Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio wegen Umzug kündigen innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitnessstudio wegen Umzug kündigen Mal angenommen ein Mitglied M hat in einem Fitnessstudio F einen Mitgliedsvertrag über 24 Monate abgeschlossen. Nach 10 Monaten hat sich die private Situation von M geändert, sodass dieser in einen 50 km entfernten Ort S ziehen muss. M kündigt sofort den Mitgliedsvertrag mit F schriftlich und erhält die Antwort, dass dies wegen Umzugs nicht möglich sei. F möchte das M die Beiträge bis Vetragsende weiter bezahlt oder den Vertrag an jemanden Abtritt. Auf den Hinweis von M an F, dass es laut Urteilssprechung vom Münchener Gericht möglich sei, antwortet F das dies nicht mehr so sei. Wie ist da jetzt die aktuelle Rechtssprechung? Ist eine Kündigung möglich ohne weitere Beiträge zu bezahlen? |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen Zitat:
Quatsch, hier ist ein Sonderkündigungsrecht gegeben! Man bestehe darauf und lege eine Kopie der Meldebescheinigung vor/bei. Lg.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen In solchen Fällen entscheidet das Gericht idR immer zu Gunsten des Mitglieds. |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen Das Fitnessstudio F sagt das es sich um einen Mietvertrag handelt, jedoch steht auf dem Vertrag "Mitgliedsvertrag" und behauptet noch nie einen Rechtssreit wegen Umzug verloren zu haben. F bietet M an, eine ausgleichszahlung zu machen um den Vertrag zu kündigen. M ist hiermit nich einverstanden. Welche kosten fallen für M an, wenn dies vor Gericht geklärt werden würde? Darf M einfach alle Zahlungen an F stoppen? Welche Auswirkungen hätte dies? |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen Wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet, hat das Mitglied auf alle Fälle die Möglichkeit zu kündigen. Welche Gründe liegen in diesem Fall vor? |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen In diesem Falle ist M umgezogen um die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben. M besucht in der neuen Stadt ein Kolleg und ist nicht berufstätig. |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen Zitat:
Und von der Aussage des F, dass er noch nie einen Rechtsstreit verloren hätte, würde ich mich nicht beeindrucken lassen. |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen Schau mal in § 314 I BGB. Heute steht aber meistens in den AGB, dass bei einem Umzug ab 50 km ein Sonderkündigungsrecht besteht. In meinem Studio hat man mir das bei Vetragsbeginn sogar bestätigt. Die Chancen erfolgreich zu kündigen stehen daher ziemlich gut. Denke aber nicht, dass es eine Rolle spielt, warum jemand umzieht. |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen Zitat:
Das wird wohl hier nicht der Fall sein. Schließlich hat das Mitglied bereits versucht mit dem Betreiber zu sprechen Zitat:
Auch wenn § 314 BGB hier anwendbar ist, ist eine Betrachtung der Gesamtsituation notwendig. Denn Schadensersatz wird von § 314 BGB nicht ausgeschlossen. Ein berufsbedingter (schulbedingter) Umzug lässt sich allerdings nur schwer durch das Mitglied steuern. Hier dürfte es nicht schwer sein aus dem Vertag zu kommen.Wenn der Umzug aber rein aus privaten Gründen stattfindet, lässt sich eine außerordentliche Kündigung nicht so leicht rechtfertigen. Vorallem weil der Beteiber in unserem Fall wohl nicht mit sich reden lässt. |
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| AW: Fitnessstudio wegen Umzug kündigen Wie sollte M demnach jetzt vorgehen? Da M Schüler ist und kein Geld für einen Anwalt zur Verfügung hat und F nicht mit sich reden lässt ist das für M sehr schwierig. Darf M einfach alle Zahlungen verweigern? Meines erachtens kommt dann ein Mahnbescheid auf M zu oder? |
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