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Fitness-Studio ungültige Laufzeit > 24 Monate

Dies ist eine Diskussion zu Fitness-Studio ungültige Laufzeit > 24 Monate innerhalb des Forums Sportrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 09:37
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Fitness-Studio ungültige Laufzeit > 24 Monate

Guten Morgen allerseits,

ich wäre sehr dankbar für Eure Meinung bei folgendem Fall:

Herr A unterschreibt am 23.10.2011 einen Mitgliedschafts-Vertrag bei einem Fitness-Studio mit einer Laufzeit von 24 Monaten und die Laufzeit beginnt am 26.10.2011.

Entsprechend der Entscheidung vom Amtsgericht Gießen vom 10.03.2010 (Az. 45 C 607/09) ist der Zeitpunkt der Vertragsunterschrift entscheidend und nicht der Beginn der eigentlichen Laufzeit, wodurch sich eine Vertragsbindung von insgesamt 24 Monaten und 3 Tagen ergibt.
Nach § 309 Ziffer 9 a BGB ist bei Überschreitung von 24 Monaten die Laufzeit ungültig, wodurch der Vertrag sofort zum Ende des Monats ordentlich gekündigt werden könnte.

Nun die eigentliche Frage:
liegt die Entscheidung Eurer Meinung nach im Ermessen des jeweiligen Richters, ob diese geringe Überschreitung der 24 Monate (eben nur 3 Tage) ausreicht, um die Laufzeit für ungültig zu erklären, oder ist es (wie ich denke) völlig eindeutig:
Datum der Unterschrift < Beginn der 24-Monats-Laufzeit = ungültig und Recht zur sofortigen ordentlichen Kündigung (selbst wenn es nur ein Tag wäre).

Vielen Dank schon mal für Eure Meinungen!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 09:57
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AW: Fitness-Studio ungültige Laufzeit > 24 Monate

Meine Meinung:
- erst einmal sollte man das Urteil im Voltext lesen
- der Ober sticht den Unter, es ist möglich, dass ein anderes Gericht anders entscheidet
- den Tenor halte ich einerseits für verständlich, andererseits muss man sagen, dass ein Kunde auch weiß, dass er sich für länger als zwei Jahre bindet (aber Verbraucher gelten vor dem Gesetz ja als dumm)
- bei drei Tagen vor Vertragsbeginn+2 Jahren würde ich persönlich nicht drauf setzen, dass ein Gericht mir eine vorzeitige Kündigung zuspricht.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 10:22
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AW: Fitness-Studio ungültige Laufzeit > 24 Monate

Erst einmal vielen Dank für die Antwort.

Allerdings sehe ich da noch immer keinen Spielraum.
Das Urteil sagt ja lediglich, dass nicht der Beginn der Laufzeit entscheidend ist, sondern das Datum der Vertragsunterschrift.
Die Argumentation ist stimmig und ich wäre mir recht sicher, dass jeder Richter dieser folgen wird.
Insofern würde ich es als gesetzt sehen, dass die 24 Monate überschritten wurden.

Und dass eine Überschreitung der 24 Monate zur Unwirksamkeit der gesamten Laufzeitklausel führt, ist eben KEIN Gerichtsurteil (also im Ermessen des jeweiligen Richters), sondern ein Gesetz.
Ob ein Tag, ein Monat oder ein Jahr, sollte völlig irrelevant sein!
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  #4 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 11:54
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AW: Fitness-Studio ungültige Laufzeit > 24 Monate

Zitat:
Zitat von xsofasurfer Beitrag anzeigen
...ich wäre mir recht sicher, dass jeder Richter dieser folgen wird.
Ich nicht. Ein Amtsgerichtsurteil ist nur die Auslegung eines Gesetzes, keine neue Gesetzgebung.

Zitat:
Insofern würde ich es als gesetzt sehen, dass die 24 Monate überschritten wurden.
Dieser Meinung kannst Du natürlich sein.

Wie würdest Du denn dann die Frage beantworten, warum höhere Instanzen teilweise anders urteilen als niedere?
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  #5 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 13:27
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AW: Fitness-Studio ungültige Laufzeit > 24 Monate

Dass es sich dabei um EIN Urteil handelt und nicht um eine neue Gesetzgebung ist mir durchaus bewusst. Es ist lediglich meine persönliche Meinung, dass DIESER Punkt einheitlich gesehen werden dürfte und früher oder später -wenn es jemand soweit treibt- auch vom Bundesgericht bestätigt wird.

Strittiger ist da meiner Meinung nach der Punkt, ob eine Überschreitung von 3 Tagen ausreicht, um die Laufzeit in diesem Fall für ungültig zu erklären.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:21
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AW: Fitness-Studio ungültige Laufzeit > 24 Monate

Der DSSV warnt seine Mitglieder (Unternehmen der Fitneßbranche und Sportstättenbetreiber) schon lange davor, daß die 24 Monate überschritten sind, wenn die Unterschrift schon vorher geleistet wurde. Die - zugegeben wenigen - Studiobetreiber die ich persönlich kennne, lassen dann vom (zukünftigen) Mitglied immer das Datum des Vertragsbeginns eintragen. Als Gegenleistung kann das Mitglied dann schon sofort trainieren (also ohne Vertrag und ohne Beiträge zu entrichten). Andere Betreiber verzichten mittlerweile ganz auf 24-Monats-Verträge.

Zu einer außerordentlichen Kündigung rechtfertigt das alles allerdings nicht. Hier ist eine gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten, soweit ich informiert bin beträgt die hier ein Monat zum Monatsende (lasse mich aber gerne korrigieren!).
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