Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio - Rückerstattung von Vorauszahlungen innerhalb des Forums Sportrecht
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| hier nun mein Anliegen: Kunde A nimmt ein Pauschalangebot eines Fitnesstudios B an (199,92 Euro einmalige Vorauszahlung all inclusive, Laufzeit 12 Monate) und fragt in Gegenwart eines Zeugen mindestens 2 verschiedene Personen bei Vertragsunterzeichnung nach den Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung bei Krankheit oder Umzug. Es wird mündlich ein solches bestätigt mit verbundender Rückerstattung von zu viel im voraus gezahltem Beitrag. Nach 5,5 Monaten zieht Kunde A in eine andere Stadt (30 km entfernt) und reicht somit eine sofoertige Kündigung ein, welche jedoch erst zum Ablauf des 6. Monats bestätigt wird. Weiterhin liegt dem Anschreiben eine Stellungnahme bei, welche besagt, dass eine anteilige Rückerstattung von Vorauszahlungen nicht möglich ist, da es sich hier um eine vom Kunden selbstverschuldete Leistungsstörung handelt und zudem ein stark vergünstigtes Pauschalangebot ohne monatliche Vergütung unterschrieben worden ist (welches für die Dauer von einem Jahr geschlossen worden ist). Falls Kunde A an der anteiligen Rückforderung festhält, wird das Fitnesstudio B dem Kunden die Kosten für Aufnahmegebühr, Membercard, Getränkeflat und regulärem Monatsbeitrag in Rechnung stellen. In den AGBs steht zu diesen Vorgängen nichts. Nun meine Frage: Muss die Sonderkündigung nicht mit sofortiger Wirkung akzeptiert werden von Studio B ? Ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich ? Kunde A kann doch das genannte Pauschalangebot in Zukunft gar nicht mehr wahrnehmen?! |
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| AW: Fitnessstudio - Rückerstattung von Vorauszahlungen Bei 30 Kilometern kann diskutiert werden, ob eine außerordentliche Kündigung überhaupt möglich ist. Das Argument mit dem "selbstverschuldet" ist Unsinn, die Teilzahlung muss erstattet werden, wenn dies mündlich zugesagt wurde.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Fitnessstudio - Rückerstattung von Vorauszahlungen die außerordentliche Kündigung wurde bereits vom Fitnessstudio akzeptiert (wenn auch erst zum Ende des Monats). In den AGBs steht lediglich "mündliche Nebenabreden bestehen nicht" - ist so eine mündliche Auskunft dann unwirksam (es steht ja nirgendwo etwas darüber geschrieben)? Gibt es eventuell bereits Rechtsurteile zu dieser Thematik? |
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| AW: Fitnessstudio - Rückerstattung von Vorauszahlungen Zitat:
weil... Sollte man beweisen können, dass ein Vertragspartner mündlich ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zugesagt hat, stellt das eine "Individualvereinbarung" im Sinne des § 305b BGB dar. Diese hat Vorrang gegenüber den AGB.
__________________ Man muß lernen, was zu lernen ist, und dann seinen eigenen Weg gehen. |
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