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Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert!

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert! innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 23.04.2010, 04:05
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Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert!

Hi,

mal angenommen Herr S hat einen Vertrag in einem Fitnessstudio abgeschlossen. Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und muss 3 Monate vorher gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich um 1 weiteres Jahr.
Bei Herrn S sollte der Vertrag am 31.03.2010 auslaufen, deshalb schickte er eine Kündigung an das besagte Fitnessstudio am 23.12.2009 los.
Das Fitnessstudio antwortete am 04.01.2010 und meinte dass der Vertrag nun zum 31.03,2011 gekündigt sei, also ein Jahr später als gedacht. Nach Anfrage per Telefon meinte der Leiter des Fitnessstudios, man solle ihm doch bitte eine Kopie des Einschreibens geben. Leider hat Herr S den Brief nicht per Einschreiben abgeschickt und weiß nun nicht mehr was er machen soll?

Weiterhin gibt es einen Fehler im Vertrag von Herrn S. Das Abschlussdatum ist falsch ( 31.10.1987 anstatt 31.03.08). Reicht dieser Fehler aus, damit der Vertrag ungültig ist?!

Hat Herr S die Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen, sei es über den eigentlich rechtmäßig abgeschicketen Brief oder den Fehler im Vertrag?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 09:01
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AW: Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert!

Zitat:
Zitat von Feni
Leider hat Herr S den Brief nicht per Einschreiben abgeschickt und weiß nun nicht mehr was er machen soll?
Das ist schlecht. Er muss nämlich nachweisen, dass der Brief rechtzeitig in den Machtbereich (=Briefkasten) des Studios gelangt ist. Er könnte es darauf ankommen lassen und inklusive Zeugen (wenn er diese hat) vor Gericht aussagen, wann er den Brief abgeschickt hat. Dann könnte der Richter entscheiden...
Zitat:
Zitat von Feni
Weiterhin gibt es einen Fehler im Vertrag von Herrn S. Das Abschlussdatum ist falsch ( 31.10.1987 anstatt 31.03.08). Reicht dieser Fehler aus, damit der Vertrag ungültig ist?!
Nein. Solche Flüchtigkeitsfehler sind entgegen weit verbreiteter Meinung harmlos.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 11:48
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AW: Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert!

Zitat:
Zitat von Humungus
Das ist schlecht. Er muss nämlich nachweisen, dass der Brief rechtzeitig in den Machtbereich (=Briefkasten) des Studios gelangt ist. Er könnte es darauf ankommen lassen und inklusive Zeugen (wenn er diese hat) vor Gericht aussagen, wann er den Brief abgeschickt hat. Dann könnte der Richter entscheiden...
So schauts aus. Hatte denn das Fitnessstudio während der Feiertage geschlossen?? Anders kann ich mir die Sache nicht vorstellen. Die Post arbeitet sowohl am 23.12. als auch noch am 24.12. Spätestens am 28./29.12 hätte der Brief eintreffen müssen Ich würde es in diesem Fall ebenfalls darauf ankommen lassen und mir einen glaubhaften Zeugen suchen
Zitat:
Zitat von Humungus
Nein. Solche Flüchtigkeitsfehler sind entgegen weit verbreiteter Meinung harmlos.
Richtig. Hier handelt es sich um einen Formfehler. Dadurch wird lediglich die betreffende(n) Passage ungültig, nicht aber der gesamte Vertrag.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 12:15
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AW: Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert!

Zitat:
Zitat von Mucki58
Hatte denn das Fitnessstudio während der Feiertage geschlossen?? Anders kann ich mir die Sache nicht vorstellen.
Ich schon. Je nachdem, mit welchen Wassern der Betreiber gewaschen ist, ignoriert er "einfache" Briefe einfach und gewinnt jeweils einen Jahresbeitrag...nur die Einschreiben und die unfrankierten Briefe kann er schlecht ignorieren. Oder er pokert und hofft, dass der Kunde keinen geeigneten Beweis hat. Da ist der Betreiber als Geschäftsmann wesentlich erfahrener als der unbeleckte Kunde.

Böse, nicht?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 12:19
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AW: Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert!

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich schon. Je nachdem, mit welchen Wassern der Betreiber gewaschen ist, ignoriert er "einfache" Briefe einfach und gewinnt jeweils einen Jahresbeitrag...nur die Einschreiben und die unfrankierten Briefe kann er schlecht ignorieren. Oder er pokert und hofft, dass der Kunde keinen geeigneten Beweis hat. Da ist der Betreiber als Geschäftsmann wesentlich erfahrener als der unbeleckte Kunde.

Böse, nicht?
....ja, ja, aber nicht jeder Fitnessstudiobetreiber muss immer gleich ein Betrüger sein Ich glaube doch noch an das GUTE in Menschen
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  #6 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 14:01
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AW: Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert!

Zitat:
Zitat von Mucki58
Ich glaube doch noch an das GUTE in Menschen
Dann hast Du den falschen Beruf!

*teuflisch lachend davongeh*
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  #7 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 14:05
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AW: Fitnessstudiovertrag zu Unrecht verlängert!

Zitat:
Zitat von Humungus
Dann hast Du den falschen Beruf!
...sprach der pessimistische Arzt........

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