1. Sind die Kündigungen Rechtsgültig? (In den AGB´s steht keine Entfernung für Kündigung).
In den AGB muß auch nichts zu Entfernungen stehen. 20 km können 10 min Fahrzeit bedeuten. Das ist nichts. 20 km durch den Großstadtdschungel können aber wesentlich mehr bedeuten, obwohl hier kein Umzug in einen anderen Ort vorliegt. Von der Tendenz her würde ich sagen: kein Grund zu einer außerordentlichen Kündigung (sofern man überhaupt das Recht auf eine außerordentlichen Kündigung aufgrund eine Umzuges bejaht - was aber strittig ist). Kann aber sein, daß XY auf einen Richter trifft, dem selbst schon die 5 km zu seinem Gericht zu weit sind und der schriftlichen Vereinbarungen einen geringeren Stellenwert beimißt. Alles ist da möglich. Tipp: Einfach ausprobieren.


Zitat:
Zitat von Danny99 Beitrag anzeigen
2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit das es das Unternehmen wirklich auf ein Verfahren ankommen lässt da die ja vor der gleichen unklaren Rechtslage stehen?
Kommt auf den Betreiber an, auf seine finanzielle Situation, ob er sich aufgrund der vielen außerordentlichen Kündigungen genervt fühlt, ob .... Tipp: Einfach ausprobieren.


Zitat:
Zitat von Danny99 Beitrag anzeigen
3. Wie sieht das mit der Mündlichen zusage aus?
Tendenz: Uninteressant. Da behauptet jeder, der andere hätte aber was anderes versprochen. Und selbst dann: Was hat denn der Betreiber gesagt: daß man aufgrund eines Umzuges außerordentlich kündigen kann? Das ist doch eine banale Feststellung. Die Frage ist immer: Liegt hier in diesem konkreten Einzelfall ein wichtiger Grund vor, der die Nutzung der Sporteinrichtung dauerhaft unmöglich macht und das Einhalten der ordentlichen Kündigungfrist zumutbar erscheinen läßt?


Zitat:
Zitat von Danny99 Beitrag anzeigen
4. Dürfen die auch für Monate die noch nicht Stattgefunden haben Bearbeitungsgebühr kassieren bzw. Da ja der Gesamtbetrag fällig wird ist ja de Facto neben Mahngebühr auch nur eine Bearbeitung entstanden.?
Steht dazu etwas in den AGB? Ansonsten Tendenz: Nein.

Zitat:
Zitat von Danny99 Beitrag anzeigen
5. Ist eine automatische Verlängerung von 12 Monaten bei 12 Grundlaufzeit zulässig?
Durch BGH-Rechtsprechung ist eine Verlängerung von 6 Monaten, bzw. halbe Grundlaufzeit zulässig. Was aber nicht bedeutet, das z.B. 12-monatige Verlängerungen unzulässig sind. Hier klare Tendenz: Ja.
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