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Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 10:15
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Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Hallo!

Angenommen Herr Otto hat gestern beim Fitnessstudio Superfit einen Vertrag abgeschlossen. Dieser ist wie folgt aufgebaut:

Mitgliedschaftvereinbarung
(Eintragungen für Name, Anschrift etc.)
------------- Strich -------------------
Nutzungsvereinbarung Trainings- und Saunaeinrichtung
in Kurzfassung:
- Der Vertrag wird über 36 Monate abgeschlossen und verlängert sich jeweils im 12 Monate. Ein außerordentliches Kündiungsrecht bleibt davon unberührt.
- 14-tägig 18.99 per Lastschriftverfahren
- Wenn mindestens 2 raten schuldhaft, muss sofort alles bezahlt werden.
(Ort, Datum. Unterschrift Herr Otto und Studio)
darunter schriftliche Zusatzvereinbarung: außerordentliches Kündiungsrecht bei Umzug auf beruflichen/privaten Gründen.
------------- Strich -------------------
Einzugsermächtigung
Aufgrund der Laufzeit von 36 Monaten wird ein Preisnachlass von 14-tägig 10,- gewährt. Der Nachlass wird bei einer eventuell kürzeren Vertragsdauer als Differenzzahlung zurückgefordert.
Hiermit ermächtige ich... Betrag, Kontonr etc
(Ort, Datum, Unterschrift Herr Otto)


Angenommen Herr Otto bekam auf die Frage, was denn der Satz "Der Nachlass wird bei einer eventuell kürzeren Vertragsdauer als Differenzzahlung zurückgefordert." besagt, die Antwort dass das nicht für ausserordentliche Kündigungen gilt. Also schrieb er handschriftlich dahinter "(außer bei außerordentlicher Kündigung)"

Was ist davon zu halten? Die Anwort auf seine Frage klingt für Herrn Otto etwas fragwürdig. Kann das Studio bei einer außerordentlichen Kündigung überhaupt eine Differenzzahlung verlangen? Würde das handschriftlich Hinzugefügte im Falle einer Kündigung ausreichen? Ist es überhaupt gültig, wenn es auf dem Teil der Einzugsermächtugung steht und nicht bei der Nutzungsvereinbarung?

Danke schonmal für eure Antworten

Viele Grüße,
Michael
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  #2 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 10:59
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Wie konnte Otto einen solchen Vertrag unterschreiben?

36 Monate - der Ärger ist vorprogrammiert.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 12:07
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Zitat:
Angenommen Herr Otto bekam auf die Frage, was denn der Satz "Der Nachlass wird bei einer eventuell kürzeren Vertragsdauer als Differenzzahlung zurückgefordert." besagt, die Antwort dass das nicht für ausserordentliche Kündigungen gilt. Also schrieb er handschriftlich dahinter "(außer bei außerordentlicher Kündigung)"
Die Monatsbeiträge werden für das Mitlgied günstiger je länger die Laufzeit des Vertrages ist. Wenn das Mitglied nun vor den drei Jahren kündigen möchte, muss er das zurückzahlen, was er durch den ursprünglich längeren Vertrag gesparrt hat.
Verstanden?

Zitat:
Kann das Studio bei einer außerordentlichen Kündigung überhaupt eine Differenzzahlung verlangen?
Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Gründe vorliegen, die es für den Kündigenden unmöglich machen länger in dem Fitnessstudio zu trainieren. In solchen Fällen kommt das Mitglied sofort -ohne weitere Zahlungen- aus dem Vertrag.

Ansonsten darf man natürlich auf dem Vertrag etwas handschriftlich ergänzen. Sofern es sowohl auf dem Originalvertrag und der Ausfertigung für den Kunden steht. Wenn es von beiden unterschrieben wurde, geht das klar.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 12:19
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Hallo.

danke für eure schnellen Antworten.

Zitat:
Zitat von Mucki58
Die Monatsbeiträge werden für das Mitlgied günstiger je länger die Laufzeit des Vertrages ist. Wenn das Mitglied nun vor den drei Jahren kündigen möchte, muss er das zurückzahlen, was er durch den ursprünglich längeren Vertrag gesparrt hat.
Verstanden?
Verstanden

Zitat:
Zitat von Mucki58
Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Gründe vorliegen, die es für den Kündigenden unmöglich machen länger in dem Fitnessstudio zu trainieren. In solchen Fällen kommt das Mitglied sofort -ohne weitere Zahlungen- aus dem Vertrag.
Genau so wurde es Herrn Otto ja auch dargelegt, aber gibt es den Gründe den Vertrag zu kündigen, die nicht außerordentlich sind? Denn ohne einen solchen Grund kommt Herr Otto ja nicht mehr aus dem Vertrag raus. Daher fragt sich GHerr Otto welche Fälle der Satz überhaupt meint?!?

