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Fitnesstudio Kündigung Vertragsanschrift - Meldeanschrift

Dies ist eine Diskussion zu Fitnesstudio Kündigung Vertragsanschrift - Meldeanschrift innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 18:04
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Fitnesstudio Kündigung Vertragsanschrift - Meldeanschrift

Hallo,

ich interessiere mich für folgenden Sachverhalt:

Mal angenommen ein Kunde K unterschreibt in einem Fitnesstudio F in der Stadt S1 einen Vertrag und gibt als Anschrift eine Adresse A1 in der Stadt S1 an.

K ist jedoch in Stadt S1 unter der Anschrift A1 nicht gemeldet, sondern in Stadt S2 unter der Anschrift A2. S2 befindet sich in 34km Entfernung zu S1.

Nun möchte K den Vertrag in F kündigen und als Kündigungsgrund einen Umzug nach S2 angeben. Da er aber schon immer in S2 gemeldet war, ist eine zweckmäßig datierte Meldebescheinigung in S2 nicht vorhanden.

Besteht eine andere Möglichkeit der Kündigung, z.B. mit einer Ausweiskopie als Umzugsbestätigung?


mit freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 08:28
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AW: Fitnesstudio Kündigung Vertragsanschrift - Meldeanschrift

Zitat:
Zitat von Charos Beitrag anzeigen
Besteht eine andere Möglichkeit der Kündigung, z.B. mit einer Ausweiskopie als Umzugsbestätigung?
Die Frage, was das Fitnessstudio als Bestätigung für den (nicht erfolgten) Umzug von S1 nach S2 akzeptiert, wird hier wohl keiner beantworten können, denn über hellseherische Fähigkeiten verfügt hier keiner. Diese Frage müßte man schon dem beteiligten Fitnessstudio stellen, was alles als Bestätigung von diesem akzeptiert wird. Im Idealfall wäre es schon die mündliche Angabe des Kunden K.

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, daß ein falscher Sachvortrag gegenüber dem Fitnessstudio, sollte dieser als 'falsch' bemerkt werden, ein Verfahren wegen Betruges / versuchten Betruges gegen den Kunden K nach sich ziehen kann.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 11:05
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Nunja, läge ein falscher Sachvortrag auch vor wenn die Anschrift A1 wirklich existiert in Form einer Semesteranschrift?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 11:33
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AW: Fitnesstudio Kündigung Vertragsanschrift - Meldeanschrift

Zitat:
Zitat von Charos Beitrag anzeigen
Nunja, läge ein falscher Sachvortrag auch vor wenn die Anschrift A1 wirklich existiert in Form einer Semesteranschrift?
Kommt drauf an, was genau der Kunde dem Fitnessstudio gegenüber mitteilt.

Wenn er mitteilt, er sei von S1 nach S2 umgezogen, dann wäre dies falsch vorgetragen.

Wenn er mitteilt, er habe seinen Wohnsitz in S1 aufgegeben und behalte nur noch den in S2 bei, dann wäre dies richtig vorgetragen.

Was heißt überhaupt 'Semesteranschrift'? - Handelt es sich hierbei um einen Erst- oder Zweitwohnsitz mit entsprechender Anmeldung bei der Meldebehörde?
Handelt es sich bei S2 um einen Erst- oder Zweitwohnsitz mit entsprechechender Anmeldung bei der Meldebehörde?
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  #5 (permalink)  
Alt 11.09.2011, 11:47
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Bei S1 könnte es sich um einen Wohnsitz handeln ohne Anmeldung, welcher z.B. während der Vorlesungszeit benutzt werden könnte - bei S2 um einen üblichen Wohnsitz mit Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Die AGB könnten von einer amtlichen An- oder Ummeldebescheinigung sprechen, diese ist jedoch für A2 nicht brauchbar einzuholen, da das Anmeldedatum meines Wissens dort auch eingetragen ist.
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Alt 11.09.2011, 12:14
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Zitat:
Zitat von Charos Beitrag anzeigen
Bei S1 könnte es sich um einen Wohnsitz handeln ohne Anmeldung, welcher z.B. während der Vorlesungszeit benutzt werden könnte - bei S2 um einen üblichen Wohnsitz mit Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Die AGB könnten von einer amtlichen An- oder Ummeldebescheinigung sprechen, diese ist jedoch für A2 nicht brauchbar einzuholen, da das Anmeldedatum meines Wissens dort auch eingetragen ist.
Da der Sportler schon bei Abschluß des Vertrages schon in S2 gewohnt hat, kommt er aus dem Vertrag mit dem Fitnessstudio auch unter der Angabe 'Umzug' nicht heraus. - Im übrigen gilt der Rechtsgrundsatz: pacta sunt servanda – bestehende Verträge sind einzuhalten. Eine Ausnahme, von diesem Grundsatz abzuweichen, sehe ich im Sachverhalt nicht als gegeben an.
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Alt 15.09.2011, 15:04
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AW: Fitnesstudio Kündigung Vertragsanschrift - Meldeanschrift

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Da der Sportler schon bei Abschluß des Vertrages schon in S2 gewohnt hat, kommt er aus dem Vertrag mit dem Fitnessstudio auch unter der Angabe 'Umzug' nicht heraus. - Im übrigen gilt der Rechtsgrundsatz: pacta sunt servanda – bestehende Verträge sind einzuhalten. Eine Ausnahme, von diesem Grundsatz abzuweichen, sehe ich im Sachverhalt nicht als gegeben an.
Sehr schöne Antwort, welche diese leidliche Fragestellung korrekt und abschließend beantwortet.
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