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Fitnessstudio Vertrag kündigen

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio Vertrag kündigen innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 18:45
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Fitnessstudio Vertrag kündigen

Hallo,

Angenommen Person A hat einen Vertrag 12. Monate in einen Fitnessstudio, der Vertrag wurde am 1.11.10 abgeschloßen für 12 Monate.

Auszug aus Vertrag
Zitat:
  1. Vertragsdauer
    Der Vertrag beginnt am 1.11.10 und läuft zunächst 12 Monat.
    Der Vertrag verlängert sich jeweil um weitere 12 Monate, wenn er nicht schriftlich einen Monat vor Vertragsende gekündigt wird.
  2. Ordenliche Kündigung
    Die Kündigung durch das Mitglied ist erstmals zum 31.10.11 möglich. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Vertragsende dem Fitnesstudio zugehen.
    Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Außerordentliche Kündigung bei Verstoß gegen die Hausordnung u. Verzug
    Bei nichtbeachten der Hausordnung kann das Fitnessstudio dem Mitglied bei wiederholtem erheblichen Verstoß gegen die Hausordnung nach vorher erfolgter Abmanung fristlos kündigen.
    Ein Recht der fristlosen Kündigung durch das Fitnessstudio besteht auch dann, wenn das Mitglied mit 2 Monatsbeiträgen in Verzug gerät.
    Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Kann Person A die Mitgliedschaft noch im Monat Oktober 2011 kündigen? oder wurde die Frist schon überzogen?

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat Person A zurechnen wenn sie nach Punkt 3
2 Monatsbeitrag nicht bezahlt und fristlos gekündigt wird?

Was ist der beste und einfach weg für Person A den Vertag zu kündigen?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 18:55
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AW: Fitnessstudio Vertrag kündigen

Zitat:
Zitat von Terrino Beitrag anzeigen
Kann Person A die Mitgliedschaft noch im Monat Oktober 2011 kündigen? oder wurde die Frist schon überzogen?
Es ist (wie fast immer, wenn hier im Forum gefragt wird) zu spät.

Zitat:
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen hat Person A zurechnen wenn sie nach Punkt 3
2 Monatsbeitrag nicht bezahlt und fristlos gekündigt wird?
Dass sie rausfliegt und die restlichen Monatsbeiträge als Schadenersatz zahlen muss.
Zitat:
Was ist der beste und einfach weg für Person A den Vertag zu kündigen?
Ihn jetzt schon kündigen und sich bis zum 31.10.2012 ärgern.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 19:10
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AW: Fitnessstudio Vertrag kündigen

ok danke für deine Antwort.
Ich habe gehört es gibt eine Regelung für eine sofortige Kündigung wenn Person A ein Attest für eine Krankheit nachweißen kann das Bestätigt das es den Sport nicht mehr ausführen kann. Tritt sowas ein wenn es nicht im Vertrag steht?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 19:11
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AW: Fitnessstudio Vertrag kündigen

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Es ist (wie fast immer, wenn hier im Forum gefragt wird) zu spät.

Dass sie rausfliegt und die restlichen Monatsbeiträge als Schadenersatz zahlen muss.

Ihn jetzt schon kündigen und sich bis zum 31.10.2012 ärgern.
Alles korrekt bzgl. der Fristen und Folgen erklärt. Mich wundert, das jemand stolze 11 Monate Zeit hat sich zu überlegen, ob er weitermacht und er dann im allerletzten Monat noch kündigen will. Ein Monat Kündigungsfrist ist m. E. schon sehr verbraucherfreundlich (üblich sind 3 Monate), aber selbst damit kommen offensichtlich einige "mündige Verbraucher" nicht klar.
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Alt 06.10.2011, 19:21
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AW: Fitnessstudio Vertrag kündigen

Bitte nicht falsch verstehen. Person A hat eine chronische Sehnenscheiden entzündung die am 4.10.11 Ärztlich festgestellt wurde. Gerne würde Person A weiter Mitglied sein, leider kann es aus gesundheitlichen Gründen nicht weiter trainieren.
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  #6 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 19:33
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AW: Fitnessstudio Vertrag kündigen

Irgendwie ist es ein dummer Zufall, dass die Kündigungsfrist verpasst wurde, nach einer ordentlicher Kündigung gefragt wurde und jetzt die Erkrankung auftaucht.

Nun gut: ein Arzt muss bescheinigen, dass Sportausübung andauernd nicht mehr möglich ist. Der Arzt sollte auch dazu bereit sein, diese Aussage notfalls vor Gericht zu bestätigen.

Ich habe (bin im Gebiet Bewegungsapparat ja Laie) noch nie von einer chronischen Tendinitis gehört, die ein Leben lang anhält. Und die vor einem Jahr - bei Vertragsabschluss - noch nicht bestand.
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Alt 06.10.2011, 20:10
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AW: Fitnessstudio Vertrag kündigen

Zitat:
Zitat von Terrino Beitrag anzeigen
ok danke für deine Antwort.
Ich habe gehört es gibt eine Regelung für eine sofortige Kündigung wenn Person A ein Attest für eine Krankheit nachweißen kann das Bestätigt das es den Sport nicht mehr ausführen kann. Tritt sowas ein wenn es nicht im Vertrag steht?
Tritt nach Vertragsabschluß ein Umstand ein, der es Person A dauerhaft unmöglich macht die Einrichtung zu nutzen (z.B. dauerhafte Sportuntauglichkeit) und ist ihm das Einhalten der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten, dann hat Person A das Recht den Vertrag außerordentlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Und zwar selbst dann, wenn der Vertrag so etwas ausschließen sollte! Die Sportuntauglichkeit muß nachgewiesen werden (in der Regel durch fachärztliches Attest).

Aber Vorsicht: Gaukelt Person A dem Arzt eine dauerhafte Sportuntauglichkeit vor und kündigt dann den Fitneßvertrag aufgrund des Attestes, ist das eine Straftat (versuchter Betrug). Stiftet er den Arzt zu einem Gefälligkeitsattest an, macht auch der sich strafbar (Beihilfe). Des Weiteren kann es sein, daß der Arzt vor Gericht als Zeuge aussagen muß und dann für Person A falsch Aussagen müßte (eine weitere Straftat). Und es gibt Studios, die diskreditieren den Arzt bei der Landesärztekammer. Für den Arzt alles andere als angenehm.
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