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Fitnessstudio - Internationale Kette - Kuendigung wg. Umzug ins Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio - Internationale Kette - Kuendigung wg. Umzug ins Ausland innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 09.10.2008, 07:35
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Fitnessstudio - Internationale Kette - Kuendigung wg. Umzug ins Ausland

Hallo allerseits,

ich bin hier in einer Situation, bei der ich nicht so recht weiter weiss. Ich hoffe wirklich sehr, jemand kann mir ein paar Tipps geben. An folgendem Fall sitze ich hier zu Uebungszwecken:

Herr Mueller (M) ist bei einer namenhaften Fitnessstudiokette, der Fitness Enterprise (FE) in Deutschland Mitglied. Die Mindesvertragslaufzeit ist schon im Jahre 2006 abgelaufen und der Vertrag wurde stillschweigend verlaengert und ist zum Monatsende mit einer Kuendigungsfrist von 3 Monaten kuendbar.

Nun ist M beruflich auf Dauer in die Niederlande verzogen. M trainiert in den Niederlanden im Fitnessstudio seines Arbeitgebers und ist auf die Nutzung der FE Raeumlichkeiten nicht mehr angewiesen (die es in den Niederlanden von der Unternehmensmutter nach Kauf einer "International Club Card" auch gibt - es handelt sich aber um ein nicht-deutsches Unternehmen und M hat diese Option nie verwendet)

M schickt deshalb eine regulaere Kuendigung per Einschreiben mit Rueckschein an die Unternehmenszentrale in Frankfurt. Der Brief kann offenbar (laut Post) nicht ausgehaendigt werden und liegt tagelang zur Abholung bereit. Ein zweiter Zustellungsversuch dieser Art schlaegt auf gleiche Weise fehl. Der Kundenservice des Unternehmens ist nicht erreichbar. Es ist nach allgemeinen Informationen davon auszugehen, dass die FE die Kuendigungen mit Absicht nicht annimmt oder nicht erhaelt und daher die Einschreiben nicht mehr abgeholt werden.

Nun hat M wirklich keine Lust mehr, seinen Vertrag weiter verlaengert zu sehen und zieht folgende Moeglichkeiten in Erwaegung:
(1) Ordentliche Kuendigung und Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Als Folge entstehen dem M etwa 180 Euro Kosten durch Beitraege.

(2) Ausserordentliche Kuendigung aus wichtigem Grunde (im Vertrag oder in AGBs nicht erwaehnt) wegen Umzugs ins Ausland - ebenso durch einen Gerichtsvollzieher ueberbracht.
M steht vor folgenden Fragen:
(a) Kann M ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung wegen seines Umzugs kuendigen (Gesamtentfernung zum "Heimstudio" etwa 500km und zum naechstgelegenen deutschen Studio 250km)?

(b) Kann M vom Ausland aus einen Gerichtsvollzieher fuer die Zustellung engagieren? D.h. mit der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zustaendigen Amtsgerichts in Frankfurt(?) alles telefonisch/schriftlich regeln?

(c) Falls (a) zutrifft, darf M nach Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (im Schreiben angekuendigt) alle weiteren Abbuchungen vom Konto stornieren lassen?
Vielen Dank schonmal fuer euere Hilfe.

Beste Gruesse,
max

Geändert von maxi83 (09.10.2008 um 09:19 Uhr).
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