Dies ist eine Diskussion zu Fitnesskündigung wegen Umzug innerhalb des Forums Sportrecht
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| Fitnesskündigung wegen Umzug angenommen so Y hat den Vertrag mit NTM im April 2009 abgeschlossen. Wegen seines Studiums muss Y nach XXX umziehen. Die Entfernung liegt bei 400 km. Y Studium fängt 15.10.09 an. Am 16.09 hat Y Kündigung geschrieben und persönlich abgegeben. Bei Abgeben hat Y die Zulassungsbescheinigung von der Hochschule beigefügt und eine Kopie mit Stempel von Fitness-Studio bekommen. Y hat mehrmals angerufen, aber haben sie (Fitness-Angestellter) gesagt, dass sie den Schreiben von ihnen schon rausgeschickt, letztendlich hat Y den Schreiben von Fitness-Studio am 21.09.2009 bekommen. so war das Schreiben von Studio " Sehr geehrter Herr Y, im Bezugnahme auf Ihre Kündigungsschreiben vom 16.09.2009 müssen wir Ihnen mitteilen, dass außerordentliche Kündigungen stets der vollständigen Begründung sowie des Nachweis von außerordentlicher Gründen ohne Eigenverschulden bedürfen. Der Entschluss, ein Studium in XXX anzutreten, lag aber in Ihrem eigenen Ermessen. Es liegt also kein außerordentlicher Kündigungsgrund vor und aus diesem Grund bestätigen wir Ihnen hiermit die fristgerechte Kündigung zum 18.04.2011. Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. MfG i.A SS[/I] " Nach dem Y diesem Brief von Fitness-Studio bekommen hatte, hat Y erneuten Brief am 04.11.09 mit Anmelde- und Immatrikulationsbescheinigung geschickt. Hier bei Y ist so, dass ich in XXX als zweite Wohnung (Studentenwohnheim) angemeldet hat. Dann hat Y am 11.11.09 neuen Brief von Fitness-Studio bekommen. "Sehr geehrter Herr Y wir haben Ihre Schreiben vom 04.11.2009 erhalten. Auch nach erneuter Durchsicht Ihre Unterlagen müssen wir Ihnen mitteilen, das der Entschluss wegen eines Studiums nach XXX umziehen, in Ihrem eigenen Ermessen lag und daher nicht außerordentlichen Kündigung berechtig. Zur Vervollständigung Ihrer Kündigungsunterlagen ist es bei einem Umzug unabdingbar eine schriftliche Bescheinigung (z.B. die Zulassungsbescheinigung der ZSV (hier vermute ich ZVS 'Zentral für Studien Vergabe'??? oder gibt es tatsächlich ZSV? keine Ahnung!) vorzulegen, aus welcher hervorgeht, dass der Wohnortwechsel nicht im eigenen Ermessen vollzogen wurde. Da Sie sich bei Vertragsabschluss bewusst für die Laufzeit von 24 Monaten entschieden und sich somit günstigere Konditionen gesichert haben, kann eine vorzeitige Kündigung nur dann akzeptiert werden, wenn der besagte Wohnortwechsel weder geplant war, noch eigenwillig geschah. Dies muss Ihrerseits eindeutig nachgewiesen werden, da wir die vereinbarte Leistung nach wie vor in vollem Umfang bieten. Ferner muss eine Abmeldung der Stadt München vorliegen, welche einen Zweitwohnsitz in unserem Einzugsgebiet ausschließt. Wir bitten Sie, die ausstehenden Unterlagen zu erbringen. Ab dem Zeitpunkt, an dem alle Unterlagen eingetroffen sind, wird eine Stornoabrechnung erstellt und die Kündigungsfrist von 3 Monate beginnt. So lange wir keine weiteren Unterlagen von Ihnen erhalten, ist Ihre Kündigung fristgerecht zum 18.04.2011 aktiv. MfG i.A SS " So waren die zwei Briefe, die ich bekommen habe, möchte ich Ihnen gern die folgenden Fragen stellen. Wie kann Y jetzt das Problem lösen? Wie gehe Y vor? Wieso Fitness-Studio mit meinem Grund nicht akzeptiert hat? Warum Y in München kündigen muss? Y hat dort seine Frau. In XXX habe mich angemeldet als zweite Wohnung und Mietvertrag auf mich (Das ist doch glaubwürdig oder ?) "unabdingbar eine schriftliche Bescheidnigung (ZSV) das habe ich weil der Studiengang war zulassungsfrei. Soll ich bei meine Bank sperren lassen? Bräuche ich einen Anwalt? Wenn ja, was würde dann kosten für ganzen Prozess? Vielen Dank |
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