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Fitnessstudio-Vertrag fristlos kündigen bei Umzug?

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio-Vertrag fristlos kündigen bei Umzug? innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 13:23
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Fitnessstudio-Vertrag fristlos kündigen bei Umzug?

A hat einen Vertrag über 24 Monate Laufzeit in dem Fitnessstudio in seinem Wohnort abgeschlossen. Nach etwas mehr als einem Jahr muss A aus privaten Gründen in einen 450km entfernten Ort umziehen. Im Vertrag steht, dass dieser bei Umzug zwar vorzeitig kündbar ist, jedoch ab der Vorlage der Ummeldebescheinigung noch für 3 Monate weitergezahlt werden muss.
Ist das rechtens? Denn selbst, wenn A 3 Monate vor seinem Umzug bereits wusste, dass er umzieht, kann er noch nicht kündigen, da die Ummeldebescheinigung erst ca. 14 Tage vor dem Umzug in die neue Stadt vorliegt!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.11.2009, 13:41
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AW: Fitnessstudio-Vertrag fristlos kündigen bei Umzug?

Zitat:
Zitat von Claire_Grube
Ist das rechtens?
Nein. AGBs, in denen so etwas steht, sind dahingehend ungültig.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 20:49
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AW: Fitnessstudio-Vertrag fristlos kündigen bei Umzug?

Moin,

hier geht es um eine ähnliche Klausel:

"Wird ein Mitglied durch eine schwere Krankheit oder Umzug, der die Entfernung zum Betrieb unzumutbar macht, an der Sportausübung dauerhaft gehindert ... so gewähren wir eine außerordentliche und vorzeitige Auflösungsfrist von 3 Monaten".

Der Betreiber "lehnt" eine "fristlose" Kündigung aus wichtigem Grund ab und pocht auf die 3 Monate Auflösungsfrist - u.a. mit der Begründung, dass es bei Mietverträgen ja auch immer 3 Monate Kündungsfrist gibt.


Wird hier meine Einschätzung unterstützt, dass so eine Klausel unwirksam ist?
Gibt es über zur fristlosen ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund eine einheitliche Rechtsprechung ?


Ich habe starke Bauchschmerzen, so einen Vertrag überhaupt zu unterschreiben ... nur stehen solche oder ähnliche Klauseln ja offensichtlich in allen Verträge drin.


Im Übrigen gibs auch eine Klausel zur Schwangerschaft - hier gewährt der Anbieter auf Antrag eine beitragsfreie Unterbrechung.

Ist mein Kenntnisstand richtig, dass die Rechtsprechung zur Kündigung bei Schwangerschaft uneinheitlich ist ?


Danke !!!
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2010, 23:42
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AW: Fitnessstudio-Vertrag fristlos kündigen bei Umzug?

Zitat:
Zitat von merkwürden Beitrag anzeigen
Wird hier meine Einschätzung unterstützt, dass so eine Klausel unwirksam ist?
Ja.

Zitat:
Ich habe starke Bauchschmerzen, so einen Vertrag überhaupt zu unterschreiben ... nur stehen solche oder ähnliche Klauseln ja offensichtlich in allen Verträge drin.
Nein.


Zitat:
Im Übrigen gibs auch eine Klausel zur Schwangerschaft - hier gewährt der Anbieter auf Antrag eine beitragsfreie Unterbrechung.
Das ist Unsinn und nur zu rechtfertigen, wenn die Schwangere es so will.

Zitat:
Ist mein Kenntnisstand richtig, dass die Rechtsprechung zur Kündigung bei Schwangerschaft uneinheitlich ist ?
Jein. Das, was ich kenne, war pro Schwangerer, aber man soll niemals nie sagen.

Im Übrigen: wer bei einem Studio einen Vertrag unterschreibt, das so knebeln will, unterstützt das unseriöse Gebaren.
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Albert Einstein

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Alt 17.07.2010, 11:37
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AW: Fitnessstudio-Vertrag fristlos kündigen bei Umzug?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Im Übrigen: wer bei einem Studio einen Vertrag unterschreibt, das so knebeln will, unterstützt das unseriöse Gebaren.
Danke für deine Antworten. Deine letzte Anmerkung sehe ich prinzipiell genauso. Daher habe ich den Vertrag bisher nicht unterschrieben und den Betreiber darauf hingewisen, dass es nach dem BGB eine Kündigung (fristlos) aus wichtigem Grund gibt. Es kam dann zu oben genannter Diskussion.


Allerdings gibt es bei uns gerade mal eine Hand voll Fitnessstudios und bisher konnte kkeines überzeugen. Entweder schlechtes Angebot, schlechte Bedingungen oder eben Knebelverträge.

Auf jeden Fall sind solche Verträge für mich ein Grund, ein Modell mit monatlicher Zahlungsweise zu wählen, um im Falle der Kündigung die Zahlung einstellen zu können, so dass der Betreiber bei Anfechtung der Kündigung klagen müsste ...
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