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Fitnessstudio und Vertragspause

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio und Vertragspause innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 17:09
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Fitnessstudio und Vertragspause

Nehmen wir mal an, dass Frau A den Sommer über nicht ins Fitnesstudio möchte. Deshalb macht sie von der im Vertrag vorgesehenen Reglung der Stillegung (Vertrag ruht für bestimmte Zeit, diese Zeit hängt sich automatisch an den Vertrag dran) Gebrauch und teilt dem Fitnesstudio mit, dass sie von xx bis yy ihren Vertrag ruhen lassen möchte.

Das Studio antwortet, ja machen wir und schickt einen neuen Vertrag über 18 Monate mit, der unterschrieben zurück geschickt werden soll. Frau A möchte aber keinen neuen 18-Monatsvertrag. Deshalb ruft sie an.
Ihr wird gesagt, dass dies die Bedingungen für die Stillegung sind. Und dass diese Bedingungen im Studio ausliegen. Dies ist aber nicht der Fall.

Kann das Studio so etwas überhaupt machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 17:13
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AW: Fitnessstudio und Vertragspause

Das Studio kann "alles" machen...wenn die Vertragsbedingungen dies zulassen.

Das Mitglied sollte noch einmal genau die Vertragsbedingungen und die AGBs des Studios durchlesen. Ich kenne eigentlich kein Studio, bei dem man grundlos (beispielsweise Erkrankung) die Zeit aussetzen kann.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 18:28
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AW: Fitnessstudio und Vertragspause

Ich zitiere mal saus den AGB's

"Ruhensvereinbarungen aus anderen, in der Person des Mitglieds liegenden Gründen , **** sind ebenfals in Form von einer Vertragsverschiebung oder Trainingsgutschrift möglich. Der Antrag bzw die regeln einer Vertragsverschiebung oder Trainingsgutschrift liegen im Studio aus."

Die Regel liegen nirgends aus. Und das in den AGB's auf weitere AGB's verwiesen wird, hab ich noch nie gehört.

Grüße

Kassandra
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 18:34
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AW: Fitnessstudio und Vertragspause

Man beachte "möglich". Das Studio stellt hier Bedingungen ("Regeln"), die erfüllt werden müssen. Man muss diese Bedingungen finden. Man kann ja mal fragen.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2009, 20:58
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AW: Fitnessstudio und Vertragspause

Ja schon "möglich". Um die Möglichkeit geht es ja auch nicht.

Aber ich kann doch nicht in den AGB auf weitere "AGB" verweisen, die an einem anderen Ort sind. Und vielleicht dort wieder auf andere usw. Das ist doch nicht transparent und somit unzulässig.
Genau so ist eine Vertragsverlängerung um 18 Monate auch unbedingt nicht zulässig. Verstoss gegen Treu und Glauben.
Oder wie siehst du das?

Grüße

Kassandra
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