Zitat:
Zitat von Mucki58
Ansonsten darf man natürlich auf dem Vertrag etwas handschriftlich ergänzen. Sofern es sowohl auf dem Originalvertrag und der Ausfertigung für den Kunden steht. Wenn es von beiden unterschrieben wurde, geht das klar.
Es steht auf beiden (Herr Otto hat nur eine Kopie vom Vetrag bekommen, geht das in Ordnung?), allerdings wurde der untere Teil (wo der Satz steht) nur von Herrn Otto unterschrieben.

Viele Grüße
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  #5 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 12:22
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Zitat:
Zitat von Remby
Wie konnte Otto einen solchen Vertrag unterschreiben?

36 Monate - der Ärger ist vorprogrammiert.
Das fragt er sich auch gerade.
Eine Lehre zieht er daraus: Erst nochmal eine Nacht drüber schlafen, dann unterschreiben. Obwohl es Herrn Otto ja entsprechend begründet wurde.

Gilt diese Regel, dass man vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurück treten kann, auch wenn es so nicht im Vertrag steht?

Viele Grüße
Michael
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  #6 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 12:29
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Zitat:
Genau so wurde es Herrn Otto ja auch dargelegt, aber gibt es den Gründe den Vertrag zu kündigen, die nicht außerordentlich sind? Denn ohne einen solchen Grund kommt Herr Otto ja nicht mehr aus dem Vertrag raus. Daher fragt sich GHerr Otto welche Fälle der Satz überhaupt meint?!?
Natürlich gibt es die. Allerdings müssen das schon schwerwiegende Umstände sein, die eine außerordentliche Kündigung rechfertigen.

Zum Beispiel: Das Mitglied zieht in eine andere Stadt; das Mitglied erkrankt und darf keinen Sport mehr ausüben (Attest vom Arzt); das Mitglied wird von den Angestellten bedroht , beleidigt usw.

Für eine ordentliche Kündigung benötigt man gar keinen Grund. Man kündigt und muss eben die Kündigungsfrist einhalten und in diesem Fall die Differenz zahlen.


Zitat:
Es steht auf beiden (Herr Otto hat nur eine Kopie vom Vetrag bekommen, geht das in Ordnung), allerdings wurde der untere Teil (wo der Satz steht) nur von Herrn Otto unterschrieben.
Das macht nichts. Zumal es bei einer außerordentlichen Kündigung def. keine Nachzahlung gibt.


Was ist denn das eigentliche Problem von Herrn Otto?


PS: Sorry, sehe gerade, dass ich deine erste Frage falsch verstanden habe!
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  #7 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 13:19
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Zitat:
Zitat von Mucki58
Natürlich gibt es die. Allerdings müssen das schon schwerwiegende Umstände sein, die eine außerordentliche Kündigung rechfertigen.

Zum Beispiel: Das Mitglied zieht in eine andere Stadt; das Mitglied erkrankt und darf keinen Sport mehr ausüben (Attest vom Arzt); das Mitglied wird von den Angestellten bedroht , beleidigt usw.

Für eine ordentliche Kündigung benötigt man gar keinen Grund. Man kündigt und muss eben die Kündigungsfrist einhalten und in diesem Fall die Differenz zahlen.
Achso, Herr Otto wusste nicht, dass sowas überhaupt geht - also vorzeitig Kündigen ohne driftigen Grund. In dem Fall macht der Satz natürlich Sinn.

Zitat:
Das macht nichts. Zumal es bei einer außerordentlichen Kündigung def. keine Nachzahlung gibt.


Was ist denn das eigentliche Problem von Herrn Otto?


PS: Sorry, sehe gerade, dass ich deine erste Frage falsch verstanden habe!
Herr Otto möchte nur sichergehen, dass er im Falle eines Umzugs vor Ablauf der 36 Monate (der aus beruflichen Gründen nicht 100%ig auszuschliessen ist) nicht X-hundert EUR nachzahlen muss.

Michael
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  #8 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 13:27
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Hat Herr Otto noch nie was von einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung gehört???

Geändert von Mucki58 (30.09.2009 um 13:48 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 30.09.2009, 14:57
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Zitat:
Zitat von Mucki58
Hat Herr Otto noch nie was von einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung gehört???
Doch hat er, aber eine ordentliche Kündigung ist laut Vertrag erst nach 36 Monaten möglich und dann ist der Satz sinnlos, oder?

Viele Grüße
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  #10 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 12:29
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AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?

Wieso sinnlos? Man kann eben erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit ohne Grund kündigen. Innerhalb der 36 Monate kann das Mitglied nur außerordentlich kündigen. Dazu braucht es aber einen triftigen Grund.

Wenn das Mitglied einfach keine Lust mehr hat ins Studio zu gehen, ist das ganz bestimmt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. In diesem Fall muss man die 36 Monate abwarten oder die Differenz zahlen.
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