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Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf! innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 11:16
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Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Mal angenommen ein Mitglied X eines Fitnessstudios Y erfährt durch seinen Arzt, dass es nicht mehr
Sport treiben darf und auch nicht mehr im Fitnessstudio gehen darf, weil gesundheitliche Probleme
aufgetretten sind. Dabei wird Mitglied X von seinem Arzt ein Attest ausgestellt. Mitglied X möchte
daraufhin sein Vertrag mit dem Fitnessstudio mit sofortiger Wirkung auflösen und übergibt die ärztliche
Bescheinigung dem Fitnessstudio Y inkl. der Kündigung.
Allerdings nimmt das Fitnessstudio Y die ärztliche Bescheinigung nicht an und akzeptiert diese nicht. Das Fitnessstudio Y fordert von seinem Mitglied X einen Amtsarzt aufzusuchen und sich von diesem untersuchen zu lassen und ein Attest austellen zu lassen. Andernfalls wird das Fitnessstudio Y die Kündigung nicht anerkennen.
Mitglied X informiert sich über den Arzt und das Internet, ob solch eine Handlung rechtens ist und ob
ein Fitnessstudio einem Mitglied den Arzt vorschreiben darf. Nach dem Ergebnissen des Mitglieds X
ist dies nicht in Ordnung und das Fitnessstudio muss den Vertrag auflösen,

Darf Fitnessstudio Y den Vertrag aufrecht erhalten und das Mitglied X zu einem Amtsarzt verweisen?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 12:44
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Meiner Meinug nach genügt ein Attest vom normalen Arzt.

Findet sich im Vertrag des X ggf eine Klausel die besagt, dass nur ein amtsärztliches Attest anerkannt wird?

In Betracht kommt eine Kündigung gem. § 314 I BGB.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 13:42
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Falls sich im Vertrag von Mitglied X eine Klausel mit dieser Bedingung befindet, kann dieses dann trotzdem kündigen?

Was besagt die Kündigung gemäß § 314 I BGB ?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 13:52
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Zitat:
Zitat von Hormudhii
Falls sich im Vertrag von Mitglied X eine Klausel mit dieser Bedingung befindet, kann dieses dann trotzdem kündigen?
Die Klausel könnte evtl unwirksam sein.

Zitat:
Zitat von Hormudhii
Was besagt die Kündigung gemäß § 314 I BGB ?
Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die ist jedoch nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 314 I S.2 vorliegt.
Hier würde ich einen annehmen.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 14:30
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Man hört doch immer wieder neue Lächerlichkeiten von Fitnessstudioverträgen. Amtsarzt, ts ts...

Nur eines OT: auch, wenn diese Klausel ungültig sein dürfte: Liest eigentlich keiner die Verträge, die er unterschreibt? Schon in dem Moment weiß man doch, dass da ein Verbrecher sitzt!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 29.01.2009, 16:31
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Zitat:
Nur eines OT: auch, wenn diese Klausel ungültig sein dürfte: Liest eigentlich keiner die Verträge, die er unterschreibt? Schon in dem Moment weiß man doch, dass da ein Verbrecher sitzt!
Da muss ich Ihnen recht geben. Auch mir ist es leider Gottes passiert.


Was kann nun Mitglied X machen, um aus dem Vertrag herraus zu kommen?
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  #7 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 16:53
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

1. Einschreiben mit Rückschein (Brief unter Zeugen eintüten und zur Post bringen). In dem steht die außerordentliche Kündigung wegen andauernder Erkrankung. Attest des Arztes beifügen.
Dazu schreiben, dass die Einzugsermächtigung widerrufen ist und weitere Einzugsversuche als Betrugsversuch zur Anzeige gebracht werden.

2. Zurücklehnen und die folgenden Briefe von Fitnessstudio und Inkassobüro genießen. Erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Dann schnell zum Anwalt laufen.

3. Keine weitere Kommunikation!
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  #8 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 17:16
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

So eine Klausel sollte unwirksam sein.
Bei Vertragsabschluss denkt man ja auch nicht dran, mal krank zu sein.

Internetrecherche ergab:

Amtsgericht Frankfurt AZ: 32 C 3558/96-19 Mitglieder können fristlos kündigen und brauchen keine weiteren Beiträge zahlen wenn sie auf längere Zeit krank sind.

Attest muss anerkannt werden. Das Studio kann keinen Amtsarzt verlangen.
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  #9 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 11:30
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Danke für die guten Ratschläge!

Mitglied X wird nochmals eine Kündigung per Einschreiben an das Fitnessstudio versenden und
die Einzugsermächtigung wiederrufen und das ärztliche Attest beifügen.

Dann mal schauen, was passiert.

Vielen Dank!
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  #10 (permalink)  
Alt 26.03.2009, 21:11
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AW: Fitnessstudio löst Vertrag nach Krankheitsattest nicht auf!

Hallo,
bin neu hier, daher hoffe ich das ich hier richtig poste. Also es geht um einen Vertrag bei einem Fitnessstudio der noch ein Jahr läuft und zur Zeit 2 Monate auf Eis gelegt ist.
Person A leidet an einer chronischen rheumatischen Erkrankung. Jetzt würde Person A gerne den Fitnessvertrag mit einer außerordentlichen Kündigung kündigen.
Bei der Krankheit von Person A ist Bewegung eines der besten Sachen die man machen kann, möchte Person A auch gerne, nur nicht in einem Fitnessstudio, wo auf 50 Leute ein Trainer kommt, Krankengymnastik ist hier das Ziel für Person A. Der Arzt von Person A hat schon 2 mal ein Attest geschrieben, wo schriftlich enthalten ist, das Person A mit sofortiger Wirkung keinen Kraftsport mehr machen darf. Das erste hat Person A persönlich abgegeben, da kam es zum ersten Konflikt mit Person B (Betreiber). Nach langem hin und her des Attests zwischen Person A und Person B, wollte Person B das Attest dann doch haben und meinte das er den Vertrag erst mal 2 Monate auf Eis legen wird, aber müssen tut er das nicht, wäre reine Kolanz von ihm aus meinte Person B. Erste Aussage von person B, da kann ja jeder kommen mit einem Attest, Person A dachte wenn er ihm sagt was er hat, lenkt er vielleicht ein, da Person A sich wohl geschnitten. Dazu baute sich Person B noch als Experte für Person's B Krankheit auf, obwohl Person B in dem Studio nur der Geschäftemacher ist. Hätte Person A mal eine Frage kommt man sich bei Person B, sowie bei Person C (Trainer) so vor, als wenn man nerven würde, das ist meiner Meinung nach unprofessionel. Das 2. Attest mit dem selbem Wortlaut hat person A dann per Einschreiben Rückschein geschickt, darauf kam die Bestätigung der Kündigung nach Ablauf der regulären Zeit plus die 2 Monate Pause.
Das problem von person A ist nun, wie sieht es aus, wenn das Ganze vor Gericht kommen würde ?
Muss auf dem Attest von person A die Krankheit stehen oder reicht es das Person A nicht teilnehmen darf?
Kann der Vertrag sich wenn nicht auf Kraftsport auf die Sauna beziehen ?


Mfg Lime
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