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Fitness: Trainieren mit Teenager - Einschränkungen wg. Jugendschutz / Haftung?

Dies ist eine Diskussion zu Fitness: Trainieren mit Teenager - Einschränkungen wg. Jugendschutz / Haftung? innerhalb des Forums Sportrecht

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Alt 25.02.2006, 01:42
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Question Fitness: Trainieren mit Teenager - Einschränkungen wg. Jugendschutz / Haftung?

Hallo alle miteinander!

Ich schreibe diesen Beitrag jetzt das zweite Mal, da ihn mir die Forumssoftwar vorher gekillt hat.... *seufz*

Ich habe folgendes Szenario:

Ein Fitness-Vertrag wird von A regulär gekündigt, da er seit 2 Jahren nicht mehr trainiert, aber brav weiter bezahlt hatte.

Kurz darauf kommt ein Anruf von der Studioleitung mit dem Versuch, den Kunden zurückzugewinnen.

A erklärte, er wäre nur an einer Fortführung des Vertrages interessiert, wenn das bald 15jährige Kind in dessen Rahmen mittrainieren dürfe.
Dazu erklärt sich das FS grundsätzlich bereit, jedoch mit folgenden Einschränkungen:

1. Der Teenager dürfe nur in Begleitung des Elternteils kommen.
2. A muss auch bei den Kursen des Kindes (z.B. Gymnastik) in dem jeweiligen Raum anwesend sein (was sowohl A als auch der Teenager wegen sehr unterschiedlicher Interessenlage und auch aus Zeitgründen für nicht praktikabel halten).

Dies wird mit Jugendschutz begründet.

3. Der Teenager darf EVTL. sogar an den Geräten trainieren, falls ein Trainer nach einer Probestunde dies befürwortet. Es würde in dem Fall reichen, wenn A auf der Gerätefläche anwesend ist (was sich sicher einrichten lässt).

Grundsätzlich scheint das FS noch zu Verhandlungen bereit zu sein...


Nun die Fragen:

- Wieweit hat der Jugendschutz Einfluss auf die Möglichkeiten eines 15jährigen, im Fitness-Studio zu trainieren? Gibt es wirklich eine Grundlage, dass A zwingend mit im Raum sein muss? Gibt es da überhaupt entsprechende Vorschriften, oder geht es dem FS nicht womöglich primär um Haftungsfragen?

- Könnte das Kind, falls es keine gesetzlichen Vorschriften geben sollte, womöglich (je nach Verhandlungsgeschick) sogar alleine ins FS gehen (ohne Begleitung)?

- Wenn es um Haftung geht, kann A anbieten, irgendein Formular zu unterschreiben, in dem eine Art Haftungsauschluss des Studios vereinbart wird?
Wäre das dann auch bei grober Fahrlässigkeit gültig?
Gibt es da Fallstricke, die A beachten müsste?


Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!! :-)
Gute Nacht!!

Perilla
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