Dies ist eine Diskussion zu Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist innerhalb des Forums Sportrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Was hat es aber mit der Erstlaufzeit aufsich? Heißt das, dass man nur 1 mal stillschweigend verlängern darf & beim 2 mal wieder nachgefragt werden muss? Person A hat auch über die Vetragsaufhebung zu probieren. Dafür müsste Person A 99€ zahlen, aber darf nur vom Besitzer B des Studios X ausgesprochen werden? Muss diese bestimmte Gründe haben? Weil Person B meint das wäre nur möglich wenn Person A bsp. wegziehen würde oder zur Bundeswehr gehe. Wie könnte Person A denn sonst aus dem Vertrag raus ohne nochmal ein 3/4 Jahr zu warten & die beiträge zu zahlen? |
| |||
| AW: Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist Nein, man kann das auch 30 mal machen, wenn es vereinbart ist. Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist Okey neue Lage. Person A hat ein Ärtzliches Attest bekommen mit Folgendne Angaben "Herr XXX kann wegen einer akuten knieerkrankung das Sportstudio XXX nicht aufsuchen." Mit diesem schreiben & einer neuen aufgesetzen Kündigung die Lautet "Person A Ort XXX Studio XXX Ort XXX, 23.12.2011 Kündigung Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie das von Person A eigenen Hausarzt ausgestellte Attest. Da Person A aus gesundheitlichen Gründen die Angebote Ihres Fittnessstudios nicht weiter nutzen kann, wird Person A den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Gleichzeitig entzieht Person A Ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung seines Kontos. Bitte bestätigen Sie Person A den Erhalt dieses Schreibens schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Unterschrift Fittnessstudio XXX" nachdem Person A diese überreicht hat meinte der Besitzer B, das es ein gefälligskeit-attest ist & dies nicht unterschreiben würde. Am Ende meinte B das A eine linke Bazille ist & wollte wie im Kindergarten nicht mehr reden und unterschrieb mit folgender aussage "Zur Kenntnis genommen, nicht bestätigt! (Unterschrift)" Zum ersten, darf B jetzt weiter hin die Gebühren einziehen vom Konto trotz kündigung der Einzugsermächtigung? Was wäre wenn ich vor Gericht gehen möchte? Wäre ich im Recht oder schlechte chance? Würde sich ein ausführlicheres Attest lohnen? Danke für die hilfe |
| |||
| AW: Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist Diese Trickserei wird übel enden. Atteste berechtigen nur zu einer fristlosen Kündigung, wenn der Sport andauernd (!!!) nicht mehr möglich ist - und nicht nur für einige Wochen oder auch Monate.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist Inwiefern übel Enden? Wenn der Arzt also das besser formulieren würde, wäre das möglich da rauszkomm? Und mit dem Attest, ein Trick ist das nicht, da Person A schon vor Jahren Knieprobleme hatte & ca. 4-5 Jahre kein Sport machen durfte. Die Krankheit besteht also in wirklichkeit. |
| |||
| AW: Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist Wenn man trotz eines nicht ausreichenden Tests kündigt, begeht man eine Vertragsverletzung. Heißt: das Studio wird Schadenersatz verlangen, und es gibt einen "Bonus" durch Gebühren, beispielsweise durch Anwälte. Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist Je nachdem, solange der Arzt also Person A ein Attest schreibt (egal ob Person A knieprobleme hat oder nicht und der Arzt es trotzdem ausstellt) das ergründet das man bis auf weiteres (ca. 12 Monate) kein Sport mehr machen kann. Sogar Besitzer B hat Person seit paar Monaten nicht mehr gesehen hat, somit ist das mit dem Knie gerrechtfertig. Und nachgeben kann Person A auch nicht mehr, da er sich nicht kleingeben möchte & in aufenthalt von Personen die ihn als Linke Bazille usw. nennen, Sport treiben kann. |
| |||
| AW: Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist Dann wird der Vertrag auf Eis gelegt und nach dem Wiederaufleben der Sportunfähigkeit wieder weitergeführt. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Fitnesstudio Kündigung nach Kündigunsfrist 12 Monate auf eislegen? Ist meinermeinung nach nicht lohnenswert? Naja muss man ja schaun. Hmm okey. Dann danke für dir Hilfe. Ich denke mal das man damit was anfangen kann mit den Infos ty^^ |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| fitnesstudio, frist, kündigung, vertrag |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ist eine fristlose Kündigung im Fitneßstudio aufgrund Beitragserhöhung nach Verbraucherpreisindex zulässig? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 14.12.2010 19:45 |
| Fitnesstudio kündigung | Sportrecht | 17.05.2009 00:58 |
| Fitnesstudio - Rückerstattung von Beiträgen für Pausenmonate nach a.o. Kündigung | Sportrecht | 01.02.2009 23:10 |
| Kündigung Fitnesstudio nach Umzug | Sportrecht | 16.08.2008 13:19 |
| Kündigung Fitnesstudio | Sportrecht | 04.06.2007 18:19 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios