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Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug

Dies ist eine Diskussion zu Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 12:49
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Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug

Folgende angenommene Situation:

Ein zweijähriger Vertrag in einem Fitnesstudio wird nach ca. neun Monaten wegen Umzuges gekündigt. Das Fitnesstudio reagiert mit folgendem Schreiben:

Selbstverständlich verkürzen wir die Mitgliedschaft aufgrund des Umzuges...

Aber leider können wir Ihre Kündigung erst nach Begleichung der Rabattrückforderung bestätigen...

Da eine kürzere Laufzeit, in Ihrem Fall von 6 Monatan anstatt von 24 Monaten, im Beitrag höher liegt, müssen wir die monatliche Differenz für die vergangenen Monate berechnen...

Vertragsabschluss: 01.10.2008
Laufzeit: 24 Monate
Umwandlung in: 6 Monate
Differenz gesamt: 9 x 18,50

Rechnungsbetrag: 166,50


Darf sich ein Fitnessstudio über diese Art der "Rabattrückforderung" noch einen Geldbetrag einfordern ???

Geändert von Stormmaster (27.06.2009 um 13:20 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 14:10
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AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug

Das gleiche Problem habe ich derzeit auch...
Kennt jemand eine Antwort auf die Frage?
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 16:12
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AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug

Prinzipiell schon: Meist wird ja ein Monatsbeitrag vereinbart, auf diesen gibt es dann einen Rabatt unter der Bedingung, dass der Vertrag X Monate läuft. Wenn der Vertrag vorher beendet wird, kann man den Rabatt nicht mehr beanspruchen.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 16:50
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AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug

Nun, gibt es dazu ein Urteil oder aber auch ein Gesetzestext?
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  #5 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 17:30
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AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug

Gesetzestext hilft hier nicht weiter; es müsste eigentlich im Vertrag oder den Geschäftsbedingungen geregelt sein.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.04.2012, 20:04
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AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug

Zitat:
Zitat von ningaloo78 Beitrag anzeigen
Nun, gibt es dazu ein Urteil oder aber auch ein Gesetzestext?
Es gibt jedenfalls Urteile das das Fitnessstudio den Vertrag gar nicht kündigen muss, nur weil der Kunde umzieht, weil das eben Privatvergnügen des Kunden ist. Der Kunde sollte also durchrechnen was ihn günstiger kommt. Die 166€ oder 15 Monate bezahlen, ohne das man das Studio nutzen kann
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #7 (permalink)  
Alt 24.04.2012, 07:50
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AW: Fitnesstudio: Rabattrückforderung /Laufzeitverkürzung wegen Sonderkündigung bei Umzug

Zitat:
Zitat von LalaBerlin Beitrag anzeigen
Gesetzestext hilft hier nicht weiter; es müsste eigentlich im Vertrag oder den Geschäftsbedingungen geregelt sein.
Das sehe ich auch so. Steht in den AGB, daß ein Rabatt bei erreichen von einer Mindestmitgliedschaft, bzw. -laufzeit von 24 Monate gewährt wird, kann m. E. das Studio den bereits gewährten Rabatt zurückfordern, wenn die Mindestlaufzeit nicht eingehalten wird.

Steht aber dazu nichts in den AGB, so gilt der Monatspreis auch dann, wenn der Vertrag vorfristig außerordentlich gekündigt wird. Alles andere käme ja einer Bestrafung des Mitglieds gleich, nur weil der das ihm gesetzlich zustehende Recht auf außerordentliche Kündigung in Anspruch nimmt.

Ob allerdings ein Umzug grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, darf nach der neuesten BGH-Rechtsprechung zu Laufzeitverträgen bezweifelt werden.
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