Dies ist eine Diskussion zu Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug Ein zweijähriger Vertrag in einem Fitnesstudio wird nach ca. neun Monaten wegen Umzuges gekündigt. Das Fitnesstudio reagiert mit folgendem Schreiben: Selbstverständlich verkürzen wir die Mitgliedschaft aufgrund des Umzuges... Aber leider können wir Ihre Kündigung erst nach Begleichung der Rabattrückforderung bestätigen... Da eine kürzere Laufzeit, in Ihrem Fall von 6 Monatan anstatt von 24 Monaten, im Beitrag höher liegt, müssen wir die monatliche Differenz für die vergangenen Monate berechnen... Vertragsabschluss: 01.10.2008 Laufzeit: 24 Monate Umwandlung in: 6 Monate Differenz gesamt: 9 x 18,50 Rechnungsbetrag: 166,50 Darf sich ein Fitnessstudio über diese Art der "Rabattrückforderung" noch einen Geldbetrag einfordern ??? Geändert von Stormmaster (27.06.2009 um 13:20 Uhr). |
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| AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug Das gleiche Problem habe ich derzeit auch... Kennt jemand eine Antwort auf die Frage? |
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| AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug Prinzipiell schon: Meist wird ja ein Monatsbeitrag vereinbart, auf diesen gibt es dann einen Rabatt unter der Bedingung, dass der Vertrag X Monate läuft. Wenn der Vertrag vorher beendet wird, kann man den Rabatt nicht mehr beanspruchen. |
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| AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug Nun, gibt es dazu ein Urteil oder aber auch ein Gesetzestext? |
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| AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug Gesetzestext hilft hier nicht weiter; es müsste eigentlich im Vertrag oder den Geschäftsbedingungen geregelt sein. |
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| AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug Zitat:
Steht aber dazu nichts in den AGB, so gilt der Monatspreis auch dann, wenn der Vertrag vorfristig außerordentlich gekündigt wird. Alles andere käme ja einer Bestrafung des Mitglieds gleich, nur weil der das ihm gesetzlich zustehende Recht auf außerordentliche Kündigung in Anspruch nimmt. Ob allerdings ein Umzug grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, darf nach der neuesten BGH-Rechtsprechung zu Laufzeitverträgen bezweifelt werden. |
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