Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio erfüllt mündliche Vereinbarung nicht - wie kündigen? innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitnessstudio erfüllt mündliche Vereinbarung nicht - wie kündigen? nehmen wir an das Ehepaar A schließt mit dem Fitnessstudio B (einer großen Kette) einen 24 Monate Vertrag ab. Ehepaar A hat den Vertrag nur abgeschlossen weil VOR Vertragsabschluss der Mitarbeiter mündlich zugesagt hat das die beiden Kinder (10 & 12) des Ehepaares A zur jeder Tageszeit mit in das Studio kommen könnten und sich auch im Sitzbereich des Studios aufhalten dürften, hauptsache die Kinder laufen nicht durch das Studio. Jetzt kommt das Ehepaar A zum Training und wird immer wieder nachhause geschickt mit der Begründung: "Es gibt eine Kinderbetreuung und bestimmte Öffnungszeiten zu denen die Kinder mitgebracht werden können. Außerhalb dieser Zeiten können die Kunder nicht mit und können sich auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht im Sitzbereich des Studios aufhalten." Das Ehepaar A schreibt einen Beschwerdebrief an die Geschäftsführung und betont auch die Absicht einer Kündigung. In der Antwort des Studio B steht das es sich um ein Missverständnis handelt und das Ehepaar A da etwas falsch verstanden haben muss. Weiterhin wird auf die drohende Kündigung hingewiesen und auf den AGB Punkt in dem steht: "Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen." Das Ehepaar A fühlt sich richtig über's Ohr gehauen und weiß nicht wie es eine Kündigung durchsetzen kann. Und wie sollte es auch anders sein, das Ehepaar A hat keine Rechtsschutzversicherung. Frage zu diesem fiktivem Fall: Kann das Ehepaar fristlos kündigen und die Beiträege für die 2 Monate sowie die Anmeldegebühr zurückverlangen? Vielen Dank Geändert von amho (12.11.2008 um 00:09 Uhr). |
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