Dies ist eine Diskussion zu Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z innerhalb des Forums Sportrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Er hat schon aus verschiedenen Quellen erfahren, dass ein Umzug einen außerordentlichen Umzugsgrund darstellt. Im Vertrag des Studios gibt es auch eine Klausel zum Umzug, die aber mit vielen Bedingungen behaftet ist. Beispiel einer sinngemäßen Klausel: "Zieht die Person mehr als X Kilometer weg, kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden, aber nur dann wenn vom Vertrag mehr als Y Monatsraten bezahlt wurden. Zudem kommt noch eine Gebühr von Z€ hinzu." Max rechnet sich das ganze durch und stellt fest, dass das bei einem 12-monatigen Vertrag dazu führt, dass die Summe aus Monatsraten, die ohnehin bezahlt werden müssen sowie der Gebühr für die vorzeitige Beendigung, gesamt fast genauso viel gezahlt werden muss wie wenn man den Vertrag kündigt und dann einfach auslaufen lässt. Zudem ist es somit unmöglich einen Vertrag mit einer Laufzeit < Y (minimum der Monatsraten, die gezahlt sein müssen) vorzeitig auf Grund von Umzug zu kündigen, was z.B. auf den 6-monatigen Vertrag zutrifft. Jetzt fragt sich Max: "Ist das so rechtens?" |
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Diese AGB-Klausel könnte unwirksam sein, da sie mE den Vertragspartner unzumutbar benachteiligt. Ein Umzug stellt übrigens nur dann einen wichtigen Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, dar, wenn er aus unausweichlichen, etwa beruflichen Gründen, erfolgt. Zöge Max also aus solchen Gründen um, könnte er den Vertrag außerordentlich kündigen und zwar völlig egal, was im Vertrag steht. |
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Zitat:
|
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Zu welcher Aussage genau? |
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z "Ein Umzug stellt übrigens nur dann einen wichtigen Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, dar, wenn er aus unausweichlichen, etwa beruflichen Gründen, erfolgt. Zöge Max also aus solchen Gründen um, könnte er den Vertrag außerordentlich kündigen und zwar völlig egal, was im Vertrag steht." Sie schreiben, dass beim Umzug aus beruflichen Gründen immer außerordentlich gekündigt werden kann. |
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Zitat:
warum sollte der vertragspartner das risiko eines umzugs tragen? ist nicht einzusehen. |
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Zitat:
|
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Die AGB sind sicher ungültig. Ob dennoch außerordentlich gekündigt werden kann ist aufgrund der neuesten Rechtsprechung des BGH eher fraglich: "In einigen aktuellen Entscheidungen wird die Auffassung vertreten, daß ein Umzug des Vertragspartners grundsätzlich kein Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Fitneß-vertrages begründen kann. Dies hatte zunächst das Landgericht München (Az. 12 O 19670/07) zu einem Telefon- und DSL-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten entschieden. Die Auffassung wurde jetzt in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestätigt (Az. IIIZR 57/10). Der BGH hat in der Entscheidung vom 11.11.2010 (ebenfalls für einen DSL-Vertrag) klargestellt, daß ein Umzug aus beruflichen Gründen grundsätzlich nicht die vorzeitige Kündigung eines Laufzeitvertrages rechtfertigt. Das Umzugsrisiko resultiere, so der BGH, allein aus der Sphäre des Kunden und sei auch nicht auf den Unternehmer abwälzbar. Für den Fitneßvertrag hatte das Amtsgericht Bonn (Az. 104 C 311/09) und das Amtsgericht Bautzen (20 C 847/08) diese zu-treffende Ansicht bereits im Jahre 2009 vertreten. Die zugrundeliegende Argumentation ist absolut schlüssig, so daß zu erwarten ist, daß gerade in Folge der Entscheidung des BGH auch weiteren Gerichte dies für den Fitneßvertrag übernehmen werden. Die erste Entscheidung des AG Augsburg liegt bereits vor. Weitere werden sicherlich folgen. In den genannten Entscheidungen wird zutreffend darauf hingewiesen, daß das Mitglied schließlich in Kenntnis des Umstandes, daß die Leistung des Fitneßstudios nur ortsgebunden erbracht werden kann, einen Fitneßvertrag mit einer längeren Laufzeit von bis zu 24 Monaten abschließt. Das Mitglied übernimmt daher auch bewußt das Risiko, die Leistung des Fitneß-studios bezahlen zu müssen, obwohl es diese Leistung eventuell aufgrund eines Umstandes nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Zudem erhält das Mitglied für die Übernahme dieses Risikos auch eine Gegenleistung, nämlich einen deutlich günstigeren Tarif." |
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Ich kann nur dringend abraten, den Fitness-Lobbyisten auch nur ein Wort zu glauben. Es ist so, wie ich es bereits geschildert habe: 1) Der BGH nimmt eine Ausnahme vom Grundsatz, ein Umzug berechtige nicht zur außerordentlichen Kündigung, dann an, wenn der Wechsel des Lebensmittelpunkts unabweisbar, etwa berufsbedingt, gewesen ist. Kann man dies in einem Rechtsstreit belegen, ist das Vertragsverhältnis wirksam gekündigt (BGH v. 11. 11. 2010 - III ZR 57/10 Rn. 11) 2) Der nach §§ 314, 626 BGB Gekündigte hat außergerichtlich nicht einmal Anspruch auf die Angabe des Kündigungsgrunds, geschweige denn auf einen bestimmten Nachweis (MüKo/Gaier, § 314, Rn. 18). Der Kündigende muss also keine Meldebescheinigung etc. vorlegen. Erst im Rahmen eines Rechtsstreits trüge er die Darlegungslast, müsste den wichtigen Grund benennen sowie Nachweise beibringen (und auch nur solche, die einen Umzug belegen; eine Meldebescheinigung ist nicht unbedingt erforderlich). 3) Vereinbart der Betreiber des Studios bei Vertragsschluss, einen Umzug als wichtigen Grund i.S.d. § 314 BGB anzuerkennen, berechtigt ein Umzug zur außerordentlichen Kündigung auch dann, wenn er nicht unausweichlich war. Auch hier hätte der Gekündigte außergerichtlich keinen Anspruch auf Nachweise. |
| |||
| AW: Fitness Studio Vertrag - Bei Umzug > Xkm erst nach Y Monaten kündbar + Gebühr Z Alles Allgemeinplätze, die nicht wirklich weiterhelfen. Der Kündigende muss erst im Rahmen eines Rechtsstreites Nachweise bringen, usw. usf. Was soll das? Auch ein Tatverdächtiger braucht vorab auch kein Alibi bringen, sondern kann sich bis zum Prozess Zeit lassen. Na und? Was hat das jetzt zu bedeuten, welche Auswirkungen? Ansonsten nur die üblichen Verunglimpfungen ("Fitness-Lobbyisten") mangels sachlicher Argumente. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| fitess, kündigung umzug fitnesstudio, studio |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Umzug trotz schriftliches Einverständnis - Fitness-Studio | Sportrecht | 09.11.2011 14:29 |
| Kündigung Fitness Studio wg. Umzug | Sportrecht | 15.05.2010 15:16 |
| Kündigung Fitness-Studio wegen Umzug | Sportrecht | 27.06.2009 13:18 |
| fitness-studio/vorzeitige kündigung bei umzug | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 17.02.2009 00:08 |
| Außerordentliche Kündigung Fitness Studio wegen Umzug | Bürgerliches Recht allgemein | 27.11.2003 01:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios