Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? Angenommen Herr Otto hat gestern beim Fitnessstudio Superfit einen Vertrag abgeschlossen. Dieser ist wie folgt aufgebaut: Mitgliedschaftvereinbarung (Eintragungen für Name, Anschrift etc.) ------------- Strich ------------------- Nutzungsvereinbarung Trainings- und Saunaeinrichtung in Kurzfassung: - Der Vertrag wird über 36 Monate abgeschlossen und verlängert sich jeweils im 12 Monate. Ein außerordentliches Kündiungsrecht bleibt davon unberührt. - 14-tägig 18.99 per Lastschriftverfahren - Wenn mindestens 2 raten schuldhaft, muss sofort alles bezahlt werden. (Ort, Datum. Unterschrift Herr Otto und Studio) darunter schriftliche Zusatzvereinbarung: außerordentliches Kündiungsrecht bei Umzug auf beruflichen/privaten Gründen. ------------- Strich ------------------- Einzugsermächtigung Aufgrund der Laufzeit von 36 Monaten wird ein Preisnachlass von 14-tägig 10,- gewährt. Der Nachlass wird bei einer eventuell kürzeren Vertragsdauer als Differenzzahlung zurückgefordert. Hiermit ermächtige ich... Betrag, Kontonr etc (Ort, Datum, Unterschrift Herr Otto) Angenommen Herr Otto bekam auf die Frage, was denn der Satz "Der Nachlass wird bei einer eventuell kürzeren Vertragsdauer als Differenzzahlung zurückgefordert." besagt, die Antwort dass das nicht für ausserordentliche Kündigungen gilt. Also schrieb er handschriftlich dahinter "(außer bei außerordentlicher Kündigung)" Was ist davon zu halten? Die Anwort auf seine Frage klingt für Herrn Otto etwas fragwürdig. Kann das Studio bei einer außerordentlichen Kündigung überhaupt eine Differenzzahlung verlangen? Würde das handschriftlich Hinzugefügte im Falle einer Kündigung ausreichen? Ist es überhaupt gültig, wenn es auf dem Teil der Einzugsermächtugung steht und nicht bei der Nutzungsvereinbarung? Danke schonmal für eure Antworten ![]() Viele Grüße, Michael |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? Zitat:
Verstanden? Zitat:
Ansonsten darf man natürlich auf dem Vertrag etwas handschriftlich ergänzen. Sofern es sowohl auf dem Originalvertrag und der Ausfertigung für den Kunden steht. Wenn es von beiden unterschrieben wurde, geht das klar. |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? Hallo. danke für eure schnellen Antworten. Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Viele Grüße |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? Zitat:
Eine Lehre zieht er daraus: Erst nochmal eine Nacht drüber schlafen, dann unterschreiben. Obwohl es Herrn Otto ja entsprechend begründet wurde. Gilt diese Regel, dass man vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen zurück treten kann, auch wenn es so nicht im Vertrag steht? Viele Grüße Michael |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? Zitat:
Zum Beispiel: Das Mitglied zieht in eine andere Stadt; das Mitglied erkrankt und darf keinen Sport mehr ausüben (Attest vom Arzt); das Mitglied wird von den Angestellten bedroht , beleidigt usw. Für eine ordentliche Kündigung benötigt man gar keinen Grund. Man kündigt und muss eben die Kündigungsfrist einhalten und in diesem Fall die Differenz zahlen. Zitat:
Was ist denn das eigentliche Problem von Herrn Otto? PS: Sorry, sehe gerade, dass ich deine erste Frage falsch verstanden habe! |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? Zitat:
Zitat:
Michael |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? Hat Herr Otto noch nie was von einer außerordentlichen und einer ordentlichen Kündigung gehört??? Geändert von Mucki58 (30.09.2009 um 13:48 Uhr). |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? |
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| AW: Fitnessstudio-Vertrag: Differenzzahlung bei kürzerer Vertragsdauer? Wieso sinnlos? Man kann eben erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit ohne Grund kündigen. Innerhalb der 36 Monate kann das Mitglied nur außerordentlich kündigen. Dazu braucht es aber einen triftigen Grund. Wenn das Mitglied einfach keine Lust mehr hat ins Studio zu gehen, ist das ganz bestimmt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. In diesem Fall muss man die 36 Monate abwarten oder die Differenz zahlen. |
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