Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio erkennt Attest nicht an, Inkassobüro klopft innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitnessstudio erkennt Attest nicht an, Inkassobüro klopft |
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| AW: Fitnessstudio erkennt Attest nicht an, Inkassobüro klopft Es wäre ein leichtes, seinen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien. Das ist aber nicht notwendig und würde ich auch nicht empfehlen. Wichtiger wäre die Frage, was denn genau im Attest steht. Geändert von FCM1400 (12.12.2011 um 14:02 Uhr). |
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| AW: Fitnessstudio erkennt Attest nicht an, Inkassobüro klopft Volle Zustimmung. Wichtig wäre zu wissen, was genau attestiert wurde. Darf Herr X -auf Dauer oder nur -befristet (wie lange?) keinen Sport machen?
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| Hallo, wichtig wäre auch zu wissen, ob der Kranke zukünftig einen Großteil des Studioangebotes nicht mehr nutzen kann. Wenn Dies der Fall ist, was ich durch die Aussage des Attestes wohl vermuten darf , hat das Studio ein Problem. Sie erwähnten das Wort "Angst" bzgl. eines Inkassoschreibens. Nehmen wir einfach mal an, dass der Aufbau einer Drohkulisse nicht hinderlich im Eintreiben von Forderungen ist. Ein beauftragter Anwalt ist - geht die Sache nicht vor Gericht, vom Mandanten zu bezahlen - was zusätzliche Kosten im Vorfeld verursacht. Ist der Erkrankte sich seiner Sache sicher , kann er die Zahlung verweigern , Inkassobriefe abheften und warten, bis ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Dem könnte er dann widersprechen und sehen, was die Gegenseite macht ( Klage Erhebung oder Rückzug ). Läuft es vor Gericht, ist in diesem Fall die Beauftragung des Anwalts zeitnah einzuleiten. Aber vorsicht : im Falle einer Niederlage trägt der Verlierer die Kosten , bzw. anteilig bei Vergleich. Ich möchte nocheinmal nachdrücklich feststellen, dass ALLES von mir über diesen fiktiven Fall Geschriebene nur meine persönliche Meinung darstellt, die falsch sein kann. Bernard. |
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