Dies ist eine Diskussion zu Fitnessstudio droht mit gerichtlichen Schritten innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitnessstudio droht mit gerichtlichen Schritten Mal angenommen folgender Fall liegt vor, Frau S. hat ein Jahr regelmäßig in einem Fitnessstudio trainiert. Aus gesundheitlichen Gründen ist es Ihr jedoch nicht mehr möglich, weiterhin Sport zu treiben. Nachdem Sie von Ihrem Hausarzt ein Attest erhalten hat, indem eindeutig hervorgeht, das Sie keinen Sport mehr fortführen darf. Sie hat also sofort eine Kündigung zum Studio mit dem Attest zum 31.05.09 geschickt und gleichzeitig die Abbuchungsermächtigung widerrufen. Ausserdem bat Sie um eine Kündigungsbestätigung. (Die hat Sie aber nie erhalten) Daraufhin antwortete Ihr das Studio, das Sie ein Stillegungsformular ausfüllen soll. Sie schrieb wieder zurück und erklärte, das Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sport mehr treiben darf und dies auch in Punkt 6 des Vertrages eindeutig geschrieben steht, das durch ein Attest der Vertrag zum Monatsende beendet wird. Daraufhin bekam Sie als Antwort, das Sie ein Attest benötige, indem hervorgeht, das ihre Erkrankung zur dauerhaften Unfähigkeit führt, Training auch in leichter Form fortzuführen. Wenn Sie allerdings ein Neumitglied werben würde, würde ihre Mitgliedschaft sofort beendet werden. Frau S. ging also wieder zu ihrem Arzt, und er stellte ihr erneut ein Attest aus, in dem hervorgeht, das ein Training auch in leichter Form dauerhaft nicht ausgeübt werden kann. Dieses Attest schickte Sie mit Einwurf Einschreiben zum Studio. Nach ca zwei Wochen bekam Frau S. Post vom Anwalt des Studios, indem Sie aufgefordert werde, die gesamten Monatsbeiträge inkl. der Anwaltskosten bis zum 31.08.2010 bezahlen soll. Ausserdem schreibt der Anwalt, das trotz Mahnung sie nicht meiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen bin. (Sie hat nie eine Mahnung erhalten) Für den Monat Juni hat das Studio ihren Beitrag nochmal abgebucht. Mitte Juni hat Sie dann ihre Studiokarte abgegeben und ihr wurde der Pfand ausgezahlt. Ist das Verhalten des Studios rechtens und wie sollte sich Frau S. jetzt verhalten? gruß Schnubi |
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| AW: Fitnessstudio droht mit gerichtlichen Schritten Wenn in dem Attest eindeutig stand, dass der Sport andauernd nicht mehr ausgeübt werden darf, ist die Kündigung rechtens. Die Frau sollte einfach schweigen, bis ein Mahnbescheid kommt, und dem widersprechen. Dann kommt es evtl. zu einem Verfahren. Übrigens sind die AGB des Studios in dem Punkt ungültig, in dem die Kündigung erst zum Monatsende gilt, wenn sie aus medizinischen Gründen erfolgt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Fitnessstudio droht mit gerichtlichen Schritten Dem Kunden steht im Krankheitsfall ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Da es sich bei einem Vertrag mit einem Fitnessstudio um einen besonderen Vertragstyp handelt, ist trotz der vorübergehenden Gebrauchsüberlassung von Räumlichkeiten und Sportgeräten Mietrecht nur begrenzt anwendbar. Beim reinen Mietvertrag ist nämlich eine Erkrankung des Mieters kein Kündigungsgrund. Erforderlich ist aber ein ärztliches Attest, aus dem unmissverständlich hervorgeht, dass aufgrund der Erkrankung auf unabsehbare Zeit keine Sportausübung mehr möglich ist. AG München - 213 C 9474/02
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: Fitnessstudio droht mit gerichtlichen Schritten wie es nun vermutet wurde, hat Frau S. vom Amtsgericht post bekommen, wo es nun zur Anklage kommen wird. Wie stehen denn die Chancen Für das Studio das sie mit der Klage durchkommen?? |
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