Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fitnessstudio - Kündigung wg. krank -

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio - Kündigung wg. krank - innerhalb des Forums Sportrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.07.2009, 10:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Bunny79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fitnessstudio - Kündigung wg. krank -

Person S. schließt am 11.03.08 einen Vertrag im Studio A über 24 Monate ab. Im Oktober legt sie ein ärztliches Attest vor, das sie bis auf weiteres, mind. aber bis zum 01.02.09 sportunfähig ist. Studio A akzeptiert die fristlose Kündigung zum 01.11.08 aufgrund der Erkrankung.

Nun möchte Person S. gerne wieder Sport treiben, allerdings nicht in Studio A sondern in Studio B. Kann Sie das? Oder kann Studio A Erfüllung verlagen, da die Grundlage der fristlosen Kündigung weggefallen ist?

Wie wäre es, wenn im Attest keine Befristung "bis zum" gestanden hätte sondern auf unbestimmte Zeit und das Training würde dann in Studio B aufgenommen? Kann Studio A Ansprüche aus dem Vertrag stellen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.07.2009, 13:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.876
98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18876 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Fitnessstudio - Kündigung wg. krank -

Zitat:
Zitat von Bunny79
Im Oktober legt sie ein ärztliches Attest vor, das sie bis auf weiteres, mind. aber bis zum 01.02.09 sportunfähig ist. Studio A akzeptiert die fristlose Kündigung zum 01.11.08 aufgrund der Erkrankung.
Ein nettes Studio. Üblicherweise wird eine fristlose Kündigung nur akzeptiert, wenn die Erkrankung andauernd ist, sonst wird der Vertrag ruhend gestellt.

Im hier vorliegenden Fall ist der Vertrag meiner Meinung nach im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt worden.
Zitat:
Zitat von Bunny79
Nun möchte Person S. gerne wieder Sport treiben, allerdings nicht in Studio A sondern in Studio B. Kann Sie das? Oder kann Studio A Erfüllung verlagen, da die Grundlage der fristlosen Kündigung weggefallen ist?
Nein. Erstens ist der Vertrag bereits aufgelöst, zweitens hat die Kundin auch weder falsche Angaben gemacht noch vorzeitig wieder begonnen zu trainieren.
Zitat:
Zitat von Bunny79
Wie wäre es, wenn im Attest keine Befristung "bis zum" gestanden hätte sondern auf unbestimmte Zeit und das Training würde dann in Studio B aufgenommen? Kann Studio A Ansprüche aus dem Vertrag stellen?
Meiner Meinung nach nicht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kündigung Fitnessstudio Sportrecht 26.07.2009 22:44
Krank bei unbezahltem Urlaub nach Kündigung Arbeitsrecht 19.12.2008 16:20
kündigung fitnessstudio Bürgerliches Recht allgemein 18.01.2008 19:43
neue stelle - kündigung - krank Arbeitsrecht 12.11.2007 08:43
Kündigung Fitnessstudio- Vertrag enthält keine Klausel zur (vorzeitigen) Kündigung Umfragen 21.10.2005 20:48





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sportrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN