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Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten

Dies ist eine Diskussion zu Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2008, 17:54
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Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten

Mal angenommen:

Herr K hat bei einem örtlichen Studio einen Vertrag über 12 Monate abgeschlossen. Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Vertrags möglich, sonst automatische Verlängerung um 12 Monate. Beinhaltet im Vertrag sind alle Kurse, Trainerbetreuung und Gerätenutzung.

Im Vertrag steht über die genauen Öffnungszeiten nichts, nur das das Studio täglich, ausser an gesetzlichen Feiertagen,geöffnet ist. Nun ist es wiederholt vorgekommen, das dieses Studio am 24.12 und am 31.12. geschlossen war. An Brückentagen war das Studio ebenfalls geschlossen.K hat den Inhaber des Studios bereits im letzten Jahr schriftlich darauf hingewiesen, das diese Tage keine Feiertage sind. Leider erfolglos.

Kann K den Vertag kündigen, oder für die entgangene Nutzung die monatliche Pauschale kürzen??
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2008, 18:48
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AW: Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten

Eine fristlose Kündigung erscheint mir nicht gerechtfertigt. Aber man könnte die monatliche Pauschale durch die Anzahl der Tage teilen und dann die errechneten "Tagesbeiträge" in der Zahl abziehen, zu der das Studio unvereinbart geschlossen war. Das wäre mein Vorschlag.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2008, 20:52
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AW: Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten

Dem stimme ich zu. immerhin wird entgegen dem abgeschlossernen Vertrag an Tagen, die zur Erbringung der Leistung verpflichten, dieselbe nicht vorgehalten, so dass man insoweit umsonst zahlt.

Es gibt Studios, die haben ausdrücklich in den AGB stehen, dass z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist und man trotzdem den vollen Monatsbeitrag entrichten muss. Wer so etwas unterschreibt, darf sich allerdings danach auch nicht beschweren.
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Gruß
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War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

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Alt 02.01.2008, 21:14
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AW: Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten

Zitat:
Zitat von 13
Es gibt Studios, die haben ausdrücklich in den AGB stehen, dass z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen ist und man trotzdem den vollen Monatsbeitrag entrichten muss. Wer so etwas unterschreibt, darf sich allerdings danach auch nicht beschweren.
Nein davon stünde nix im Vertrag.Es wäre nur von gesetzlichen Feiertagen die Rede. Wenn allerdings bei jedem Bückentag gegen den Vertrag verstoßen würde, könnte die Sache doch irgendwann mal unzumutbar werden. Immehin würden Herr K seine Beiträge erstmal in voller Höhe abgebucht werden. Herr K müsste dann jedesmal zur Bank, die Beiträge zurückbuchen lassen und anschließend neu überweisen. Das würde für Herrn K jedesmal 12 km Autofahrt und ca. 1/2 Stunde Zeitaufwand bedeuten.
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Alt 03.01.2008, 00:08
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Auch da bleibt zunächst einmal die Minderung. Ab wann eine fristlose Kündigung möglich wird, ist eine heikele Sache. Ich wüsste dort keine Grenze zu ziehen.
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Alt 03.01.2008, 08:55
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AW: Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten

Problem gelöst. Der Studioinhaber hat gerade angerufen und den Vertrag mündlich gekündigt. Begründung: Er wolle Ruhe im Laden haben. Lol er hat wohl eher Schiss, das sich auch andere wegen der Öffnungszeiten beschweren könnten.

Die Kündigung gilt rückwirkend zum 01.01.2008.Der Beitrag wid überwiesen. Die Kündigung is angeblich auch schon per Post unterwegs.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 11:06
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Sehr schön. Was ein erfolgreicher, fikitver FAll. Schönen Tag noch!
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  #8 (permalink)  
Alt 03.01.2008, 11:32
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AW: Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten

Ich würde eine "Kündigung aus wichtigem Grund" nicht so abwegig finden, da die Dienst-und Mietleistungen vertragsgemäß zu erbringen sind.

Die Minderung hierzu ist sicher ein durchsetzungsfähiges Mittel,
aber bezogen auf den genannten Einzelfall ist die Öffnungszeit/Nutzungszeit/Leistungen außerhalb der Vereinbarungen eben kein auf den guten Willen des Betreibers (Vertragspartei) ausgerichtetes Vertragsmerkmal.
Dieses würde den Nutzer/Leistungsnehmer ungerechtfertigt benachteiligen.

Selbstverständlich hat der "Nutzer",als Vertragspartei eben auch an Brückentagen frei und möchte eben da gerade die vereinbarten Leistungen nutzen, quasi nicht vor verschlossenen Türen stehen.

Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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Alt 05.01.2008, 16:00
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AW: Fitnesstudio - Öffnungszeiten werden nicht eingehalten

Zitat:
Zitat von Monaco501
Selbstverständlich hat der "Nutzer",als Vertragspartei eben auch an Brückentagen frei und möchte eben da gerade die vereinbarten Leistungen nutzen, quasi nicht vor verschlossenen Türen stehen.

Du hast mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen.
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