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Fitnessstudio - ermäßigter Beitrag

Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio - ermäßigter Beitrag innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 02.01.2010, 00:04
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Fitnessstudio - ermäßigter Beitrag

A ist seit 2 Jahren im Fitnessstudio B und hat dort einen ermäßigten Beitrag.
Nach dem ersten Jahr hat sie vergessen den neuen Schülerausweis nachzureichen, nachdem ein erhöhter Beitrag abgezogen wurde, hat sie den Schülerausweis nachgereicht.
Nach dem 2. Jahr hat A nochmals vergessen den Schülerausweis nachzureichen, erst nach 4 Monaten hat A den Schülerausweis eingereicht. Sie wurde weder von Fitnessstudio ermahnt noch wurde ein erhöhter Beitrag eingezogen.

Nun möchte das Fitnessstudio B den Differenzbetrag von dem ermäßigten Beitrag zum Normalbeitrag weil der Schülerausweis zu spät eingereicht wurde.

Ist das rechtens? Die Gültigkeit des Schülerausweises war lückenlos gegeben.
Im Vertrag und in den AGBs steht nicht drin, dass man den Schülerausweis unaufgefordert vorlegen muss.

Grü´ße
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